Kinder- und Jugendmedizin 2024; 24(05): 376
DOI: 10.1055/a-2301-0366
Bundesverband Bunter Kreis e. V.

Sozialmedizinische Nachsorge verkürzt Liegezeiten und sichert Behandlungserfolg

Laura Holzheimer

Die Sozialmedizinische Nachsorge (SMN) nach § 43 Absatz 2 SGB 5 etabliert sich seit bald 20 Jahren in immer mehr Regionen in ganz Deutschland. Speziell qualifizierte Fachkräfte aus der Pädiatrie und Sozialpädagogik begleiten Familien mit schwerstkranken Kindern und Jugendlichen, meist im Übergang von der Akut- oder Rehaklinik nach Hause. Ziele sind laut SGB „den stationären Aufenthalt zu verkürzen oder die anschließende ambulante ärztliche Behandlung zu sichern“.

Wenn schwerstkranke Kinder entlassen werden, erfahren Kliniken oft nicht, wie der Übergang funktioniert – außer es kommt zu einer Krise mit Wiedereinweisung (Drehtüreffekt). Das genau will die SMN verhindern. Nachsorgefachkräfte unterstützen, informieren und leiten die Familien zuhause an, damit sie mit der veränderten Situation zurechtkommen. Insgesamt gehört zur SMN ein ganzes Bündel an Leistungen, die je nach Fall eingesetzt werden.

Frage aus Kliniksicht ist aber letztlich: Leistet die SMN tatsächlich, was das SGB 5 fordert? Aufschlussreiche Daten für verschreibende Pädiaterinnen und Pädiater in den Kliniken liefert eine umfangreiche Evaluation (Kasten), die der Bundesverband Bunter Kreis alljährlich erstellt. Vorgestellt werden die Einschätzungen der Eltern und der Fachkräfte zur Wirkung und zur Zielerreichung der Nachsorge in 2023.



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Article published online:
07 October 2024

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