Rehabilitation (Stuttg) 2023; 62(02): 66-67
DOI: 10.1055/a-2041-4125
Aktuelles

Unterstützung von Menschen mit psychischen Erkrankungen im SGB II

Psychische Beeinträchtigungen und Erkrankungen sind häufig Ursache von Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsminderung. Ein erheblicher Anteil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im SGB II ist von psychischen Beeinträchtigungen betroffen. Zum Beispiel lag unter den bei der AOK versicherten Beziehern von Arbeitslosengeld II der Anteil der Personen mit psychiatrischer Diagnose im Jahr 2021 bei 44%. Zugleich gilt Teilhabe am Arbeitsleben, insbesondere die reguläre Erwerbstätigkeit, als stabilisierender Faktor für die Bewältigung einer psychischen Beeinträchtigung oder Erkrankung. Für das Gesundheitswesen und die sozialen Hilfesysteme ist es daher eine wichtige Aufgabe, die berufliche Teilhabe der Betroffenen zu ermöglichen.

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge veröffentlichte daher im Dezember 2022 Empfehlungen zur Unterstützung von Personen mit psychischen Beeinträchtigungen und psychischen Erkrankungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II). Mit den Empfehlungen möchte er das Bewusstsein dafür stärken, dass psychisch erkrankte Leistungsberechtigte der Grundsicherung wirksamer als bisher bei der Stabilisierung und Integration in den Arbeitsmarkt unterstützt werden müssen. Der Deutsche Verein unterstreicht den Beitrag, den Jobcenter dabei leisten könnten: Indem deren Fachkräfte Klienten auf die Möglichkeiten einer psychosozialen Unterstützung hinweisen und sie in einen separaten Clearing-Prozess mit besonderer fachlicher Kompetenz vermitteln, können sie dazu beitragen, dass Leistungsberechtigte das umfangreiche Versorgungssystem überhaupt bzw. früher als ohne ihr Zutun in Anspruch nehmen.

In den Empfehlungen informiert der Deutsche Verein zunächst darüber, wie häufig Leistungsberechtigte im SGB II von psychischen Beeinträchtigungen und Erkrankungen betroffen sind und welchen Stellenwert Erwerbsarbeit für diesen Personenkreis hat. Dann stellt er Handlungsprinzipien und Handlungsstrategien vor, die beim Umgang mit psychisch beeinträchtigten und erkrankten Personen im SGB II aus seiner Sicht befolgt werden sollten. In der Anlage wird das System der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung in Deutschland dargestellt. Die Empfehlungen richten sich vorrangig an die Träger der Grundsicherung und die Jobcenter, außerdem an den Bund, die Länder, die Krankenkassen, die Deutsche Rentenversicherung und freigemeinnützige Träger. Sie sind auf www.deutscher-verein.de verfügbar.

(Quelle: Deutscher Verein)



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Article published online:
11 April 2023

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