Behandlung im Voraus planen (BVP) – im Englischen Advance Care Planning (ACP) – etabliert sich auch in Deutschland als ein neues Konzept zur Realisierung wirksamer Patientenverfügungen. Das Konzept beinhaltet Prozesse zur Ermittlung, Dokumentation und Umsetzung von Behandlungswünschen für den Fall, dass die Betroffenen nicht (mehr) selbst entscheiden können.