Der Berufsverband für Physikalische und Rehabilitative Medizin (BVPRM), die Deutsche
Gesellschaft für Physikalische und Rehabilitative Medizin (DGPRM) und die
Bundesarbeitsgemeinschaft Mobile Rehabilitation (BAG MoRe) setzen sich in einem
gemeinsamen Positionspapier dafür ein, dass das Konzept der mobilen Rehabilitation
um einen indikationsübergreifenden Ansatz für jüngere Patienten erweitert wird. Dem
im Februar 2024 veröffentlichten Positionspapier zufolge ist die Zahl der Menschen
mit anhaltenden komplexen Schädigungen, erheblichen Beeinträchtigungen und
Pflegebedürftigkeit sowohl unter älteren als auch unter jüngeren Menschen
angestiegen. Die Betroffenen würden in ausreichendem Umfang Leistungen und Dienste
der medizinischen Rehabilitation benötigen, die auf ihre besonderen Bedarfe
zugeschnitten sind. Ein hoher Stellenwert komme hier mobiler Rehabilitation zu. Denn
für bestimmte Patientinnen und Patienten sei eine ambulante oder stationäre
Rehabilitation nicht oder noch nicht geeignet; bei anderen ließe sich ein
Reha-Erfolg am besten in der eigenen Häuslichkeit bzw. im Pflegeheim erreichen. Nach
Ansicht der Verfasser ist der Bedarf an aufsuchender Rehabilitation mittlerweile
unstrittig. Sie verweisen dabei auch auf den in § 40 SGB V verankerten gesetzlichen
Anspruch auf mobile Rehabilitation.