retten! 2023; 12(04): 218-222
DOI: 10.1055/a-2025-6519
Recht & Berufspolitik

Der einwilligungsunfähige Patient – Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Philipp Singler
,
Simon Dörrenbächer

Kann ein Patient oder eine Patientin nicht mehr selbst in eine Behandlung einwilligen, kann eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung weiterhelfen – sofern sie gültig ist. Seit diesem Jahr gelten hier strengere Anforderungen. In diesem Beitrag erfahren Sie, was Sie im Umgang mit diesen Dokumenten im Rettungsdienst beachten sollten.



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Article published online:
01 September 2023

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