Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht in seinem Abschnitt zum Behandlungsvertrag eine
Informationspflicht und umfassende Aufklärung vor Durchführung einer Behandlung
vor (BGB § 630). Die Mutterschafts-Richtlinien fordern im Rahmen der
Schwangerenvorsorge zudem eine Aufklärung über Aspekte der Lebensführung sowie
diagnostischer Verfahren. Aber in welchem Umfang finden diese Beratungen
tatsächlich statt? In einer Studie zu Präventionsangeboten in der
Schwangerschaft gaben Frauen Auskunft, ob und wozu sie im Rahmen der
Schwangerenvorsorge beraten wurden.