Rehabilitation (Stuttg) 2024; 63(03): 145
DOI: 10.1055/a-2319-6920
Aktuelles

EP beschließt europäischen Behindertenausweis

Das Europäische Parlament (EP) hat am 24. April 2024 mit großer Mehrheit eine Richtlinie zur Einführung des Europäischen Behindertenausweises und des Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen beschlossen. Der Richtlinie zufolge soll die „European Disability Card“ die EU-weite Anerkennung des Behindertenstatus vorantreiben und EU-Bürgern mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu bestimmten an den Behindertenstatus geknüpften Sonderkonditionen und Vorzugsbehandlungen im Gastland eröffnen. Dies betrifft z. B. Vergünstigungen bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, bei Kultur- veranstaltungen und Freizeitaktivitäten. Menschen mit Behinderungen, die auf Unterstützung einer persönlichen Assistentin oder eines Assistenten angewiesen sind, können ihren Bedarf im Ausweis durch den Buchstaben „A“ kennzeichnen lassen. Das Europäische Parlament erreichte bei den vorgeschalteten Verhandlungen u. a., dass der Ausweis von den Mitgliedstaaten kostenlos ausgestellt bzw. verlängert wird und dass eine zentrale EU-Website geschaffen wird, die relevante Informationen über die beiden Ausweise vorhält und mit entsprechenden nationalen Websites verlinkt ist. Werden die Vorschriften der Richtlinie nicht umgesetzt bzw. eingehalten, haben Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit, im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften vor Gericht oder zuständigen Verwaltungsbehörden zu klagen.



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Article published online:
12 June 2024

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