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Geburtshilfe Frauenheilkd 2020; 80(04): 367-369
DOI: 10.1055/a-1131-7003
DOI: 10.1055/a-1131-7003
DGGG
Mitteilungen aus der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V. (DGGG)
Berlin, 14.02.2020 – Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V. zu dem vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten „Referentenentwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern vor geschlechtsverändernden operativen Eingriffen“
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Publication History
Publication Date:
21 April 2020 (online)

Prinzipiell ist der Gesetzesentwurf nachvollziehbar, denn eine strikte Indikationsstellung für Operationen an Genitalorganen ist unabdingbar, genauso wie die Stärkung der Tatsache, dass jegliche Maßnahme nur nach vollständiger Aufklärung und informierter Einwilligung des betroffenen Kindes und seiner Eltern durchgeführt werden darf.