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DOI: 10.1055/a-2096-2716
Erratum

Lohnt sich ein Instagram-Auftritt?
Pietruck V. Deutsche Heilpraktiker Zeitschrift, 2023; 2:68-72. DOI:10.1055/a-1997-8859
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Im oben genannten Artikel war auf Seite 68 im „Kurz gefasst“ der 1. Satz fehlerhaft. Richtig ist: Für einen Instagram-Praxis-Ac-count gelten die restriktiven Bestimmungen des Heilmittelwerbe-gesetzes, was eine ständige Überprüfung und Definierung zulässiger Inhalte notwendig macht.
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Im oben genannten Artikel wurde auf Seite 69 im 1. Absatz links nach dem 1. Satz ein zusätzlicher Absatz eingefügt.
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Im oben genannten Artikel war auf Seite 69 der letzte Satz im 3. Absatz rechts fehlerhaft. Richtig ist: So führt am Heilmittelwer-begesetz, dem Telemediengesetz und der DSGVO kein Weg vorbei.
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Im oben genannten Artikel war auf Seite 69 die 2. Zwischenüberschrift fehlerhaft. Richtig ist: Rechtliche No-Gos: Heilversprechen und unerlaubte Produktinfos.
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Im oben genannten Artikel waren auf Seite 69 im 1. Absatz rechts die ersten 2 Sätze fehlerhaft. Richtig ist: Und immer wieder Heilversprechen und Behandlungsmethoden (Letztere dürfen laut § 3 HWG nicht mit einem Nutzen beworben werden, der nicht wissenschaftlich belegt ist). Solche Aussagen sind uns nämlich durch unterschiedliche Gesetze verboten.
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Im oben genannten Artikel war auf Seite 69 im vorletzten Absatz rechts ein Satz fehlerhaft. Richtig ist: Ein Impressum muss exakt definierte Vorgaben enthalten. Impressum und Datenschutzerklärung sind getrennt voneinander zu halten.
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Im oben genannten Artikel war auf Seite 70 die 1. Zwischenüberschrift fehlerhaft. Richtig ist: Biografie
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Im oben genannten Artikel waren auf Seite 70 im 1. Abschnitt rechts die letzten 3 Sätze fehlerhaft und wurden ersatzlos gestrichen.
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Im oben genannten Artikel war auf Seite 70 im 2. Abschnitt rechts der 1. Satz fehlerhaft. Richtig ist: Die Biografie sollte eindeutig zu erkennen geben, wer ich bin und was ich anbiete.
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Im oben genannten Artikel war auf Seite 70 im letzten Absatz rechts der 1. Satz fehlerhaft. Richtig ist: Der Nutzung urheberrechtlich geschützter Bilder, Texte und anderer Inhalte muss der Urheber zustimmen.
Publikationsverlauf
Artikel online veröffentlicht:
16. Juni 2023
© Karl F. Haug Verlag in Georg Thieme Verlag
KG