Ein 23-jähriger afghanischer Patient stellt sich mit Husten und blutigem Auswurf seit 2 Wochen vor. Es bestehen rezidivierende Fieberschübe bis 38° C und atemabhängige Brustschmerzen seit 3 Monaten. Der Patient lebt seit 3 Jahren in Deutschland. Computertomografie ([Abb. 1 a]) und Röntgenbild ([Abb. 1 b]) des Thorax ergeben jeweils mehrere pathologische Befunde.
Abb. 1 a CT-Thorax Nativ: Darstellung der Oberlappen. b Röntgen-Thorax Übersicht.
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Welche Befunde sind es?
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Kann anhand dieser Befundkonstellation eine Verdachtsdiagnose gestellt werden? Wenn ja, welche?
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Sind Differenzialdiagnosen möglich? Wenn ja, welche?
Differenzialdiagnosen
atypische Mykobakteriose, Aspergillom.
Erläuterung
Bei Verdacht auf eine offene Lungentuberkulose wurde der Patient im Einzelzimmer isoliert. Die mikrobiologische Untersuchung von Sputum ergab den Nachweis von säurefesten Stäbchen im Ausstrich. Molekularbiologisch wurde (mittels BD MAX MDRTB PCR; BD, Heidelberg) am gleichen Tag im Sputum Mycobacterium-tuberculosis-Komplex ohne Resistenzen gegen Isoniazid und Rifampicin identifiziert. Bei medikamentensensibler Lungentuberkulose wurde deswegen die tuberkulostatische 4-fach-Therapie mit Rifampicin (RMP) 600 mg, Isoniazid (INH) 300 mg, Pyrazinamid (PZA) 1750 mg und Ethambutol (EMB) 1000 mg tgl. per os begonnen.
Abb. 2 a CT-Thorax Nativ: Darstellung der Oberlappen. b Röntgen-Thorax Übersicht.
Bei dem ausgeprägt kavernösen Befund ist zur Reduktion des Rezidivrisikos die Behandlung über 9 Monate geplant – Initialphase: 2 Monate 4-fach-Therapie (RMP, INH, PZA, EMB), gefolgt von 1 Monat 3-fach-Therapie (RMP, INH, PZA) und Konsolidierungsphase: 6 Monate 2-fach-Therapie (RMP, INH). Zur therapiebegleitenden Kontrolle gehören neben Klinik (u. a. Gewicht) und Paraklinik (Blutbild, Nieren und Leberwerte) die radiologische und mikrobiologische Verlaufskontrolle. Unter EMB ist die augenärztliche Vorstellung initial und dann alle 4 Wochen nötig [1]. Bei entsprechender Compliance kann die Behandlung der Lungentuberkulose ambulant erfolgen, sofern im Sputum keine vitalen Mykobakterien mehr nachweisbar sind.
Zitierweise für diesen Artikel
Dtsch Med Wochenschr 2019; 144: 475–476; DOI: 10.1055/a-0778-6635