Zusammenfassung
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist die Grundlage für die Abrechnung privatärztlicher Leistungen. Die letzte Teilnovellierung für Leistungen im operativen Bereich erfolgte 1996. Dies führt dazu, dass die Fortschritte in den operativen Fächern völlig unzureichend abgebildet sind, neue Operationen überhaupt nicht vorkommen und viele der aufgeführten Verfahren heute gar nicht mehr durchgeführt werden.
Auch mikrochirurgische Operationsverfahren finden sich nicht in der GOÄ. Daraus resultieren bei der privatärztlichen Abrechnung permanente Konflikte mit den privaten Krankenversicherern, die eine adäquate Abrechnung dieser komplexen Operationsverfahren mit Hinweisen auf bestehende Leistungsziffern teilweise veralteter Verfahren und einer selbst zuerkannten Interpretationshoheit der GOÄ zu verhindern suchen.
Zu dieser Problematik hat der BGH 2007 eine Entscheidung gefällt, in der ausgeführt wird, dass Verfahren, die nicht in der GOÄ abgebildet sind, durch Ziffern vergleichbaren Schwierigkeitsgrades und Zeitaufwands abgerechnet werden können. Aber auch dieses Urteil hat nicht zu einer Klärung bei der Abrechnung beigetragen, sondern wird von den PKVen regelmäßig negiert.
Der folgende Artikel soll einen Beitrag zur Lösung dieses Dilemmas leisten, indem er die immer wieder strittigen Leistungsziffern diskutiert und ihre Anwendungen mit rechtskräftigen Urteilen unterlegt.
Abstract
The German equivalent of the USA CPT Code dates in his surgical parts back to 1996. This implies that modern surgical procedures cannot be adequately coded.
This article discusses the codes that are frequently challenged by insurance companies and justifies their application with relevant judicial decisions.
Schlüsselwörter
freie Lappenplastiken < Mikrochirurgie - Abrechnung - GOÄ - Urteile
Key words
Free flaps - billing - CPT - judicial decisions