Rehabilitation (Stuttg) 2023; 62(04): 191
DOI: 10.1055/a-2119-1700
Aktuelles

Verbände befürchten Versorgungsdefizite in Außerklinischer Intensivpflege

Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung warnen in einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach vom 7. Juni 2023 davor, dass aufgrund der Änderung der Anspruchsgrundlage für Außerklinische Intensivpflege durch das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) bald lebensgefährdende Versorgungsdefizite bei beatmeten und trachealkanülierten Versicherten drohten. Nach ihrer Einschätzung werden die strukturellen Voraussetzungen für eine Versorgung Intensivpflegebedürftiger nach § 37c SGB V („Außerklinische Intensivpflege“) bis zum Ablauf der bestehenden Übergangsfrist am 30. Oktober nicht erfüllt sein. Zurzeit sind nach Angaben der Fachverbände (Stand: Juni 2023) in der Arztsuche des Nationalen Gesundheitsportals nur etwa 200 zur Potenzialerhebung befugte Fachärztinnen und -ärzte und ca. 300 zur Verordnung befugte Hausärztinnen und -ärzte gelistet. Dies reiche bei weitem nicht aus, die bundesweit etwa 18 000 beatmeten oder trachealkanülierten Versicherten zu versorgen. Die Fachverbände fordern den Gesundheitsminister daher auf, die Frist um zwei Jahre zu verlängern.



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Article published online:
14 August 2023

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