Zahnmedizin up2date 2023; 17(01): 33-45
DOI: 10.1055/a-1919-0475
Zahnerhaltung, Prävention und Restauration

Zahnaufhellung – aktuelle Entwicklungen

Olga Polydorou
1   Klinik für Zahnerhaltungskunde und Parodontologie, Department für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, UNIVERSITÄTSKLINIKUM FREIBURG, Freiburg, Deutschland
› Author Affiliations

Ästhetik dominiert in vielerlei Hinsicht unser Leben. Auch im Rahmen der zahnärztlichen Versorgung gewinnen die ästhetischen Rekonstruktionen, insbesondere im Frontzahnbereich, immer mehr an Bedeutung. Neben den restaurativen Maßnahmen, die heutzutage zur Verfügung stehen, ist die Zahnaufhellung eine zusätzliche Behandlungsmethode, die zum Erhalt eines ästhetischen Lächelns beitragen kann. Obwohl die Zahnaufhellung deutlich älter als die ästhetischen Restaurationsmaterialien ist und ihre Effizienz in zahlreichen Studien bewiesen wurde, wird die Anwendung von Bleichprodukten von vielen Zahnärzt*innen bezüglich ihrer Sicherheit skeptisch gesehen. In den letzten Jahren hat sich in den Regularien im Bereich Zahnaufhellung vieles geändert, auch was eine sichere Anwendung von Bleichprodukten betrifft. Dieser Beitrag beschreibt, was heutzutage für die Zahnaufhellung gilt, was sich verändert hat und wie man eine sichere Behandlung durchführen kann. Schließlich werden auch die potenziellen Auswirkungen der Zahnaufhellung diskutiert.

Kernaussagen
  • Die aktuelle EU Kosmetikrichtlinie dient der Sicherheit der Patientenbehandlung bezüglich der Anwendung von Zahnaufhellungsprodukten.

  • Nur Produkte mit einem maximalen Gehalt von 0,1% H2O2 sind zur Zahnaufhellung frei verkäuflich.

  • Die Indikationsstellung zur Zahnaufhellung und die Durchführung/Einleitung der Behandlung darf nur vom zahnmedizinischen Fachpersonal erfolgen.

  • Die Anwendung von kommerziellen, vorgemischten Produkten sollten gegenüber reinem H2O2 zur Behandlung von Zahnverfärbungen bevorzugt werden.

  • Die Indikationen für das Bleichen und die Patientenerwartungen sollten bei der Auswahl der richtigen Therapie von dem/der behandelnden Zahnarzt/Zahnärztin in Betracht gezogen werden.



Publication History

Article published online:
06 March 2023

© 2023. Thieme. All rights reserved.

Georg Thieme Verlag KG
Rüdigerstraße 14, 70469 Stuttgart, Germany