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DOI: 10.1055/a-1158-5531
Schwarzes Brett
Publication History
Publication Date:
15 June 2020 (online)
Unterkieferprotrusionsschiene ist CPAP-Maske nicht unterlegen – Schiene hilft bei Schlafapnoe
Schlafbezogene Atmungsstörungen können vom „einfachen“ nichtapnoeischen Schnarchen bis hin zur obstruktiven Schlafapnoe (OSA) reichen, die durch einen wiederholten Kollaps der oberen Atemwege im Schlaf gekennzeichnet ist. Schnarchen gilt als unsozial, da der Schlaf des Bettpartners dadurch gestört wird. In jüngerer Zeit hat sich gezeigt, dass dies wiederum ein unabhängiger Risikofaktor für Typ-II-Diabetes und Herz-Kreislauf-Erkrankungen sein könnte. Andererseits beeinträchtigt eine OSA den Schlaf der Patienten. Sie berichten von kardiovaskulären und metabolischen Komorbiditäten, einer Beeinträchtigung der Lebensqualität und einem erhöhten Risiko von Kraftfahrzeugunfällen infolge übermäßiger Tagesschläfrigkeit.
Gegen die Schlafapnoe war eine Positivdruckbehandlung per Schlafmaske (CPAP-Maske = Continuous Positive Airway Pressure) lange Zeit die Standardtherapie. Doch eine Unterkieferprotrusionsschiene (UPS) lindert die Tagesschläfrigkeit von Patienten mit leichter bis mittelgradiger Schlafapnoe ähnlich gut. Das berichtet jetzt das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) im Auftrag des GBA. Die Therapie mit einer nachts im Mund getragenen Kunststoffschiene, die die Atemwege mechanisch offenhält, ist der CPAP-Maske nicht unterlegen. Die UPS-Therapie wird in der Regel gut toleriert und von Patienten gegenüber der Positivdruck-Therapie häufig bevorzugt. Allerdings eignet sich die UPS-Therapie nicht für alle Patienten: Bei Zahnlosigkeit, unzureichendem Restzahnbestand oder auch ausgeprägter Parodontitis beispielsweise kann die Kunststoffschiene nicht getragen werden.
Die Leitlinie zur Behandlung von obstruktiver Schlafapnoe und Schnarchen mit intraoralen Apparaturen (Clinical Practice Guideline for the Treatment of Obstructive Sleep Apnea and Snoring with Oral Appliance Therapy) empfiehlt eine UPS-Therapie bei folgenden schlafbezogenen Atmungsstörungen:
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nichtapnoeische Schnarcher, die nicht auf die Therapie ansprechen oder für eine Gewichtsabnahme oder Positionsänderung zur Symptomverbesserung nicht geeignet sind
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leichte bis mittelschwere OSA mit ausdrücklicher Präferenz des Patienten für eine UPS und Unverträglichkeit oder Ablehnung von CPAP
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schwere OSA, wobei nach einer CPAP-Probetherapie festgestellt wird, dass die Patienten diese Behandlung nicht vertragen oder ablehnen, wenn ihnen die UPS angeboten wird
boi
IQWiG-Berichte – Nr. 881