pferde spiegel 2023; 26(02): 100-101
DOI: 10.1055/a-2092-1215
GPM – Gesellschaft für Pferdemedizin e. V.

GPM – Gesellschaft für Pferdemedizin e. V.

EHV-Impfung – Herpes-Impfpflicht bleibt bestehen

Seit 2023 müssen alle Pferde, die an einem Turnier teilnehmen, neben Influenza auch gegen Herpes (EHV-1) geimpft sein. Angesichts der aktuellen Preissteigerungen hat die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) den Beirat Sport um eine erneute Abstimmung gebeten. Mit dem Ergebnis, dass die Herpes-Impfpflicht für Turnierpferde bestehen bleibt.

„Wir sehen natürlich, dass diese Impfpflicht für Turnierpferde zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt kommt. Alles wird teurer, erst die gestiegenen Energiekosten und jetzt ist auch noch die neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) hinzugekommen, die eine Impfung deutlich teurer macht“, erklärte FN-Generalsekretär Soenke Lauterbach. „Das war nicht abzusehen, als im Sommer 2021 die Impfpflicht vom Beirat Sport beschlossen worden war. Die Delegierten der Mitglieds- und Anschlussverbände haben sich die aktuelle Entscheidung nicht leicht gemacht. Ihr gingen sehr intensive Diskussionen voraus. Und das Ergebnis von 131 zu 82 Stimmen für die Impfpflicht zeigt, dass die Meinungen zum Thema durchaus geteilt sind. Gerade die aktuellen Herpes-Fälle im Ausland und in Deutschland zeigen, dass die Entscheidung im Grundsatz richtig war. Viele Menschen haben ihre Pferde jetzt auch schon geimpft, sodass ein erster großer Schritt in Richtung eines flächendeckenden Impfschutzes gemacht wurde. Die Aussetzung der Impfpflicht zum jetzigen Zeitpunkt wäre ein Rückschritt.“

Mit seiner Entscheidung folgte der Beirat Sport den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet). Nachdem es im Rahmen eines großen internationalen Turniers in Valencia (Spanien) im Februar 2021 zu einem EHV-1-Ausbruch mit schweren neurologischen Verläufen, 19 Todesfällen bei Pferden und großem medialen Interesse gekommen ist, wurde die Impfpflicht für alle Vollblutpferde vom „Deutschen Galopp“ eingeführt und die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) beschloss die Impfpflicht ab dem 1.1.2023.

Die GPM unterstützt die Empfehlung der StIKo Vet, die Impfung gegen Equine Herpesviren als eine Core-Komponente anzusehen. Anfang März 2023 veröffentlichte die StIKo Vet eine Stellungnahme zu Impfkomplikationen beim Pferd.

Stiko-Vet-Stellungnahme zu Impfkomplikationen bei Pferden

Bereits vor Einführung der Pflichtimpfung durch die FN ist nach dem Ausbruch in Valencia die Nachfrage nach EHV-1-Impfungen sprunghaft angestiegen. Dennoch wird seit Einführung der Pflichtimpfung gegen EHV-1 von Pferdebesitzern und zum Teil von Tierärzten die Sorge geäußert, dass es dadurch zu einer Zunahme von Impfkomplikationen kommen könnte. Mit der hier vorliegenden Stellungnahme möchte die StIKo Vet die geringe Anzahl an tatsächlich auftretenden und gemeldeten Fällen einordnen und Empfehlungen geben, wie mit den selten auftretenden, echten Impfkomplikationen umgegangen werden kann.

Impfreaktionen können Begleiterscheinungen der physiologischen Immunantwort auf eine Impfung sein. Sie können eine Schwellung und Druckempfindlichkeit an der Injektionsstelle und milde klinische Veränderungen wie Abgeschlagenheit und eine leichte Erhöhung der Körpertemperatur zur Folge haben. Impfkomplikationen (syn. Unverträglichkeitsreaktionen oder unerwünschte Impfwirkungen) gehen über das normale Maß einer Impfreaktion hinaus. Sie treten sehr selten auf und können sich in schweren Lokalreaktionen, wie z. B. Abszessen, oder anaphylaktischen Reaktionen äußern. Zur Vermeidung von Impfkomplikationen werden ausschließlich gesunde Pferde geimpft. Wiederholt auftretenden Impfkomplikationen kann durch Produktwechsel und ein vorausschauendes Management von Wiederholungsimpfungen vorgebeugt werden. Entzündungshemmende Medikamente können die gewünschte Immunantwort nachteilig beeinflussen. Sie sollten daher nicht generell vor oder zeitgleich mit einer Impfung, sondern allenfalls zur Behandlung von Impfkomplikationen nach einer Impfung verabreicht werden.

Um die Wirksamkeit und Verträglichkeit von Impfstoffen sicher bewerten zu können, ist es unerlässlich, dass Impfkomplikationen nach Impfungen zeitnah an die zuständige Behörde gemeldet werden.

Auf die Impfleitlinien und Stellungnahmen der StIKo Vet kann über die App „StIKo Vet“ zugegriffen werden.

Info

Link zur Stiko-Vet-Stellungnahme zu Impfkomplikationen beim Pferd: https://www.openagrar.de/servlets/
MCRFileNodeServlet/openagrar_
derivate_00051989/Stellungnahme-EHV-Impfkomplikationen_Pferd.pdf


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Publication History

Article published online:
21 June 2023

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