Zahnmedizinische Eingriffe können in Sedierung oder Intubationsnarkose für den Patienten komfortabler sein und dem Zahnmediziner eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen verschaffen. Grundsätzlich hat jeder Patient einen Anspruch auf eine schmerz- und stressfreie Behandlung. In besonderen Fällen, wie bei Patienten mit Angststörungen, in Fällen unwirksamer Lokalanästhesie oder bei unkooperativen Patienten (demente oder geistig retardierte Patienten) macht eine Sedierung oder eine Intubationsnarkose eine Behandlung überhaupt erst möglich. Diese Verbesserung der Behandlungsbedingungen wird allerdings mit zusätzlichen Risiken, Aufwand und rechtlichen Verpflichtungen erkauft. In diesem Artikel wollen wir die Voraussetzungen und medizinischen sowie rechtlichen Rahmenbedingungen darstellen.
Schlüsselwörter
Zahnmedizin - Analgosedierung - Allgemeinanästhesie - ambulante Anästhesie