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DOI: 10.1055/a-1494-8943
Der neuen Gebührenverordnung einen Schritt näher
Nach Ablehnung einer einheitlichen Gebührenordnung durch die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission für ein modernes Vergütungssystem (KOMV) im Januar 2020 konnte die Bundesärztekammer im Konsens mit den beteiligten ärztlichen Berufsverbänden und wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften die Arbeiten an einer neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) konsequent fortsetzen.
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Nach einem Jahr sind im April 2021 die sogenannten Verbändegespräche zum Novellierungsprozess, der die GOÄ neu regeln soll, fortgeführt worden. Bei einem Gespräch der Bundesärztekammer (BÄK) mit allen beteiligten ärztlichen Berufsverbänden und wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften berichteten der BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt und der Leiter des Dezernats 4, Gebührenordnung und Gesundheitsfinanzierung, Dr. Markus Stolaczyk, über den Sachstand. Seitens der DEGUM hat Dr. Hans Worlicek an der Online-Veranstaltung teilgenommen.
Vorgestellt wurde eine Hochrechnung, die die finanziellen Folgen abschätzt und eine wichtige Datengrundlage für die Vertragspartner bildet. Ausgehend von Teilstichproben der BÄK und des PKV-Verbandes konnte für das Vergleichsjahr 2017 eine Gesamtmenge von 755 Millionen abgerechneter Leistungen mit einem Ausgabenvolumen der PKV und Beihilfe von 13,84 Milliarden Euro für die aktuell gültige GOÄ festgestellt werden. Auf Basis dieser Datengrundlage wurde entsprechend den Angaben der beteiligten Berufsverbände und Fachgesellschaften zu den Transkodierungen der einzelnen Leistungen die anzunehmende Menge der neuen Gebührenpositionen für den gleichen Zeitraum mit 683 Millionen berechnet. „Der PKV-Verband konnte überzeugt werden, dass einerseits durch die Zunahme von Gebührenpositionen die Menge ärztlicher Leistungen nicht steigen wird und dass andererseits durch die Struktur der neuen GOÄ (Leistungskomplexe, Abrechnungsausschlüsse etc.) die Menge der abgerechneten Gebührenpositionen ebenfalls nicht steigt, sondern tendenziell rückläufig sein wird“, erklärt Dr. Hans Worlicek.
Die „ärzteeigene Version“ der neuen GOÄ mit ärztlicherseits kalkulierten Bewertungen muss nun aber noch mit der PKV abgestimmt werden. „Nächstes Ziel ist ein finaler Konsens zu den Hochrechnungen und Preisen mit der PKV“, so Worlicek. Keine Leistung werde ohne Rücksprache mit den zuständigen Gesellschaften abgesenkt. Wegen der streng betriebswirtschaftlichen Berechnung der Leistungsvergütung gebe es keine Bevorzugung von verbalen oder technischen Leistungen. Der GOÄ-Entwurf mit Vergütungen wird jetzt erstmals der PKV vorgelegt und geht dann in die weiteren Verhandlungen.
„Ich habe den Eindruck gewonnen, dass die Realisierung der neuen GOÄ einen Schritt näher gerückt ist, auch wenn die endgültige Realisierung vermutlich noch erhebliche Zeit in Anspruch nehmen dürfte“, sagt Dr. Worlicek. Sie sei offensichtlich auf einem guten Weg, sofern sich politische Kräfte der Umsetzung nicht entgegenstellen.
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Publication History
Article published online:
15 June 2021
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Georg Thieme Verlag KG
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