Am 19.12.2023 stellten das Bundesministerium für Gesundheit, der Deutsche
Pflegerat und die Bundesärztekammer das Eckpunktepapier zum
Pflegekompetenzgesetz vor. Der Gesetzentwurf soll bis zum Sommer 2024
ausgearbeitet werden. Im Kern geht es um die Angleichung des rechtlichen
Entscheidungs- und Handlungsspielraums von Pflegefachpersonen an deren
vorhandene pflegefachliche Kompetenz. Die Reaktionen auf das Eckpunktepapier
waren überwiegend positiv. Zu wenig Beachtung finden allerdings die Anwendung
und Erweiterung pflegerischer Fachkompetenz mit Blick auf die zunehmenden
Möglichkeiten digitaler Unterstützung.
2
Reiber K,
Fischer G,
Lämmel N.
Lauter Beifall für stilles Heldentum – Ambivalenzen der Anerkennung für den
Pflegeberuf (nicht nur in Pandemiezeiten). Pflege und Gesellschaft 2021; 26: 197-208 ISSN 1430-9653
3
Fischer F,
Boscher C,
Raiber L.
et al. Pflegeberufe in den Medien zwischen Aufmerksamkeit und Anerkennung – Das Beispiel
der „Ehrenpflegas“. Das Gesundheitswesen 2020; 82: 936-938
4 Institut für Pflege, Altern und Gesundheit e.V. (Dezember 2023). Das IPAG e.V.
begrüßt das Eckpunktepapier zum Pflegekompetenzgesetz. Stellungnahme über
LinkedIn
7
Rösler U,
Ingenfeld P,
Schlicht L.
et al. Digitalisierungsoptionen für die Pflege: Projekt „GuDiT – Digitale Technologien für
die Pflege“. Die Schwester Der Pfleger 2023; 1: 28-30
8
Büscher A.
Vorbehaltsaufgaben: Verantwortung für den Pflegeprozess: Stand der Diskussion und
die Rolle von Expertenstandards. Pflege Zeitschrift 2024; 1-2/77: 8-11
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