ZUSAMMENFASSUNG
Seit 2017 ist die Verordnung von medizinischem Cannabis zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) durch das Gesetz grundsätzlich erlaubt. Der behandelnde Arzt muss hinsichtlich der Symptome und der Vortherapie des Patienten nur bestimmte, ebenfalls gesetzlich festgelegte Bedingungen berücksichtigen.
Die Verordnungsfähigkeit von Cannabis umgeht durch dieses Gesetz den normalen, durch das AMNOG festgelegten Prozess der Überprüfung neuer Methoden und Therapien, für die die GKV aufkommen soll. Eine systematische Begleiterhebung mit anschließender Auswertung durch die Bundesopiumstelle soll dieses Manko ausgleichen. Die gesetzliche Regelung des Freizeitgebrauchs von Cannabis ist ein verwandtes, aber separat zu diskutierendes Thema.
ABSTRACT
Since 2017 Cannabis can be prescribed and is reimbursed by the Statutory Health Insurane (SHI) in Germany. Treating physicians have only to observe some special conditions.
This law circumvents the ordinary HTA procedures established by AMNOG in Germany. To cope with this an accompanying evaluation was implemented by law. The political debate on general legalisation of Cannabis is a related, but separate issue.
Schlüsselwörter
Cannabis - Sucht - Verschreibung - Begleiterhebung - Freizeitgebrauch
Key words
Cannabis - prescription - HTA - addiction