Z Gastroenterol 2023; 61(12): e706-e714
DOI: 10.1055/a-2181-3162
Leitlinie

Leitlinienreport des Addendums „Antivirale Therapie der chronischen Hepatitis-D-Virusinfektion“ zur S3-Leitlinie „Prophylaxe, Diagnostik und Therapie der Hepatitis-B-Virusinfektion“ der Deutschen Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS)

Juli 2023 – AWMF-Registernummer: 021-11
Nadine Fischer
1   Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten, Berlin, Deutschland
,
Pia Lorenz
1   Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten, Berlin, Deutschland
,
Lisa Sandmann
2   Klinik für Gastroenterologie, Hepatologie, Infektiologie und Endokrinologie, Medizinische Hochschule Hannover, Hannover, Deutschland
5   D-SOLVE Consortium, Horizon Europe Project, partner-site Medizinische Hochschule Hannover, Hannover, Deutschland
,
Markus Cornberg
2   Klinik für Gastroenterologie, Hepatologie, Infektiologie und Endokrinologie, Medizinische Hochschule Hannover, Hannover, Deutschland
3   Centre for individualised infection Medicine (CiiM), Hannover, Deutschland
4   Deutsches Zentrum für Infektionsforschung (DZIF), partner-site Hannover-Braunschweig, Deutschland
5   D-SOLVE Consortium, Horizon Europe Project, partner-site Medizinische Hochschule Hannover, Hannover, Deutschland
,
Petra Lynen Jansen
1   Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten, Berlin, Deutschland
› Author Affiliations
 

Tabellenverzeichnis

[Tabelle 1]: Steuergruppe

e708

[Tabelle 2]: Teilnehmende der Konsensuskonferenz am 31. Januar 2023

e709

[Tabelle 3]: Schema zur Graduierung von Empfehlungen

e710

[Tabelle 4]: Einteilung der Konsensstärke

e710

[Tabelle 5]: Oxford Centre for Evidence-Based Medicine 2011 Levels of Evidence1

e711

[Tabelle 6]: Änderungsvorschläge zur Konsultationsfassung

e712


#

1 Informationen zum Leitlinienreport

Dieser Leitlinienreport dokumentiert das Aktualisierungsverfahren des Addendums von November 2022 bis Juli 2023.

Für weitergehende Informationen wird auf den Leitlinienreport zur S3-Leitlinie „Prophylaxe, Diagnostik und Therapie der Hepatitis-B-Virusinfektion“ (Stand: Juli 2021) verwiesen.

1.1 Herausgeber


#

1.2 Federführende Fachgesellschaft

Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS)


#

1.3 Geltungsbereich und Zweck

Durch die bedingte Zulassung des viralen Eintrittsinhibitors Bulevirtid durch die Europäische Arzneimittelbehörde steht erstmals eine zugelassene antivirale Therapie für die Behandlung der chronischen Hepatitis-D-Virus (HDV)-infektion zur Verfügung. Diese Entwicklung macht eine Aktualisierung der Empfehlungen des Kapitels der chronischen HDV-Infektion aus der kürzlich erschienenen S3-Leitlinie „Prophylaxe, Diagnostik und Therapie der Hepatitis-B-Virusinfektion“ [1] notwendig.

Das vorliegende Addendum enthält daher Neuerungen zur antiviralen Therapie der chronischen HDV-Infektion und berücksichtigt Studienergebnisse sowie erste Erfahrungen mit der neu verfügbaren Substanz Bulevirtid. Darüber hinaus enthält das letzte Kapitel wichtige offene Fragen, aus denen sich Forschungsfragen ableiten lassen, deren Beantwortung für das erfolgreiche Management von Patient*innen mit chronischer HDV-Infektion von großer Bedeutung ist. Die chronische HDV-Infektion gilt in Deutschland als eine seltene Erkrankung. Dennoch spielt sie aufgrund von Migrationsbewegungen, der zunehmenden Nutzung von Tests und nicht zuletzt aufgrund neuer therapeutischer Möglichkeiten eine wichtige Rolle im hepatologischen Alltag. Eine chronische HDV-Infektion ist mit einem höheren Risiko verbunden, eine Leberzirrhose zu entwickeln, als eine HBV-Monoinfektion. Dies wurde in Kohortenanalysen aus den 1980er und 1990er Jahren gezeigt und kürzlich in mehreren systematischen Übersichten bestätigt [2] [3] [4] [5] [6]. So zeigte eine Metaanalyse, dass das relative Risiko, eine Leberzirrhose zu entwickeln, bei anti-HDV-positiven Patient*innen fast viermal höher war als bei HBV-monoinfizierten Patient*innen [4]. Dabei haben Patient*innen mit nachweisbarer Hepatitis-D-Viruslast (HDV-RNA) ein höheres Risiko für leberassoziierte Komplikationen, wie u. a. die Entwicklung einer Leberzirrhose [7]. Darüber hinaus ist die HDV-Infektion ein unabhängiger Risikofaktor für die Entwicklung eines hepatozellulären Karzinoms (HCC) [8] [9].

Aufgrund des oben beschriebenen natürlichen Krankheitsverlaufs und der heute zur Verfügung stehenden Behandlungsmöglichkeiten ist eine frühzeitige Erkennung und somit ein Screening der HDV-Infektion wichtig. Die Empfehlungen der veröffentlichten S3-Leitlinie[1] zu Screening-Indikationen und Diagnoseverfahren bleiben unverändert. Alle HBsAg-positiven Personen sollten mindestens einmal mit einem validierten Test auf HDV-Antikörper getestet werden. Ein erneutes Screening auf HDV-Antikörper sollte bei HBsAg-positiven Personen immer dann durchgeführt werden, wenn dies klinisch angezeigt ist (z. B. Anstieg der Aminotransferasen oder akute Dekompensation einer chronischen Lebererkrankung), und kann bei Personen, bei denen weiterhin ein Infektionsrisiko besteht, jährlich wiederholt werden. Da der Antikörpernachweis nicht zwischen persistierender und ausgeheilter Hepatitis D unterscheiden kann, sollte bei positivem anti-HDV-Befund ein HDV-RNA-Test mit einem standardisierten und sensitiven Nukleinsäuretest durchgeführt werden. Es ist zu beachten, dass die Sensitivität der verfügbaren Quantifizierungstests unterschiedlich ist [10] und auch die Extraktionsmethode einen Einfluss auf die gemessene Viruslast hat [11].


#

1.4 Zielorientierung des Addendums

Ziel des Addendums ist es, in der infektiologischen, virologischen, pathologischen, internistischen, gastroenterologischen und transplantationsmedizinischen Praxis einfach anwendbar zu sein.

Darüber hinaus soll das Addendum einen Handlungskorridor für häufige Entscheidungen liefern.

Weiterhin sollen die Versorgung, die Diagnose und die Therapie von Patient*innen mit Hepatitis D verbessert sowie neue Therapieoptionen und Perspektiven dargestellt werden.

Patientenzielgruppe sind Patient*innen mit Hepatitis D jeden Alters.


#

1.5 Versorgungsbereich

Ambulant und stationär, gastroenterologisch, internistisch, infektiologisch, pädiatrisch, pathologisch, virologisch und transplantationsmedizinisch.


#

1.6 Anwenderzielgruppe/Adressaten

Das Addendum richtet sich an folgende an der Diagnostik und Therapie beteiligte Berufsgruppen: Gastroenterolog*innen, Internist*innen, Infektiolog*innen, Kinder- und Jugendärzt*innen, Patholog*innen, Virolog*innen, Transplantationsmediziner*innen sowie an Patientenvertreter*innen, Betroffene und Angehörige und dient zur Information für Leistungserbringer (Krankenkassen, Rentenversicherungsträger) sowie für Krankenpflegekräfte und Mitarbeitende, die in anderen Bereichen des Gesundheitswesens in der Betreuung von Patient*innen mit Hepatitis-D-Virusinfektionen tätig sind.

Die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin e. V. (DEGAM) hatte ihre Mitarbeit bei der S3-Leitlinie „Prophylaxe, Diagnostik und Therapie der Hepatitis-B-Virusinfektion“ abgesagt, weswegen ebenfalls keine Beteiligung am Addendum erfolgte. Dennoch halten wir das Addendum auch für Allgemeinmediziner*innen für relevant.


#

1.7 Zusammensetzung der Leitliniengruppe: Beteiligung von Interessensgruppen

Das Addendum wurde federführend durch die Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS) erstellt, die als Koordinierende Herrn Prof. Dr. Cornberg, Hannover, und Frau Dr. Lisa Sandmann, Hannover, beauftragte. Methodisch verantwortlich waren Frau PD Dr. Petra Lynen Jansen und Frau Nadine Fischer (M. Sc.), DGVS Geschäftsstelle, Berlin. Frau Dr. Monika Nothacker, Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF), Berlin, stand zur methodischen Beratung zur Seite und moderierte als neutrale Leitlinienexpertin die Konsensuskonferenz. Herr Torsten Karge, CGS User Group, Berlin, stand für das Leitlinienportal zur Verfügung und übernahm die technische Betreuung der Konsensuskonferenz.

Alle an der S3-Leitlinie „Prophylaxe, Diagnostik und Therapie der Hepatitis-B-Virusinfektion“ beteiligten Expert*innen wurden im Juni 2021 angeschrieben und über das Vorhaben informiert sowie nach Ihrer Mitarbeit gefragt. Herr Prof. Wolf-Dietrich Huber (GPGE, DGKJ) musste seine Mitarbeit am Addendum leider absagen. Für das Addendum neu mandatiert wurde Frau PD Dr. Katja Deterding.


#

1.8 Repräsentativität der Leitliniengruppe: Beteiligte Fachgesellschaften

Die beteiligten Fachgesellschaften, die an der Konsensuskonferenz und der Delphi-Abstimmung teilnahmen, entsprechen den beteiligten Fachgesellschaften an der S3-Leitlinie „Prophylaxe, Diagnostik und Therapie der Hepatitis-B-Virusinfektion“:

  • Deutsche Arbeitsgemeinschaft niedergelassener Ärzte in der Versorgung HIV-Infizierter e. V. (dagnä)
    Stefan Christensen

  • Deutsche Gesellschaft für Infektiologie e. V. (DGI)
    Hartwig Klinker

  • Deutsche Gesellschaft für Pathologie e.V/Bundesverband deutscher Pathologen e. V. (DGP/BDP)
    Peter Schirmacher, Andrea Tannapfel

  • Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e. V. (DGIM)
    Markus Cornberg, Michael P. Manns

  • Deutsche Gesellschaft für Transplantationsmedizin e. V. (DTG)
    Christian P. Strassburg

  • Gesellschaft für Virologie e. V. (GfV)
    Sandra Ciesek, Wolfram Gerlich, Dieter Glebe, Ulrike Protzer, Jörg Timm

  • Gesellschaft für Pädiatrische Gastroenterologie & Ernährung e. V. (GPGE) & Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e. V. (DGKJ)
    Jan de Laffolie, Gunter Flemming, Patrick Gerner, Thomas Lang, Michael Melter, Stefan Wirth

  • Nationales Referenzzentrum HBV/HDV
    Christian Schüttler

  • Ständige Impfkommission (STIKO)
    Wolfgang Jilg, Sabine Wicker


#

1.9 Repräsentativität der Leitliniengruppe: Beteiligung von Patient*innen

  • Deutsche Leberhilfe e. V.
    Claus Niederau, Ingo van Thiel

  • Lebertransplantierte Deutschland e. V.
    Egbert Trowe


#

1.10 Repräsentativität der Leitliniengruppe: Weitere Institutionen

  • Deutsche Leberstiftung (DLS)
    Markus Cornberg, Christoph Höner zu Siederdissen, Michael P. Manns, Heiner Wedemeyer

Neben der Steuergruppe ([Tab. 1]) arbeiteten Expert*innen aus verschiedensten Fachrichtungen (Gastroenterologie, Innere Medizin, Pädiatrie, Pathologie, Hepatologie, Virologie, Infektiologie, Transplantationsmedizin) sowie aus unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen (niedergelassen und stationär) – unter Einbezug von Patientenvertretungen – an dem Addendum mit.

Tab. 1

Steuergruppe.

Name

Ort

Fachgesellschaft/Organisation

Thomas Berg

Leipzig

DGVS

Markus Cornberg

Hannover

DGVS, DGIM, Deutsche Leberstiftung

Katja Deterding

Hannover

DGVS

Holger Hinrichsen

Kiel

DGVS

Jörg Petersen

Hamburg

DGVS

Lisa Sandmann

Hannover

DGVS, DGIM

Frank Tacke

Berlin

DGVS

Eine Übersicht über die AGs inklusive der AG-Zusammensetzung der S3-Leitlinie „Prophylaxe, Diagnostik und Therapie der Hepatitis-B-Virusinfektion“ findet sich im dazugehörigen Leitlinienreport.

Die Teilnehmenden der Konsensuskonferenz zeigt die [Tab. 2].

Tab. 2

Teilnehmende der Konsensuskonferenz am 31. Januar 2023.

Teilnehmende

Ort

Fachgesellschaft/Organisation

Steuergruppe

Thomas Berg

Leipzig

DGVS

Markus Cornberg (Koordination)

Hannover

DGVS, Deutsche Leberstiftung

Katja Deterding

Hannover

DGVS, Deutsche Leberstiftung

Holger Hinrichsen

Kiel

DGVS, BNG

Jörg Petersen

Hamburg

DGVS

Frank Tacke

Hannover

DGVS

Lisa Sandmann (Koordination)

Berlin

DGVS, DGIM

Leitlinienexpert*in

Christoph Berg

Tübingen

DGVS

Peter Buggisch

Hamburg

DGVS

Stefan Christensen

Münster

DAGNÄ

Sandra Ciesek

Frankfurt am Main

DGVS, GfV

Nektarios Dikopoulos

Dornstadt

DGVS

Dieter Glebe

Gießen

GfV, NRZ HBV/HDV

Christoph Höner zu Siederdissen

Hannover

Deutsche Leberstiftung

Patrick Ingiliz

Berlin

DGVS

Christoph Jochum

Berlin

DGVS

Hartwig Klinker

Würzburg

DGI

Benjamin Maasoumy

Hannover

DGVS

Claus Niederau

Oberhausen

DGVS

Kai-Henrik Peiffer

Münster

DGVS

Ulrike Protzer

München

GfV

Christoph Sarrazin

Wiesbaden

DGVS

Eckart Schott

Berlin

DGVS

Juilan Schulze zur Wiesch

Hamburg

DGVS

Jörg Timm

Düsseldorf

GfV

Egbert Trowe

Burgwedel

Lebertransplantierte Deutschland e. V.

Florian van Bömmel

Leipzig

DGVS

Ingo van Thiel

Köln

Deutsche Leberhilfe

Johannes Vermehren

Wiesbaden

DGVS

Heiner Wedemeyer

Hannover

DGVS, Deutsche Leberstiftung

Stefan Wirth

Wuppertal

GPGE, DGKJ

Karsten Wursthorn

Schwerin

DGVS

Methodik & Organisation

Monika Nothacker (Moderation)

Berlin

AWMF

Torsten Karge

Berlin

CGS

Nadine Fischer

Berlin

DGVS


#
#

2 Methodologisches Vorgehen

2.1 Evidenzsynthese

2.1.1 Grundlagen der Methodik

Literaturrecherche & Schema der Evidenzbewertung

Die Literaturbewertung wurde nach der Evidenzklassifizierung des Oxford Centre for Evidence-based Medicine 2011 ([Tab. 5]) durchgeführt. Die Details zur Suche, Auswahl und Bewertung der Evidenz sind unter 2.1.2 Literaturrecherche und Auswahl der Evidenz dargestellt.

Tab. 5

Oxford Centre for Evidence-Based Medicine 2011 Levels of Evidence1.

Question

Step 1

(Level 1[*])

Step 2

(Level 2[*])

Step 3

(Level 3[*])

Step 4

(Level 4[*])

Step 5

(Level 5)

How common is the problem?

Local and current random sample surveys (or censuses)

Systematic review of surveys that allow matching to local circumstances[**]

Local non-random sample[**]

Case-series[**]

n/a

Is this diagnostic or monitoring test accurate? (Diagnosis)

Systematic review

of cross sectional studies with consistently applied reference standard and blinding

Individual cross sectional studies with consistently applied reference standard and blinding

Non-consecutive studies, or studies without consistently applied reference standards[**]

Case-control studies, or “poor or non-independent reference standard[**]

Mechanism-based reasoning

What will happen if we do not add a therapy? (Prognosis)

Systematic review of inception cohort studies

Inception cohort studies

Cohort study or control arm of randomized trial[*]

Case-series or casecontrol studies, or poor quality prognostic cohort study[**]

n/a

Does this intervention help? (Treatment Benefits)

Systematic review

of randomized trials or n-of-1 trials

Randomized trial or observational study with dramatic effect

Non-randomized controlled cohort/follow-up study[**]

Case-series, case-control studies, or historically controlled studies[**]

Mechanism-based reasoning

What are the COMMON harms?

(Treatment Harms)

Systematic review of randomized

trials, systematic review of nested case-control studies, nof-1 trial with the patient you are raising the question about, or observational study with dramatic effect

Individual randomized trial or (exceptionally) observational study with dramatic effect

Non-randomized controlled cohort/follow-up study (post-marketing surveillance) provided there are sufficient numbers to rule out a common harm. (For long-term harms the duration of follow-up must be sufficient.)[**]

Case-series, case-control, or historically controlled studies[**]

Mechanism-based reasoning

What are the RARE harms?

(Treatment Harms)

Systematic review of randomized trials or n-of-1 trial

Randomized trial

or (exceptionally) observational study with dramatic effect

Is this (early detection) test worthwhile?

(Screening)

Systematic review of randomized trials

Randomized trial

Non -randomized controlled cohort/follow-up study[**]

Case-series, case-control, or historically controlled studies[**]

Mechanism-based reasoning

OCEBM Levels of Evidence Working Group*. “The Oxford 2011 Levels of Evidence”.
Oxford Centre for Evidence-Based Medicine. http://www.cebm.net/index.aspx?o=5653
* OCEBM Table of Evidence Working Group = Jeremy Howick, Iain Chalmers (James Lind Library), Paul Glasziou, Trish Greenhalgh, Carl Heneghan, Alessandro Liberati, Ivan Moschetti, Bob Phillips, Hazel Thornton, Olive Goddard and Mary Hodgkinson

* Level may be graded down on the basis of study quality, imprecision, indirectness (study PICO does not match questions PICO), because of inconsistency between studies, or because the absolute effect size is very small; Level may be graded up if there is a large or very large effect size.


** As always, a systematic review is generally better than an individual study.



#

Schema der Empfehlungsgraduierung

Bei der Überführung der Evidenzstärke in die Empfehlungsstärke konnte der Empfehlungsgrad gegenüber dem Evidenzgrad auf oder abgewertet werden. Gründe hierfür können zum Bespiel die fehlende Konsistenz der Studienergebnisse, die Relevanz der Endpunkte und Effektstärken, das Nutzen-Risikoverhältnis, die Patientenpräferenz oder die Umsetzbarkeit sein. Die Graduierung der Empfehlungen erfolgte außerdem über die Formulierung soll, sollte, kann ([Tab. 3]). Die Konsensstärke wurde gemäß [Tab. 4] festgelegt.

Tab. 3

Schema zur Graduierung von Empfehlungen.

Empfehlungsgrad[1]

Beschreibung

Syntax

A

starke Empfehlung

soll

B

Empfehlung

sollte

0

Empfehlung offen

kann

1 Der Empfehlungsgrad sowie der Evidenzgrad werden nur bei evidenzbasierten Empfehlungen angegeben. Bei Expertenkonsensbasierten Empfehlungen erfolgt die Graduierung über soll/sollte/kann und über die in der Tabelle angegeben Beschreibung.


Tab. 4

Einteilung der Konsensstärke.

Konsens

% Zustimmung

starker Konsens

≥ 95

Konsens

≥ 75–95

mehrheitliche Zustimmung

≥ 50–75

keine mehrheitliche Zustimmung

< 50


#

Statements

Als Statements werden Darlegungen oder Erläuterungen von spezifischen Sachverhalten oder Fragestellungen ohne unmittelbare Handlungsaufforderung bezeichnet. Sie werden entsprechend der Vorgehensweise bei den Empfehlungen im Rahmen eines formalen Konsensusverfahrens verabschiedet und können entweder auf Studienergebnissen oder auf Expertenmeinungen beruhen.


#

Expertenkonsens

Als Expertenkonsens werden Empfehlungen bezeichnet, zu denen keine systematische Recherche nach Literatur durchgeführt wurde, oder zu denen nach ausführlicher Recherche keine Literatur vorlag. Diese Empfehlungen adressieren z. T. Vorgehensweisen der guten klinischen Praxis, zu denen keine wissenschaftlichen Studien notwendig sind bzw. erwartet werden können. Die Graduierung der Empfehlung ergibt sich ausschließlich aus der verwendeten Formulierung (soll/sollte/kann) entsprechend der Abstufung in [Tab. 3].


#
#

2.1.2 Literaturrecherche und Auswahl der Evidenz

Literaturrecherche

Die systematische Recherche nach Literatur wurde in der Zeit vom 02. Dezember 2022 bis zum 29. Januar 2023 sowie am 16. März 2023 in der Medline-Datenbank über die PubMed-Suchoberfläche durchgeführt. Insgesamt wurden 180 Suchtreffer aus Medline erzielt.

Die Suchstrings und die detaillierte Darstellung der Recherche sind jeweils im Anhang dargestellt.


#

Auswahl der Evidenz

Die Auswahl der Evidenz erfolgte durch einen mehrstufigen Screeningprozess. Im Titel-Abstract Screening wurden die Abstracts durch die Koordinierenden anhand von Ausschlusskriterien auf potenzielle Relevanz gescreent. Bei vereinzelten Recherchen wurden zudem Einschlusskriterien festgelegt (s. Anhang).

Von den 180 Suchtreffern wurden 37 Studien als potenziell relevant eingeordnet.

Im letzten Schritt des Screenings wurden die Volltexte der ausgewählten Publikationen auf die Erfüllung der u. g. Kriterien überprüft. Es wurden 20 relevante Literaturstellen identifiziert. Darüber hinaus wurden zwei Studien mit der systematischen Recherche nicht erfasst und per Handsuche hinzugefügt. Detaillierte Informationen können den PRISMA-Schemata im Anhang entnommen werden.

Folgende Ausschlusskritieren wurden vermerkt:

  • Artikeltyp (Review/Editorial)

  • Sprache (weder deutsch- noch englischsprachig)

  • Keine Verfügbarkeit

  • Bereits inkludiert durch eine andere Veröffentlichung

  • Andere Fragestellung

  • Andere Patient*innenpopulation

  • Keine Thematisierung der Wirksamkeit der Behandlung

  • Keine Thematisierung der Wirksamkeit der Behandlung nach Ende des Follow-up

  • Keine Untersuchung des Krankheitsverlaufs

  • Keine Kontrollgruppe

  • Keine Verwendung von pegyliertem Interferon

Es erfolgte keine zeitliche Eingrenzung bei der Recherche (Ausnahme: Recherche zu Interferon).


#

Bewertung der Evidenz

Die im Volltext-Screening ausgewählten Literaturstellen wurden entsprechend der Evidenzklassifizierung des Oxford Centre for Evidence-based Medicine 2011, wie in der S3-Leitlinie „Prophylaxe, Diagnostik und Therapie der Hepatitis-B-Virusinfektion“ bewertet.


#

Erstellung von Evidenztabellen

Aus allen eingeschlossenen Literaturstellen wurden im nächsten Schritt die Daten extrahiert und in Form von Evidenztabellen zusammengefasst. Diese sind im Anhang dargestellt. Insgesamt wurden Evidenztabellen für acht verschiedene Studiendesigns erstellt.


#
#

2.1.3 Formulierung der Empfehlungen und strukturierte Konsensfindung

Die Steuergruppe (bestehend aus Dr. Lisa Sandmann, Prof. Thomas Berg, Dr. Katja Deterding, Dr. Holger Hinrichsen, Prof. Jörg Petersen, Prof. Frank Tacke und Prof. Markus Cornberg) führte am 20. Dezember 2022 ein Kick-off Meeting in Form einer Videokonferenz durch, um die Inhalte des Addendums zu diskutieren und Fragen zu formulieren. Die Steuerungsgruppe präsentierte bei dieser Videokonferenz einen ersten Vorschlag für die Formulierung der Empfehlungen, ohne jedoch den Empfehlungsgrad zu spezifizieren.

Anschließend wurde durch Frau Dr. Lisa Sandmann eine Literaturrecherche durchgeführt sowie die Evidenz bewertet und erläuternde Texte verfasst.

Auf Grundlage der Recherche, Auswahl und Bewertung der Evidenz wurden die Empfehlungen angepasst/überarbeitet. Die Graduierung der Empfehlungen erfolgte über die Formulierung soll, sollte, kann und den Empfehlungsgrad A, B, 0 ([Tab. 3]).

Die Überführung der Evidenzstärke in die Empfehlungsstärke wurde gleichermaßen wie in der S3-Leitlinie „Prophylaxe, Diagnostik und Therapie der Hepatitis-B-Virusinfektion vorgenommen.

Aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit durch die bedingte Zulassung von Bulevirtid (Hepcludex) zur Therapie der chronischen Hepatitis D wurde von einer Delphi-Abstimmung abgesehen und direkt die Konsensuskonferenz durchgeführt. Alle Expert*innen des Addendums erhielten vorab die Empfehlungen zur Durchsicht.

In der strukturierten Konsensuskonferenz (online), die sich über einen Abend erstreckte, stellte Herr Prof. Markus Cornberg unter neutraler Moderation von Frau Dr. Monika Nothacker (AWMF) die Empfehlungen vor. Diese wurden nach den Prinzipien der NIH (National Institutes of Health)-Konferenz besprochen und abgestimmt: Präsentation im Gesamtplenum ggf. Erläuterungen durch Herrn Prof. Markus Cornberg, Aufnahme von Stellungnahmen und ggf. Änderung, Abstimmung, Festschreiben des Ergebnisses.

Eingeladen zur Konsensuskonferenz waren alle Leitlinienmitarbeitenden der S3-Leitlinie „Prophylaxe, Diagnostik und Therapie der Hepatitis-B-Virusinfektion“. Die Teilnehmenden, darunter auch zwei Vertreter von Patientenorganisationen, sind in [Tab. 2] dargestellt.

Diskutiert und abgestimmt wurden:

  • alle neu erstellten Empfehlungen,

  • Empfehlungen, die bereits in der S3-Leitlinie „Prophylaxe, Diagnostik und Therapie der Hepatitis-B-Virusinfektion enthalten sind und übernommen wurden.

Auf Grundlage der Ergebnisse der Konsensuskonferenz wurden die Empfehlungen und Hintergrundtexte durch die Koordinierenden überarbeitet und im E-Mail-Umlaufverfahren mit der Steuergruppe abgestimmt. Herr Ingo van Thiel (Deutsche Leberhilfe) hat das finale Manuskript ebenfalls erhalten und aus Sicht der Patientenorganisationen geprüft. Die Kommentare von Herrn Ingo van Thiel wurden in die Überarbeitung miteinbezogen.

Die Empfehlungen 2.3.1 und 2.5.2 wurden nach Überarbeitung in einem Delphi-Verfahren mithilfe einer 3-stufigen Entscheidungsskala (ja, Enthaltung, nein) von allen Leitlinienmitarbeitenden der S3-Leitlinie „Prophylaxe, Diagnostik und Therapie der Hepatitis-B-Virusinfektion“ final abgestimmt.

Die Konsensstärke wurde gemäß [Tab. 4] festgelegt.

Im Anschluss an die Delphi-Abstimmung erfolgte die finale Überarbeitung der Kommentare durch die Steuergruppe und die redaktionelle Zusammenstellung des Addendums durch die Koordinierenden.


#

2.1.4 Zeitplan

Dezember 2022 – Januar 2023

Systematische Recherche und Bewertung der Evidenz

Januar 2023

Literaturscreening

Januar 2023

Erstellung der Empfehlungen und Hintergrundtexte

31. Januar 2023

Konsensuskonferenz (online)

Februar – März 2023

Überarbeitung der Empfehlungen und Hintergrundtexte

März – April 2023

Delphi-Verfahren

Februar – April 2023

Erstellung Gesamtmanuskript

Mai – Juni 2023

Freigabeverfahren


#
#

2.2 Externe Begutachtung und Verabschiedung

2.2.1 Verabschiedung durch die Vorstände der herausgebenden Fachgesellschaften/Organisationen

Das vollständige Addendum wurde von den Vorständen aller beteiligten Fachgesellschaften begutachtet und konsentiert und stand als Konsultationsfassung für 4 Wochen vom 05. Mai bis zum 04. Juni 2023 der Fachöffentlichkeit zur Kommentierung auf der DGVS Website und bei der AWMF zur Verfügung. Über den DGVS Newsletter wurde um Kommentierung gebeten. Neben redaktionellen Anmerkungen gab es folgende Änderungsvorschläge ([Tab. 6]):

Tab. 6

Änderungsvorschläge zur Konsultationsfassung.

Anmerkung/Änderungsvorschlag zur Konsultationsfassung

Änderung aufgrund der eingegangenen Kommentare

Empfehlung 2.7.4

Herr van Thiel & Herr Prof. Sarrazin (Deutsche Leberhilfe e. V. & Deutsche Leberstiftung e. V.):

Die letzte Empfehlung 2.7.4 (NUCs-Behandlung bei Zirrhose und jeglicher messbaren HBV-DNA) auf Seite 32 sollte wegen Redundanz gestrichen werden: Dopplung zu Empfehlung 2.1.2, welche die gleiche Soll-Empfehlung für NAs bei Zirrhose mit jeglicher HBV-DNA-Replikation macht und dies auch klarer auf das Krankheitsstadium Zirrhose bezieht.

Diese Empfehlung 2.7.4 ist aus meiner Sicht redundant und missverständlicher, und sollte daher gestrichen werden.

Wenn diese Empfehlung behalten werden soll, müssten wir den Anfang ergänzen: „Bei Zirrhose und nachweisbarer HBV-DANN“. Sonst lässt sich diese Empfehlung falsch aus dem Zusammenhang lesen, NAs unabhängig vom Krankheitsstadium bei jeglicher HBV-DNA-Replikation einzusetzen.

2.7.4 kann in der Tat gestrichen werden. Wir belassen aber den Erläuterungstext und verweisen auf 2.1.2

Hintergrundtext Empfehlung 2.5.1

Herr van Thiel & Herr Prof. Sarrazin (Deutsche Leberhilfe e. V. & Deutsche Leberstiftung e. V.):

Inhaltlich und mit Sollte-Empfehlung einverstanden. Anregung, die ohne Abstimmung möglich ist: Hier noch einen Satz ergänzen, dass weitere Langzeitdaten zur Frage erhoben werden, ob das Absetzen bei bestätigtem HBsAg-Verlust grundsätzlich nicht zu einem HDV-RNA-Rückfall führt. Das wäre dann im Einklang mit der offenen Frage auf S. 33: „Kann die antivirale Therapie mit Bulevirtid nach einem HBsAg-Verlust sicher abgesetzt werden?“

Guter Vorschlag, folgende Ergänzung wird in den Kommentar eingefügt: Allerdings sind Langzeitdaten nach HBsAg-Verlust im Zusammenhang mit einer HDV-Infektion nicht ausreichend vorhanden, sodass auch nach HBsAg-Verlust langfristige Verlaufskontrollen durchgeführt werden sollte.

3. Offene Fragen

Herr van Thiel & Herr Prof. Sarrazin (Deutsche Leberhilfe e. V. & Deutsche Leberstiftung e. V.):

Redaktioneller Vorschlag, um mehr Zuversicht zu vermitteln: im Satz „Kann die antivirale Therapie mit Bulevirtid nach einem HBsAg-Verlust sicher abgesetzt werden?“ den Zusatz „immer“ oder „in allen Fällen“ einfügen: „Kann die antivirale Therapie mit Bulevirtid nach einem HBsAg-Verlust in allen Fällen sicher abgesetzt werden?“

Die LL macht bei 2.5.1 eine „Sollte“-Empfehlung, die Therapie in dieser Situation abzusetzen. Die bisherige Formulierung hier auf Seite 33 klingt dagegen wie ein grundsätzlicher Zweifel, ob dieses Vorgehen überhaupt sicher sei. Die Zuversicht ist ja da und die Datenlage hierfür bislang durchweg positiv, vgl. Kommentar zu 2.5.1, das würde durch die erweiterte Formulierung klarer.

Der Zusatz ist nicht sinnvoll. Wenn der HBsAg Abfall vorliegt, sollte abgesetzt werden.

Statement 2.1.1.

Herr Dr. Johannes Kühle:

Soll aus der Reihenfolge aus dem Statement 2.1.1. der Schluss gezogen werden, dass Bulevirtid gegenüber PEG-IFN präferiert angewendet werden soll?

Wenn nicht, wäre es dann ggf. sinnvoll im Statement „Aktuell sind zwei gleichwertige Therapieoptionen verfügbar“ zu schreiben?

Wir haben diese Formulierung bewusst so gewählt, da wir keine generelle Präferenz für eine der Substanzen aussprechen können. Die Reihenfolge spiegelt daher nicht die Präferenz im Sinne einer Erst- oder Zweitlinientherapie wieder. Die Therapieentscheidung muss aktuell individuell getroffen werden und sollte anhand der jeweiligen Vor- und Nachteile gemeinsam mit dem Patienten/der Patientin getroffen werden. Aufgrund dieser Situation sind beide Substanzen aber auch nicht als gleichwertig zu betrachten – es unterscheidet sich von Situation zu Situation. Daher würden wir die Formulierung aktuell so belassen.


#
#

2.3 Redaktionelle Unabhängigkeit und Finanzierung des Addendums

Die Erstellung des Addendums erfolgte redaktionell unabhängig. Eine inhaltliche Einflussnahme seitens der DGVS erfolge nicht. Die DGVS finanzierte die Nutzung des Leitlinienportals und die Online-Konsensuskonferenz. Eine finanzielle Beteiligung Dritter erfolgte nicht. Mandatsträger*innen und Expert*innen arbeiteten ausschließlich ehrenamtlich.


#

2.4 Darlegung von und Umgang mit Interessenkonflikten

Im Einklang mit dem AWMF-Regelwerk zum Umgang mit Interessenkonflikten gaben alle Teilnehmenden ihre Interessenerklärungen im Leitlinienportal der CGS User Group ab (s. Anhang).

Die Erklärungen wurden von den Koordinierenden der Leitlinie und von Frau Dr. Monika Nothacker (AWMF) gesichtet und gemäß den AWMF-Kriterien als gering, moderat oder hoch bezüglich der einzelnen Themen bewertet.

Zu Beginn der Konsensuskonferenz wurden die Themenbereiche, bei denen die Möglichkeit eines Interessenkonfliktes für einzelne Expert*innen bestehen könnte, thematisiert und in der Gruppe unter Moderation von Frau Dr. Monika Nothacker (AWMF) diskutiert.

Als geringe Interessenkonflikte wurden Verbindungen i. F. v. Vorträgen, Autor*innen- oder Co-Autor*innenschaften und Forschungsvorhaben zur Firma Gilead gewertet, die jedoch keine Auswirkungen auf die Abstimmung hatten.

Personen, die

  1. eine Genotypisierung des HDV durchführen oder

  2. im Advisory Board oder als Berater der Firma Gilead, Hersteller von Bulevirtid, tätig sind,

wurden als Personen mit moderaten Interessenkonflikten eingestuft und verpflichteten sich zu einer Enthaltung bei den betroffenen Abstimmungen (s. Anhang).

Aufgrund des hohen Zustimmungsgrads bei den Abstimmungen zu Bulevirtid (100 %) wurde auf eine Doppelabstimmung verzichtet.

Zusätzliche schützende Faktoren vor einer Verzerrung sind

  1. die systematische Aufarbeitung der sehr guten Evidenz von Bulevirtid in Bezug auf Wirksamkeit und Nebenwirkungen im Vergleich zur bisherigen Therapie (ohne Zulassung für die Indikation)

  2. die interdisziplinäre, repräsentative Zusammensetzung der Leitliniengruppe

  3. die strukturierte Konsensfindung unter neutraler Moderation

Hohe Interessenkonflikte wurden nicht festgestellt.

Die Interessenerklärungen aller Expert*innen und die Enthaltungen sind im Anhang dargestellt.

Teilnehmende der Konsensuskonferenz

Die [Tab. 2] gibt einen Überblick über die Teilnehmenden der Konsensuskonferenz.


#

2.5 Verbreitung und Implementierung

2.5.1 Konzept zur Verbreitung und Implementierung

Das Addendum wird neben der Zeitschrift für Gastroenterologie auf den Homepages der DGVS (www.dgvs.de) und der AWMF (www.awmf.de) veröffentlicht.


#

2.5.2 Gültigkeitsdauer und Aktualisierungsverfahren

Äquivalent zur S3-Leitlinie „Prophylaxe, Diagnostik und Therapie der Hepatitis-B-Virusinfektion“ ist das Addendum bis zum 27. Juni 2026 gültig. Die Überarbeitung wird durch die Leitlinienbeauftragten der DGVS initiiert werden. Die Steuergruppe wird jährlich den Aktualisierungsbedarf des Addendums prüfen. Als Ansprechpartner steht Ihnen die DGVS Geschäftsstelle (leitlinien@dgvs.de) zur Verfügung.


#
#
#
#

Interessenkonflikt

Die Übersicht über die Interessenkonflikte der Autorinnen und Autoren ist im Anhang veröffentlicht.

Supporting information


Korrespondenzadresse

Nadine Fischer (M.Sc.)
Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie
Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS)
Gastro Haus
Olivaer Platz 7
10707 Berlin
Phone: +49/0 30/31 98 31 50 14   

Publication History

Received: 05 September 2023

Accepted: 24 September 2023

Article published online:
11 December 2023

© 2023. Thieme. All rights reserved.

Georg Thieme Verlag KG
Rüdigerstraße 14, 70469 Stuttgart, Germany