„Rechtliche Regelungen haben ihre Basis in den gesellschaftlichen Entwicklungen, unter denen sie entstanden sind. Sofern sie in die Wechselbeziehungen zwischen sozialer Umwelt und Gesundheitszustand der Frau regulierend eingreifen, unterliegen Motivationen zu ihrer Schaffung, die Art und Weise ihrer Vorbereitung und Durchführung und die Analyse der mit ihnen erreichten Ergebnisse spezieller sozialgynäkologischer Aufmerksamkeit…“, so schreibt Rothe 1981 in seinem Resümee 30 Jahre nach Inkrafttreten des „Gesetzes zum Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau“ (kurz: Mutterschutzgesetz) in der DDR [1].