1 Informationen zum Leitlinienreport
Dieser Leitlinienreport dokumentiert das Aktualisierungsverfahren des Addendums von
November 2022 bis Juli 2023.
Für weitergehende Informationen wird auf den Leitlinienreport zur S3-Leitlinie „Prophylaxe,
Diagnostik und Therapie der Hepatitis-B-Virusinfektion“ (Stand: Juli 2021) verwiesen.
1.1 Herausgeber
1.2 Federführende Fachgesellschaft
Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten
(DGVS)
1.3 Geltungsbereich und Zweck
Durch die bedingte Zulassung des viralen Eintrittsinhibitors Bulevirtid durch die
Europäische Arzneimittelbehörde steht erstmals eine zugelassene antivirale Therapie
für die Behandlung der chronischen Hepatitis-D-Virus (HDV)-infektion zur Verfügung.
Diese Entwicklung macht eine Aktualisierung der Empfehlungen des Kapitels der chronischen
HDV-Infektion aus der kürzlich erschienenen S3-Leitlinie „Prophylaxe, Diagnostik und
Therapie der Hepatitis-B-Virusinfektion“ [1] notwendig.
Das vorliegende Addendum enthält daher Neuerungen zur antiviralen Therapie der chronischen
HDV-Infektion und berücksichtigt Studienergebnisse sowie erste Erfahrungen mit der
neu verfügbaren Substanz Bulevirtid. Darüber hinaus enthält das letzte Kapitel wichtige
offene Fragen, aus denen sich Forschungsfragen ableiten lassen, deren Beantwortung
für das erfolgreiche Management von Patient*innen mit chronischer HDV-Infektion von
großer Bedeutung ist. Die chronische HDV-Infektion gilt in Deutschland als eine seltene
Erkrankung. Dennoch spielt sie aufgrund von Migrationsbewegungen, der zunehmenden
Nutzung von Tests und nicht zuletzt aufgrund neuer therapeutischer Möglichkeiten eine
wichtige Rolle im hepatologischen Alltag. Eine chronische HDV-Infektion ist mit einem
höheren Risiko verbunden, eine Leberzirrhose zu entwickeln, als eine HBV-Monoinfektion.
Dies wurde in Kohortenanalysen aus den 1980er und 1990er Jahren gezeigt und kürzlich
in mehreren systematischen Übersichten bestätigt [2]
[3]
[4]
[5]
[6]. So zeigte eine Metaanalyse, dass das relative Risiko, eine Leberzirrhose zu entwickeln,
bei anti-HDV-positiven Patient*innen fast viermal höher war als bei HBV-monoinfizierten
Patient*innen [4]. Dabei haben Patient*innen mit nachweisbarer Hepatitis-D-Viruslast (HDV-RNA) ein
höheres Risiko für leberassoziierte Komplikationen, wie u. a. die Entwicklung einer
Leberzirrhose [7]. Darüber hinaus ist die HDV-Infektion ein unabhängiger Risikofaktor für die Entwicklung
eines hepatozellulären Karzinoms (HCC) [8]
[9].
Aufgrund des oben beschriebenen natürlichen Krankheitsverlaufs und der heute zur Verfügung
stehenden Behandlungsmöglichkeiten ist eine frühzeitige Erkennung und somit ein Screening
der HDV-Infektion wichtig. Die Empfehlungen der veröffentlichten S3-Leitlinie[1] zu Screening-Indikationen und Diagnoseverfahren bleiben unverändert. Alle HBsAg-positiven
Personen sollten mindestens einmal mit einem validierten Test auf HDV-Antikörper getestet
werden. Ein erneutes Screening auf HDV-Antikörper sollte bei HBsAg-positiven Personen
immer dann durchgeführt werden, wenn dies klinisch angezeigt ist (z. B. Anstieg der
Aminotransferasen oder akute Dekompensation einer chronischen Lebererkrankung), und
kann bei Personen, bei denen weiterhin ein Infektionsrisiko besteht, jährlich wiederholt
werden. Da der Antikörpernachweis nicht zwischen persistierender und ausgeheilter
Hepatitis D unterscheiden kann, sollte bei positivem anti-HDV-Befund ein HDV-RNA-Test
mit einem standardisierten und sensitiven Nukleinsäuretest durchgeführt werden. Es
ist zu beachten, dass die Sensitivität der verfügbaren Quantifizierungstests unterschiedlich
ist [10] und auch die Extraktionsmethode einen Einfluss auf die gemessene Viruslast hat [11].
1.4 Zielorientierung des Addendums
Ziel des Addendums ist es, in der infektiologischen, virologischen, pathologischen,
internistischen, gastroenterologischen und transplantationsmedizinischen Praxis einfach
anwendbar zu sein.
Darüber hinaus soll das Addendum einen Handlungskorridor für häufige Entscheidungen
liefern.
Weiterhin sollen die Versorgung, die Diagnose und die Therapie von Patient*innen mit
Hepatitis D verbessert sowie neue Therapieoptionen und Perspektiven dargestellt werden.
Patientenzielgruppe sind Patient*innen mit Hepatitis D jeden Alters.
1.5 Versorgungsbereich
Ambulant und stationär, gastroenterologisch, internistisch, infektiologisch, pädiatrisch,
pathologisch, virologisch und transplantationsmedizinisch.
1.6 Anwenderzielgruppe/Adressaten
Das Addendum richtet sich an folgende an der Diagnostik und Therapie beteiligte Berufsgruppen:
Gastroenterolog*innen, Internist*innen, Infektiolog*innen, Kinder- und Jugendärzt*innen,
Patholog*innen, Virolog*innen, Transplantationsmediziner*innen sowie an Patientenvertreter*innen,
Betroffene und Angehörige und dient zur Information für Leistungserbringer (Krankenkassen,
Rentenversicherungsträger) sowie für Krankenpflegekräfte und Mitarbeitende, die in
anderen Bereichen des Gesundheitswesens in der Betreuung von Patient*innen mit Hepatitis-D-Virusinfektionen
tätig sind.
Die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin e. V. (DEGAM) hatte ihre Mitarbeit
bei der S3-Leitlinie „Prophylaxe, Diagnostik und Therapie der Hepatitis-B-Virusinfektion“
abgesagt, weswegen ebenfalls keine Beteiligung am Addendum erfolgte. Dennoch halten
wir das Addendum auch für Allgemeinmediziner*innen für relevant.
1.7 Zusammensetzung der Leitliniengruppe: Beteiligung von Interessensgruppen
Das Addendum wurde federführend durch die Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie,
Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS) erstellt, die als Koordinierende Herrn
Prof. Dr. Cornberg, Hannover, und Frau Dr. Lisa Sandmann, Hannover, beauftragte. Methodisch
verantwortlich waren Frau PD Dr. Petra Lynen Jansen und Frau Nadine Fischer (M. Sc.),
DGVS Geschäftsstelle, Berlin. Frau Dr. Monika Nothacker, Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen
Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF), Berlin, stand zur methodischen Beratung
zur Seite und moderierte als neutrale Leitlinienexpertin die Konsensuskonferenz. Herr
Torsten Karge, CGS User Group, Berlin, stand für das Leitlinienportal zur Verfügung
und übernahm die technische Betreuung der Konsensuskonferenz.
Alle an der S3-Leitlinie „Prophylaxe, Diagnostik und Therapie der Hepatitis-B-Virusinfektion“
beteiligten Expert*innen wurden im Juni 2021 angeschrieben und über das Vorhaben informiert
sowie nach Ihrer Mitarbeit gefragt. Herr Prof. Wolf-Dietrich Huber (GPGE, DGKJ) musste
seine Mitarbeit am Addendum leider absagen. Für das Addendum neu mandatiert wurde
Frau PD Dr. Katja Deterding.
1.8 Repräsentativität der Leitliniengruppe: Beteiligte Fachgesellschaften
Die beteiligten Fachgesellschaften, die an der Konsensuskonferenz und der Delphi-Abstimmung
teilnahmen, entsprechen den beteiligten Fachgesellschaften an der S3-Leitlinie „Prophylaxe,
Diagnostik und Therapie der Hepatitis-B-Virusinfektion“:
-
Deutsche Arbeitsgemeinschaft niedergelassener Ärzte in der Versorgung HIV-Infizierter
e. V. (dagnä)
Stefan Christensen
-
Deutsche Gesellschaft für Infektiologie e. V. (DGI)
Hartwig Klinker
-
Deutsche Gesellschaft für Pathologie e.V/Bundesverband deutscher Pathologen e. V.
(DGP/BDP)
Peter Schirmacher, Andrea Tannapfel
-
Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e. V. (DGIM)
Markus Cornberg, Michael P. Manns
-
Deutsche Gesellschaft für Transplantationsmedizin e. V. (DTG)
Christian P. Strassburg
-
Gesellschaft für Virologie e. V. (GfV)
Sandra Ciesek, Wolfram Gerlich, Dieter Glebe, Ulrike Protzer, Jörg Timm
-
Gesellschaft für Pädiatrische Gastroenterologie & Ernährung e. V. (GPGE) & Deutsche
Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e. V. (DGKJ)
Jan de Laffolie, Gunter Flemming, Patrick Gerner, Thomas Lang, Michael Melter, Stefan
Wirth
-
Nationales Referenzzentrum HBV/HDV
Christian Schüttler
-
Ständige Impfkommission (STIKO)
Wolfgang Jilg, Sabine Wicker
1.9 Repräsentativität der Leitliniengruppe: Beteiligung von Patient*innen
-
Deutsche Leberhilfe e. V.
Claus Niederau, Ingo van Thiel
-
Lebertransplantierte Deutschland e. V.
Egbert Trowe
1.10 Repräsentativität der Leitliniengruppe: Weitere Institutionen
-
Deutsche Leberstiftung (DLS)
Markus Cornberg, Christoph Höner zu Siederdissen, Michael P. Manns, Heiner Wedemeyer
Neben der Steuergruppe ([Tab. 1]) arbeiteten Expert*innen aus verschiedensten Fachrichtungen (Gastroenterologie,
Innere Medizin, Pädiatrie, Pathologie, Hepatologie, Virologie, Infektiologie, Transplantationsmedizin)
sowie aus unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen (niedergelassen und stationär) – unter
Einbezug von Patientenvertretungen – an dem Addendum mit.
Tab. 1
Steuergruppe.
Name
|
Ort
|
Fachgesellschaft/Organisation
|
Thomas Berg
|
Leipzig
|
DGVS
|
Markus Cornberg
|
Hannover
|
DGVS, DGIM, Deutsche Leberstiftung
|
Katja Deterding
|
Hannover
|
DGVS
|
Holger Hinrichsen
|
Kiel
|
DGVS
|
Jörg Petersen
|
Hamburg
|
DGVS
|
Lisa Sandmann
|
Hannover
|
DGVS, DGIM
|
Frank Tacke
|
Berlin
|
DGVS
|
Eine Übersicht über die AGs inklusive der AG-Zusammensetzung der S3-Leitlinie „Prophylaxe,
Diagnostik und Therapie der Hepatitis-B-Virusinfektion“ findet sich im dazugehörigen
Leitlinienreport.
Die Teilnehmenden der Konsensuskonferenz zeigt die [Tab. 2].
Tab. 2
Teilnehmende der Konsensuskonferenz am 31. Januar 2023.
Teilnehmende
|
Ort
|
Fachgesellschaft/Organisation
|
Steuergruppe
|
Thomas Berg
|
Leipzig
|
DGVS
|
Markus Cornberg (Koordination)
|
Hannover
|
DGVS, Deutsche Leberstiftung
|
Katja Deterding
|
Hannover
|
DGVS, Deutsche Leberstiftung
|
Holger Hinrichsen
|
Kiel
|
DGVS, BNG
|
Jörg Petersen
|
Hamburg
|
DGVS
|
Frank Tacke
|
Hannover
|
DGVS
|
Lisa Sandmann (Koordination)
|
Berlin
|
DGVS, DGIM
|
Leitlinienexpert*in
|
Christoph Berg
|
Tübingen
|
DGVS
|
Peter Buggisch
|
Hamburg
|
DGVS
|
Stefan Christensen
|
Münster
|
DAGNÄ
|
Sandra Ciesek
|
Frankfurt am Main
|
DGVS, GfV
|
Nektarios Dikopoulos
|
Dornstadt
|
DGVS
|
Dieter Glebe
|
Gießen
|
GfV, NRZ HBV/HDV
|
Christoph Höner zu Siederdissen
|
Hannover
|
Deutsche Leberstiftung
|
Patrick Ingiliz
|
Berlin
|
DGVS
|
Christoph Jochum
|
Berlin
|
DGVS
|
Hartwig Klinker
|
Würzburg
|
DGI
|
Benjamin Maasoumy
|
Hannover
|
DGVS
|
Claus Niederau
|
Oberhausen
|
DGVS
|
Kai-Henrik Peiffer
|
Münster
|
DGVS
|
Ulrike Protzer
|
München
|
GfV
|
Christoph Sarrazin
|
Wiesbaden
|
DGVS
|
Eckart Schott
|
Berlin
|
DGVS
|
Juilan Schulze zur Wiesch
|
Hamburg
|
DGVS
|
Jörg Timm
|
Düsseldorf
|
GfV
|
Egbert Trowe
|
Burgwedel
|
Lebertransplantierte Deutschland e. V.
|
Florian van Bömmel
|
Leipzig
|
DGVS
|
Ingo van Thiel
|
Köln
|
Deutsche Leberhilfe
|
Johannes Vermehren
|
Wiesbaden
|
DGVS
|
Heiner Wedemeyer
|
Hannover
|
DGVS, Deutsche Leberstiftung
|
Stefan Wirth
|
Wuppertal
|
GPGE, DGKJ
|
Karsten Wursthorn
|
Schwerin
|
DGVS
|
Methodik & Organisation
|
Monika Nothacker (Moderation)
|
Berlin
|
AWMF
|
Torsten Karge
|
Berlin
|
CGS
|
Nadine Fischer
|
Berlin
|
DGVS
|
2 Methodologisches Vorgehen
2.1 Evidenzsynthese
2.1.1 Grundlagen der Methodik
Literaturrecherche & Schema der Evidenzbewertung
Die Literaturbewertung wurde nach der Evidenzklassifizierung des Oxford Centre for
Evidence-based Medicine 2011 ([Tab. 5]) durchgeführt. Die Details zur Suche, Auswahl und Bewertung der Evidenz sind unter
2.1.2 Literaturrecherche und Auswahl der Evidenz dargestellt.
Tab. 5
Oxford Centre for Evidence-Based Medicine 2011 Levels of Evidence1.
Question
|
Step 1
(Level 1[*])
|
Step 2
(Level 2[*])
|
Step 3
(Level 3[*])
|
Step 4
(Level 4[*])
|
Step 5
(Level 5)
|
How common is the problem?
|
Local and current random sample surveys (or censuses)
|
Systematic review of surveys that allow matching to local circumstances[**]
|
Local non-random sample[**]
|
Case-series[**]
|
n/a
|
Is this diagnostic or monitoring test accurate? (Diagnosis)
|
Systematic review
of cross sectional studies with consistently applied reference standard and blinding
|
Individual cross sectional studies with consistently applied reference standard and
blinding
|
Non-consecutive studies, or studies without consistently applied reference standards[**]
|
Case-control studies, or “poor or non-independent reference standard[**]
|
Mechanism-based reasoning
|
What will happen if we do not add a therapy? (Prognosis)
|
Systematic review of inception cohort studies
|
Inception cohort studies
|
Cohort study or control arm of randomized trial[*]
|
Case-series or casecontrol studies, or poor quality prognostic cohort study[**]
|
n/a
|
Does this intervention help? (Treatment Benefits)
|
Systematic review
of randomized trials or n-of-1 trials
|
Randomized trial or observational study with dramatic effect
|
Non-randomized controlled cohort/follow-up study[**]
|
Case-series, case-control studies, or historically controlled studies[**]
|
Mechanism-based reasoning
|
What are the COMMON harms?
(Treatment Harms)
|
Systematic review of randomized
trials, systematic review of nested case-control studies, nof-1 trial with the patient you are raising the question about, or observational study
with dramatic effect
|
Individual randomized trial or (exceptionally) observational study with dramatic effect
|
Non-randomized controlled cohort/follow-up study (post-marketing surveillance) provided
there are sufficient numbers to rule out a common harm. (For long-term harms the duration
of follow-up must be sufficient.)[**]
|
Case-series, case-control, or historically controlled studies[**]
|
Mechanism-based reasoning
|
What are the RARE harms?
(Treatment Harms)
|
Systematic review of randomized trials or n-of-1 trial
|
Randomized trial
or (exceptionally) observational study with dramatic effect
|
Is this (early detection) test worthwhile?
(Screening)
|
Systematic review of randomized trials
|
Randomized trial
|
Non -randomized controlled cohort/follow-up study[**]
|
Case-series, case-control, or historically controlled studies[**]
|
Mechanism-based reasoning
|
OCEBM Levels of Evidence Working Group*. “The Oxford 2011 Levels of Evidence”.
Oxford Centre for Evidence-Based Medicine. http://www.cebm.net/index.aspx?o=5653
* OCEBM Table of Evidence Working Group = Jeremy Howick, Iain Chalmers (James Lind
Library), Paul Glasziou, Trish Greenhalgh, Carl Heneghan, Alessandro Liberati, Ivan
Moschetti, Bob Phillips, Hazel Thornton, Olive Goddard and Mary Hodgkinson
*
Level may be graded down on the basis of study quality, imprecision, indirectness
(study PICO does not match questions PICO), because of inconsistency between studies,
or because the absolute effect size is very small; Level may be graded up if there
is a large or very large effect size.
**
As always, a systematic review is generally better than an individual study.
Schema der Empfehlungsgraduierung
Bei der Überführung der Evidenzstärke in die Empfehlungsstärke konnte der Empfehlungsgrad
gegenüber dem Evidenzgrad auf oder abgewertet werden. Gründe hierfür können zum Bespiel
die fehlende Konsistenz der Studienergebnisse, die Relevanz der Endpunkte und Effektstärken,
das Nutzen-Risikoverhältnis, die Patientenpräferenz oder die Umsetzbarkeit sein. Die
Graduierung der Empfehlungen erfolgte außerdem über die Formulierung soll, sollte,
kann ([Tab. 3]). Die Konsensstärke wurde gemäß [Tab. 4] festgelegt.
Tab. 3
Schema zur Graduierung von Empfehlungen.
Empfehlungsgrad[1]
|
Beschreibung
|
Syntax
|
A
|
starke Empfehlung
|
soll
|
B
|
Empfehlung
|
sollte
|
0
|
Empfehlung offen
|
kann
|
1 Der Empfehlungsgrad sowie der Evidenzgrad werden nur bei evidenzbasierten Empfehlungen
angegeben. Bei Expertenkonsensbasierten Empfehlungen erfolgt die Graduierung über
soll/sollte/kann und über die in der Tabelle angegeben Beschreibung.
Tab. 4
Einteilung der Konsensstärke.
Konsens
|
% Zustimmung
|
starker Konsens
|
≥ 95
|
Konsens
|
≥ 75–95
|
mehrheitliche Zustimmung
|
≥ 50–75
|
keine mehrheitliche Zustimmung
|
< 50
|
Statements
Als Statements werden Darlegungen oder Erläuterungen von spezifischen Sachverhalten
oder Fragestellungen ohne unmittelbare Handlungsaufforderung bezeichnet. Sie werden
entsprechend der Vorgehensweise bei den Empfehlungen im Rahmen eines formalen Konsensusverfahrens
verabschiedet und können entweder auf Studienergebnissen oder auf Expertenmeinungen
beruhen.
Expertenkonsens
Als Expertenkonsens werden Empfehlungen bezeichnet, zu denen keine systematische Recherche
nach Literatur durchgeführt wurde, oder zu denen nach ausführlicher Recherche keine
Literatur vorlag. Diese Empfehlungen adressieren z. T. Vorgehensweisen der guten klinischen
Praxis, zu denen keine wissenschaftlichen Studien notwendig sind bzw. erwartet werden
können. Die Graduierung der Empfehlung ergibt sich ausschließlich aus der verwendeten
Formulierung (soll/sollte/kann) entsprechend der Abstufung in [Tab. 3].
2.1.2 Literaturrecherche und Auswahl der Evidenz
Literaturrecherche
Die systematische Recherche nach Literatur wurde in der Zeit vom 02. Dezember 2022
bis zum 29. Januar 2023 sowie am 16. März 2023 in der Medline-Datenbank über die PubMed-Suchoberfläche
durchgeführt. Insgesamt wurden 180 Suchtreffer aus Medline erzielt.
Die Suchstrings und die detaillierte Darstellung der Recherche sind jeweils im Anhang
dargestellt.
Auswahl der Evidenz
Die Auswahl der Evidenz erfolgte durch einen mehrstufigen Screeningprozess. Im Titel-Abstract
Screening wurden die Abstracts durch die Koordinierenden anhand von Ausschlusskriterien
auf potenzielle Relevanz gescreent. Bei vereinzelten Recherchen wurden zudem Einschlusskriterien
festgelegt (s. Anhang).
Von den 180 Suchtreffern wurden 37 Studien als potenziell relevant eingeordnet.
Im letzten Schritt des Screenings wurden die Volltexte der ausgewählten Publikationen
auf die Erfüllung der u. g. Kriterien überprüft. Es wurden 20 relevante Literaturstellen identifiziert. Darüber hinaus wurden zwei Studien mit der systematischen Recherche nicht erfasst und per Handsuche hinzugefügt.
Detaillierte Informationen können den PRISMA-Schemata im Anhang entnommen werden.
Folgende Ausschlusskritieren wurden vermerkt:
-
Artikeltyp (Review/Editorial)
-
Sprache (weder deutsch- noch englischsprachig)
-
Keine Verfügbarkeit
-
Bereits inkludiert durch eine andere Veröffentlichung
-
Andere Fragestellung
-
Andere Patient*innenpopulation
-
Keine Thematisierung der Wirksamkeit der Behandlung
-
Keine Thematisierung der Wirksamkeit der Behandlung nach Ende des Follow-up
-
Keine Untersuchung des Krankheitsverlaufs
-
Keine Kontrollgruppe
-
Keine Verwendung von pegyliertem Interferon
Es erfolgte keine zeitliche Eingrenzung bei der Recherche (Ausnahme: Recherche zu
Interferon).
Bewertung der Evidenz
Die im Volltext-Screening ausgewählten Literaturstellen wurden entsprechend der Evidenzklassifizierung
des Oxford Centre for Evidence-based Medicine 2011, wie in der S3-Leitlinie „Prophylaxe,
Diagnostik und Therapie der Hepatitis-B-Virusinfektion“ bewertet.
Erstellung von Evidenztabellen
Aus allen eingeschlossenen Literaturstellen wurden im nächsten Schritt die Daten extrahiert
und in Form von Evidenztabellen zusammengefasst. Diese sind im Anhang dargestellt.
Insgesamt wurden Evidenztabellen für acht verschiedene Studiendesigns erstellt.
2.1.3 Formulierung der Empfehlungen und strukturierte Konsensfindung
Die Steuergruppe (bestehend aus Dr. Lisa Sandmann, Prof. Thomas Berg, Dr. Katja Deterding,
Dr. Holger Hinrichsen, Prof. Jörg Petersen, Prof. Frank Tacke und Prof. Markus Cornberg)
führte am 20. Dezember 2022 ein Kick-off Meeting in Form einer Videokonferenz durch,
um die Inhalte des Addendums zu diskutieren und Fragen zu formulieren. Die Steuerungsgruppe
präsentierte bei dieser Videokonferenz einen ersten Vorschlag für die Formulierung
der Empfehlungen, ohne jedoch den Empfehlungsgrad zu spezifizieren.
Anschließend wurde durch Frau Dr. Lisa Sandmann eine Literaturrecherche durchgeführt
sowie die Evidenz bewertet und erläuternde Texte verfasst.
Auf Grundlage der Recherche, Auswahl und Bewertung der Evidenz wurden die Empfehlungen
angepasst/überarbeitet. Die Graduierung der Empfehlungen erfolgte über die Formulierung
soll, sollte, kann und den Empfehlungsgrad A, B, 0 ([Tab. 3]).
Die Überführung der Evidenzstärke in die Empfehlungsstärke wurde gleichermaßen wie
in der S3-Leitlinie „Prophylaxe, Diagnostik und Therapie der Hepatitis-B-Virusinfektion
vorgenommen.
Aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit durch die bedingte Zulassung von Bulevirtid
(Hepcludex) zur Therapie der chronischen Hepatitis D wurde von einer Delphi-Abstimmung
abgesehen und direkt die Konsensuskonferenz durchgeführt. Alle Expert*innen des Addendums
erhielten vorab die Empfehlungen zur Durchsicht.
In der strukturierten Konsensuskonferenz (online), die sich über einen Abend erstreckte,
stellte Herr Prof. Markus Cornberg unter neutraler Moderation von Frau Dr. Monika
Nothacker (AWMF) die Empfehlungen vor. Diese wurden nach den Prinzipien der NIH (National
Institutes of Health)-Konferenz besprochen und abgestimmt: Präsentation im Gesamtplenum
ggf. Erläuterungen durch Herrn Prof. Markus Cornberg, Aufnahme von Stellungnahmen
und ggf. Änderung, Abstimmung, Festschreiben des Ergebnisses.
Eingeladen zur Konsensuskonferenz waren alle Leitlinienmitarbeitenden der S3-Leitlinie
„Prophylaxe, Diagnostik und Therapie der Hepatitis-B-Virusinfektion“. Die Teilnehmenden,
darunter auch zwei Vertreter von Patientenorganisationen, sind in [Tab. 2] dargestellt.
Diskutiert und abgestimmt wurden:
-
alle neu erstellten Empfehlungen,
-
Empfehlungen, die bereits in der S3-Leitlinie „Prophylaxe, Diagnostik und Therapie
der Hepatitis-B-Virusinfektion enthalten sind und übernommen wurden.
Auf Grundlage der Ergebnisse der Konsensuskonferenz wurden die Empfehlungen und Hintergrundtexte
durch die Koordinierenden überarbeitet und im E-Mail-Umlaufverfahren mit der Steuergruppe
abgestimmt. Herr Ingo van Thiel (Deutsche Leberhilfe) hat das finale Manuskript ebenfalls
erhalten und aus Sicht der Patientenorganisationen geprüft. Die Kommentare von Herrn
Ingo van Thiel wurden in die Überarbeitung miteinbezogen.
Die Empfehlungen 2.3.1 und 2.5.2 wurden nach Überarbeitung in einem Delphi-Verfahren mithilfe einer 3-stufigen Entscheidungsskala
(ja, Enthaltung, nein) von allen Leitlinienmitarbeitenden der S3-Leitlinie „Prophylaxe,
Diagnostik und Therapie der Hepatitis-B-Virusinfektion“ final abgestimmt.
Die Konsensstärke wurde gemäß [Tab. 4] festgelegt.
Im Anschluss an die Delphi-Abstimmung erfolgte die finale Überarbeitung der Kommentare
durch die Steuergruppe und die redaktionelle Zusammenstellung des Addendums durch
die Koordinierenden.
2.1.4 Zeitplan
Dezember 2022 – Januar 2023
|
Systematische Recherche und Bewertung der Evidenz
|
Januar 2023
|
Literaturscreening
|
Januar 2023
|
Erstellung der Empfehlungen und Hintergrundtexte
|
31. Januar 2023
|
Konsensuskonferenz (online)
|
Februar – März 2023
|
Überarbeitung der Empfehlungen und Hintergrundtexte
|
März – April 2023
|
Delphi-Verfahren
|
Februar – April 2023
|
Erstellung Gesamtmanuskript
|
Mai – Juni 2023
|
Freigabeverfahren
|
2.2 Externe Begutachtung und Verabschiedung
2.2.1 Verabschiedung durch die Vorstände der herausgebenden Fachgesellschaften/Organisationen
Das vollständige Addendum wurde von den Vorständen aller beteiligten Fachgesellschaften
begutachtet und konsentiert und stand als Konsultationsfassung für 4 Wochen vom 05.
Mai bis zum 04. Juni 2023 der Fachöffentlichkeit zur Kommentierung auf der DGVS Website
und bei der AWMF zur Verfügung. Über den DGVS Newsletter wurde um Kommentierung gebeten.
Neben redaktionellen Anmerkungen gab es folgende Änderungsvorschläge ([Tab. 6]):
Tab. 6
Änderungsvorschläge zur Konsultationsfassung.
Anmerkung/Änderungsvorschlag zur Konsultationsfassung
|
Änderung aufgrund der eingegangenen Kommentare
|
Empfehlung 2.7.4
Herr van Thiel & Herr Prof. Sarrazin (Deutsche Leberhilfe e. V. & Deutsche Leberstiftung
e. V.):
Die letzte Empfehlung 2.7.4 (NUCs-Behandlung bei Zirrhose und jeglicher messbaren
HBV-DNA) auf Seite 32 sollte wegen Redundanz gestrichen werden: Dopplung zu Empfehlung
2.1.2, welche die gleiche Soll-Empfehlung für NAs bei Zirrhose mit jeglicher HBV-DNA-Replikation
macht und dies auch klarer auf das Krankheitsstadium Zirrhose bezieht.
Diese Empfehlung 2.7.4 ist aus meiner Sicht redundant und missverständlicher, und
sollte daher gestrichen werden.
Wenn diese Empfehlung behalten werden soll, müssten wir den Anfang ergänzen: „Bei
Zirrhose und nachweisbarer HBV-DANN“. Sonst lässt sich diese Empfehlung falsch aus
dem Zusammenhang lesen, NAs unabhängig vom Krankheitsstadium bei jeglicher HBV-DNA-Replikation
einzusetzen.
|
2.7.4 kann in der Tat gestrichen werden. Wir belassen aber den Erläuterungstext und
verweisen auf 2.1.2
|
Hintergrundtext Empfehlung 2.5.1
Herr van Thiel & Herr Prof. Sarrazin (Deutsche Leberhilfe e. V. & Deutsche Leberstiftung
e. V.):
Inhaltlich und mit Sollte-Empfehlung einverstanden. Anregung, die ohne Abstimmung
möglich ist: Hier noch einen Satz ergänzen, dass weitere Langzeitdaten zur Frage erhoben
werden, ob das Absetzen bei bestätigtem HBsAg-Verlust grundsätzlich nicht zu einem
HDV-RNA-Rückfall führt. Das wäre dann im Einklang mit der offenen Frage auf S. 33:
„Kann die antivirale Therapie mit Bulevirtid nach einem HBsAg-Verlust sicher abgesetzt
werden?“
|
Guter Vorschlag, folgende Ergänzung wird in den Kommentar eingefügt: Allerdings sind
Langzeitdaten nach HBsAg-Verlust im Zusammenhang mit einer HDV-Infektion nicht ausreichend
vorhanden, sodass auch nach HBsAg-Verlust langfristige Verlaufskontrollen durchgeführt
werden sollte.
|
3. Offene Fragen
Herr van Thiel & Herr Prof. Sarrazin (Deutsche Leberhilfe e. V. & Deutsche Leberstiftung
e. V.):
Redaktioneller Vorschlag, um mehr Zuversicht zu vermitteln: im Satz „Kann die antivirale
Therapie mit Bulevirtid nach einem HBsAg-Verlust sicher abgesetzt werden?“ den Zusatz
„immer“ oder „in allen Fällen“ einfügen: „Kann die antivirale Therapie mit Bulevirtid
nach einem HBsAg-Verlust in allen Fällen sicher abgesetzt werden?“
Die LL macht bei 2.5.1 eine „Sollte“-Empfehlung, die Therapie in dieser Situation abzusetzen. Die bisherige Formulierung
hier auf Seite 33 klingt dagegen wie ein grundsätzlicher Zweifel, ob dieses Vorgehen
überhaupt sicher sei. Die Zuversicht ist ja da und die Datenlage hierfür bislang durchweg
positiv, vgl. Kommentar zu 2.5.1, das würde durch die erweiterte Formulierung klarer.
|
Der Zusatz ist nicht sinnvoll. Wenn der HBsAg Abfall vorliegt, sollte abgesetzt werden.
|
Statement 2.1.1.
Herr Dr. Johannes Kühle:
Soll aus der Reihenfolge aus dem Statement 2.1.1. der Schluss gezogen werden, dass
Bulevirtid gegenüber PEG-IFN präferiert angewendet werden soll?
Wenn nicht, wäre es dann ggf. sinnvoll im Statement „Aktuell sind zwei gleichwertige
Therapieoptionen verfügbar“ zu schreiben?
|
Wir haben diese Formulierung bewusst so gewählt, da wir keine generelle Präferenz
für eine der Substanzen aussprechen können. Die Reihenfolge spiegelt daher nicht die
Präferenz im Sinne einer Erst- oder Zweitlinientherapie wieder. Die Therapieentscheidung
muss aktuell individuell getroffen werden und sollte anhand der jeweiligen Vor- und
Nachteile gemeinsam mit dem Patienten/der Patientin getroffen werden. Aufgrund dieser
Situation sind beide Substanzen aber auch nicht als gleichwertig zu betrachten – es
unterscheidet sich von Situation zu Situation. Daher würden wir die Formulierung aktuell
so belassen.
|
2.3 Redaktionelle Unabhängigkeit und Finanzierung des Addendums
Die Erstellung des Addendums erfolgte redaktionell unabhängig. Eine inhaltliche Einflussnahme
seitens der DGVS erfolge nicht. Die DGVS finanzierte die Nutzung des Leitlinienportals
und die Online-Konsensuskonferenz. Eine finanzielle Beteiligung Dritter erfolgte nicht.
Mandatsträger*innen und Expert*innen arbeiteten ausschließlich ehrenamtlich.
2.4 Darlegung von und Umgang mit Interessenkonflikten
Im Einklang mit dem AWMF-Regelwerk zum Umgang mit Interessenkonflikten gaben alle
Teilnehmenden ihre Interessenerklärungen im Leitlinienportal der CGS User Group ab
(s. Anhang).
Die Erklärungen wurden von den Koordinierenden der Leitlinie und von Frau Dr. Monika
Nothacker (AWMF) gesichtet und gemäß den AWMF-Kriterien als gering, moderat oder hoch
bezüglich der einzelnen Themen bewertet.
Zu Beginn der Konsensuskonferenz wurden die Themenbereiche, bei denen die Möglichkeit
eines Interessenkonfliktes für einzelne Expert*innen bestehen könnte, thematisiert
und in der Gruppe unter Moderation von Frau Dr. Monika Nothacker (AWMF) diskutiert.
Als geringe Interessenkonflikte wurden Verbindungen i. F. v. Vorträgen, Autor*innen-
oder Co-Autor*innenschaften und Forschungsvorhaben zur Firma Gilead gewertet, die
jedoch keine Auswirkungen auf die Abstimmung hatten.
Personen, die
-
eine Genotypisierung des HDV durchführen oder
-
im Advisory Board oder als Berater der Firma Gilead, Hersteller von Bulevirtid, tätig
sind,
wurden als Personen mit moderaten Interessenkonflikten eingestuft und verpflichteten
sich zu einer Enthaltung bei den betroffenen Abstimmungen (s. Anhang).
Aufgrund des hohen Zustimmungsgrads bei den Abstimmungen zu Bulevirtid (100 %) wurde
auf eine Doppelabstimmung verzichtet.
Zusätzliche schützende Faktoren vor einer Verzerrung sind
-
die systematische Aufarbeitung der sehr guten Evidenz von Bulevirtid in Bezug auf
Wirksamkeit und Nebenwirkungen im Vergleich zur bisherigen Therapie (ohne Zulassung
für die Indikation)
-
die interdisziplinäre, repräsentative Zusammensetzung der Leitliniengruppe
-
die strukturierte Konsensfindung unter neutraler Moderation
Hohe Interessenkonflikte wurden nicht festgestellt.
Die Interessenerklärungen aller Expert*innen und die Enthaltungen sind im Anhang dargestellt.
Teilnehmende der Konsensuskonferenz
Die [Tab. 2] gibt einen Überblick über die Teilnehmenden der Konsensuskonferenz.
2.5 Verbreitung und Implementierung
2.5.1 Konzept zur Verbreitung und Implementierung
Das Addendum wird neben der Zeitschrift für Gastroenterologie auf den Homepages der
DGVS (www.dgvs.de) und der AWMF (www.awmf.de) veröffentlicht.
2.5.2 Gültigkeitsdauer und Aktualisierungsverfahren
Äquivalent zur S3-Leitlinie „Prophylaxe, Diagnostik und Therapie der Hepatitis-B-Virusinfektion“
ist das Addendum bis zum 27. Juni 2026 gültig. Die Überarbeitung wird durch die Leitlinienbeauftragten
der DGVS initiiert werden. Die Steuergruppe wird jährlich den Aktualisierungsbedarf
des Addendums prüfen. Als Ansprechpartner steht Ihnen die DGVS Geschäftsstelle (leitlinien@dgvs.de) zur Verfügung.