Im Februar 2020 versandte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
(BMAS) den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Beschaffung von Leistungen
zur medizinischen Rehabilitation durch die Träger der gesetzlichen
Rentenversicherung und zur Weiterentwicklung des Übergangsgeldanspruchs
– Medizinische Rehabilitationsleistungen-Beschaffungsgesetz
(MedRehaBeschG) an die Verbände der Leistungserbringer zur
Stellungnahme. Durch den Referentenentwurf soll das von der Deutschen
Rentenversicherung seit 2017 praktizierte „offene
Zulassungsverfahren“ bei der Beschaffung von Leistungen zur
medizinischen Rehabilitation im SGB VI gesetzlich geregelt werden. Dem Entwurf
zufolge soll das Gesetz Transparenz schaffen, nachvollziehbar sein,
Diskriminierungsfreiheit gewährleisten und für Gleichbehandlung
aller sorgen.