
Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) setzt sich
für ein modernes und bedarfsgerechtes Rehabilitationssystem ein.
Maßgebende Leitlinien sind für sie insbesondere Artikel 26 der
UN-Behindertenrechtskonvention (Habilitation und Rehabilitation) und das SGB IX
(Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen) mit seiner Reform durch
das Bundesteilhabegesetz (BTHG). Vor diesem Hintergrund hat die DVfR unter
Beteiligung aller Mitgliedergruppen und ausgewiesener Reha-Experten nach eingehender
Diskussion eine eigene Definition des Begriffs „Rehabilitation“
erarbeitet. Mit der am 19.02.2020 im Hauptvorstand verabschiedeten Definition belegt
die DVfR eine der wichtigsten Stärken ihrer Verbandsarbeit: den Einsatz
interdisziplinärer Fachausschüsse mit hoher Expertise, die zu
aktuellen Themen rund um Rehabilitation und Teilhabe Problemanalysen und
Lösungsvorschläge verfassen und dabei alle Akteure konsensbildend
unter einem Dach vereinen.