Die somnologische Diagnose ist von zentraler Relevanz für die Schienentherapie von
OSA und Schnarchen. Der korrekte somnologische Ausgangsbefund ist die essenzielle
Grundlage des
somnologisch tätigen Zahnarztes. Anderenfalls ist eine Schienentherapie a priori nicht
lege artis und forensisch hochbedenklich. Gemäß dem Stufenprogramm der Deutschen Gesellschaft
für
Schlafforschung und Schlafmedizin [1] ist nach der unabdingbar erforderlichen Anamneseerhebung (Eigen-, Fremdanamnese,
ESS u. a.) die ambulante Polygrafie zwingend vorgeschrieben. Bei nicht eindeutigen
oder
unsicheren polygrafischen Befunden (z. B. RERAS) muss nachfolgend die stationäre Polysomnografie
diagnostische Klarheit schaffen.