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DOI: 10.1055/a-1932-6140
Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e. V.

Stationäre Behandlung der Tabakabhängigkeit
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 21. Juli 2022 den Vorschlag „Stationäre Behandlung der Tabakabhängigkeit“ als eine von vier neuen Leistungen für Qualitätsverträge gemäß § 110a SGB V beschlossen [1]. Für die DGP, die sich seit vielen Jahren für eine stationäre Tabakentwöhnung einsetzt [2], ist dies ein wichtige Weichenstellung auf dem Weg zu flächendeckenden, strukturierten Programmen zur Tabakentwöhnung als Kassenleistung. Die „Stationäre Behandlung der Tabakabhängigkeit“ orientiert sich am OPS 9-501 und umfasst die Einleitung der Tabakentwöhnung im akutstationären Setting mit anschließender ambulanter Begleitung.
Mit Qualitätsverträgen zur Tabakentwöhnung soll geprüft werden, ob sich die Versorgung durch Anreize und höhere Qualitätsanforderungen verbessern lässt. Der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft passen die verbindlichen Rahmenvorgaben für eine Erprobung und die gesetzlich vorgesehene Evaluierung an.
Bis zur Umsetzung der neuen Leistung in der Praxis wird noch etwas Zeit vergehen, da noch Entwicklungsarbeiten vom Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) durchgeführt werden müssen. Der Abschluss von Qualitätsverträgen zu den neuen Leistungen wird voraussichtlich gegen Ende 2023 möglich sein.
Prof. Dr. med. Stefan Andreas
(Sprecher der Taskforce Tabakentwöhnung)


Publication History
Article published online:
18 October 2022
© 2022. Thieme. All rights reserved.
Georg Thieme Verlag KG
Rüdigerstraße 14, 70469 Stuttgart, Germany
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Quellen
- 1 G-BA bestimmt vier weitere Leistungsbereiche für die Erprobung von Qualitätsverträgen. Zugriff am 1. August 2022: https://www.g-ba.de/service/fachnews/205/
- 2 Andreas S. et al. OPS „Tabakentwöhnung“. Pneumologie 2018; 72: 103