In dem Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung vom 15. November 2019 wird
eine verstärkte Qualitätssicherung in der ambulanten Psychotherapie
festgelegt [1]. Dass dies ebenfalls ein Anliegen
der Patient/innen ist, zeigen unter anderem ein Interview mit Jürgen
Matzat, Patientenvertreter im Unterausschuss Psychotherapie des Gemeinsame
Bundesausschusses [2], sowie die Ergebnisse der
Techniker Krankenkassen Studie zum Qualitätsmonitoring in der ambulanten
Psychotherapie, bei der 90% der befragten Patient/innen eine
Überprüfung der psychotherapeutischen Behandlungsergebnisse
für wichtig hielten [3]. Trotzdem scheinen
einige Psychotherapeut/innen der Qualitätssicherung durch
routinemäßige Verlaufserhebungen noch zurückhaltend
gegenüber zu stehen.