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DOI: 10.1055/a-1787-9835
News

Videotherapie seit April 2022 Regelleistung – Telemedizinische Behandlung
Ende Dezember 2021 war eine Einigung noch nicht in Sicht gewesen: Die Verhandlungen zwischen den maßgeblichen Physiotherapieverbänden IFK, PHYSIO-DEUTSCHLAND, VDB-Physiotherapieverband und Verband Physikalische Therapie (VPT) sowie dem GKV-Spitzenverband über die Erbringung von Heilmitteln als telemedizinische Leistungen (Videotherapie) wurden eingestellt und Anfang 2022 wurde ein Schiedsverfahren eingeleitet. Nun konnten sich die beteiligten Verhandlungspartner doch noch einigen und die Videotherapie ab dem 1. April 2022 in die physiotherapeutische Regelversorgung übernehmen.
Damit kann die telemedizinische Behandlung zukünftig bei bestimmten Leistungspositionen (KG Einzel- und Gruppenbehandlung, KG-Muko, KG-ZNS Kinder Bobath, KG-ZNS Erwachsene Bobath und Manuelle Therapie) zu einem definierten Anteil durchgeführt werden. Um die Leistungen abzurechnen, werden neue Positionsnummern festgelegt, wobei die Vergütungssätze denen der Präsenzbehandlung entsprechen. Damit die Praxen auf eine adäquate technische Ausstattung zur Durchführung der Videotherapie zurückgreifen können, werden sie in den Jahren 2022 bis 2025 jährlich eine Softwarepauschale in Höhe von 300 Euro pro Praxis sowie in den Jahren 2022 bis 2024 jährlich eine Hardwarepauschale in Höhe von 950 Euro geltend machen können. Alle detaillierten Informationen hierzu werden demnächst von den Physiotherapieverbänden zur Verfügung gestellt.
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Publikationsverlauf
Artikel online veröffentlicht:
18. Mai 2022
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