Schlüsselwörter
Gewalt in organisierten Gewaltstrukturen (GOG) - organisierte Gewalt - Deutsche Demokratische Republik (DDR) - Betroffenenperspektive - Sekundäranalyse
Keywords
organised abuse - german democratic republic (GDR) - victims - secondary analysis
Einleitung
Gewalt in organisierten Gewaltstrukturen (GOG, als Synonym zu organisierter Gewalt)
kann als anhaltende Gewaltanwendung durch eine Täter:innengruppe verstanden werden,
wobei finanzielle und machtbezogene Ausbeutung von Betroffenen (oftmals Kinder,
Jugendliche, Frauen) langfristige Ziele darstellen [1]
[2]. Diese werden v. a. durch
sexualisierte Gewalt erreicht, während physische und psychische Gewalt zur
Einschüchterung und Bindung der Betroffenen an die Gruppe genutzt werden (vgl. [3]). Angesichts jüngster Berichte aus
dem Feld der Kinderpornographie lassen sich die Tragweite etwaiger Taten und die
Vernetzung der Täter:innen nur erahnen (z. B. [4]
[5]).
Mit Blick auf die Definition von GOG (als Überblick siehe [3]) lässt sich feststellen, dass
Trennlinien zu anderen Phänomen mitunter noch nicht eindeutig gezogen wurden.
Überschneidungen finden sich bspw. mit Ritueller Gewalt (RG), kommerzieller
sexueller Ausbeutung, oder sexuellem Missbrauch durch mehrere Täter:innen (vgl.
[6]). Dies ließ sich auch bei
einer Befragung von Akteur:innen aus dem Hilfesystem feststellen, die z. B. GOG und
RG oft zusammen nannten und nur in Einzelfällen als zwar zusammenhängende, aber doch
voneinander zu unterscheidende Phänomen beschrieben [7]. Die Verzahnung liegt nahe, wird RG
mitunter als eine schwerere Form von GOG beschrieben, in der die Gewalt durch
Ideologien begründet wird – an anderer Stelle wird RG jedoch als bloße Methode von
GOG verstanden (vgl. [6]). Damit
einhergehende Fragen nach Glaubwürdigkeit, juristischer Verfolgbarkeit und
empirischem Fundament sind durch die 2023 neu begonnene RG-Debatte wieder aktuell,
wobei auch eine der wohl umfassendsten Studien zur rituellen Gewalt [8] sehr kritisch u. a. aus gedächtnis-
und rechtspsychologischer Sicht diskutiert wird [9]. Dementsprechend scheint es
notwendig, die definitorische Trennschärfe zu erhöhen. Den Blick an dieser Stelle
auf das Phänomen GOG zu beschränken, kann als Instrument zur in der Debatte
geforderten Versachlichung verstanden werden, um aber gleichzeitig die
bedarfsgerechte Unterstützung von Betroffenen sicherzustellen (vgl. [10]
[11]
[12]).
Anhaltende Gewalterfahrungen können prinzipiell als traumatogener Faktor eines
Typ-II-Traumas interpersoneller Art verstanden werden (vgl. [13]). In einer von den Autoren
erstellten Befragung berichteten professionelle Helfende z. B. v. a. dissoziative
Symptome in Folge andauernder Gewalt in Bezug auf das Phänomen GOG [7]. Eine weitere Studie befragte
Akteur:innen aus dem Hilfesystem nach dem Begriff „organisierte rituelle Gewalt“
(ORG)[1], bei dieser zu einem
großen Prozentsatz Traumafolgestörungen im Fokus der Behandlung standen [14]. Ähnliche psychopathologische
Folgen gaben selbst-identifizierte Betroffene von ORG an [15]
[16]. Wenngleich in den erwähnten
Studien nicht deutlich wird, anhand welcher Kriterien diese Selbst- bzw.
Fremdklassifikation als Betroffene erfolgt, sollten Besonderheiten und
Herausforderungen in der Unterstützung, die sich aus Störungsbildern und Merkmalen
des Gewaltphänomens ergeben, mitbedacht werden [17].
Zwar wird GOG vorrangig als gegenwärtiges Phänomen betrachtet, Merkmale dieser
Gewaltform sind aber auch in historischen Kontexten bedeutsam. Für den hier zu
betrachtenden Rahmen der DDR kommt erschwerend hinzu, dass sexualisierte Gewalt
gegen Minderjährige (als „globaleres“ Phänomen) auf empirischer Ebene erst in den
letzten Jahren an Bedeutung gewann. So wurden sowohl familiäre [18] als auch verschiedene
institutionelle Kontexte betrachtet, in denen Minderjährige sexualisierte Gewalt
erfahren haben (z. B. Heime und Jugendwerkhöfe [19]
[20]
[21]; Kirche in der DDR [22]; Leistungssport [23]; venerologische Stationen [24]). Gemein ist diesen Institutionen,
die im Sinne Goffmans [25] als totale
Institutionen gelten können, dass sie von außen wenig einsehbar waren und mitunter
streng hierarchischen Strukturen folgten, was den Boden für sog.
„Gelegenheitsstrukturen“ [26]
bereitete. Daneben wurde die Entwicklung der Schutzbefohlenen zu „sozialistischen
Persönlichkeiten“ als ein politisches Ziel geltend gemacht, und damit einhergehende
sexualisierte Gewalt in diesen Kontexten zumindest teilweise gerechtfertigt. In
Heimen wurde z. B. der Schutz der Intimsphäre alltäglich gebrochen, da sexualisierte
Grenzverletzungen (z. B. Sauberkeitskontrollen) Teil erzieherischer Arbeitsabläufe
darstellten [19]
[21]. Für venerologische Stationen wird
sexualisierte Gewalt gegen Frauen als unmittelbare Folge des „auf Zwang und Terror
aufbauende[n] Disziplinarsystem[s]“ eingestuft [13, S. 8]. Mithin waren Übergriffe
auch dem individuellen Machtmissbrauch zuzuschreiben (z. B. in Familien oder unter
Peers in Heimstrukturen).
Juristisch war sexueller Missbrauch von Kindern (§148) bzw. Jugendlichen (§149) im
Strafgesetzbuch der DDR verankert [27]. Jedoch verdeutlicht Sachse in einer umfassenden Untersuchung der
historischen Aspekte sexuellen Missbrauchs gegen Minderjährige in der DDR [26], dass zwischen den Jahren 1960 bis
1980 im Durchschnitt nur rund 43% der Anzeigen zu Verurteilungen gemäß §148 StGB-DDR
führten. Zudem lassen Ergebnisse einer 1978 publizierten Studie von Fikentscher et
al. (zitiert aus [26], S. 67)
erkennen, dass die Dunkelziffer als hoch einzuschätzen sei. Personen, die von
strafbaren sexuellen Handlungen nach §148 StGB-DDR betroffen waren, haben demnach
nur in jedem dritten Fall die Eltern über die Tat informiert (86/244). Nur jede
siebte Tat wurde angezeigt (33/244).
Entsprechend schildern Betroffene oft, dass ihre Berichte nicht geglaubt wurden, wenn
sie sich an erwachsene Bezugspersonen wandten (z. B. [18]
[21]
[26]). Auch die Angst der Eltern vor
Sanktionen aufgrund eines möglichen „mangelnden erzieherischen Verhaltens“ (vgl.
[18], S. 72) könnte ein Grund für
die geringe Anzeigenquote sein. Zudem zeigen Berichte, dass Täter:innen ihre
berufliche Positionen ausnutzten, um Betroffene einzuschüchtern (z. B. [26], S. 98ff.). Auch sei die
Sonderrolle des Ministeriums für Volksbildung bei der Überwachung und
strafrechtlichen Verfolgung etwaiger Straftaten erwähnt, wobei Fälle zumeist intern
bearbeitet wurden und von der Eröffnung eines Verfahrens in nicht wenigen Fällen
abgesehen wurde (vgl. [26], S. 80ff.).
Grundsätzlich ergibt sich daraus ein Bild, dass sexueller Missbrauch gegen Kinder
und Jugendliche in der DDR gesellschaftlich tabusiert wurde [23]. Ein daraus sich ergebendes
Schweigen der Betroffenen führte zudem oft dazu, dass diese den Taten in
eskalierender Weise ausgesetzt waren (vgl. [21]). Offen blieb dabei die Betrachtung von Täter:innen speziell als
agierende Gruppe, was als wesentliches Merkmal von GOG zu betrachten ist. Die
finanzielle Ausbeutung als Kernziel von GOG wurde lediglich im familiären Kontext
durch zwei Einzelfälle impliziert ([18] S. 80; [28] S.
30 f.).
Dass sexualisierte Gewalttaten sowohl unmittelbar als auch langfristig vielfältige
Schäden auf psychosozialer, physiologischer und psychosomatischer Ebene zur Folge
hatten, stellen die Betroffenen in den zitierten Übersichtsarbeiten heraus. Durch
Tabuisierung und jahrzehntelanges Verschweigen der erlebten Übergriffe besteht auch
beinahe fünfunddreißig Jahre nach der Wiedervereinigung großer und spezialisierter
Unterstützungsbedarf für die Betroffenen (z. B. [18]
[19]
[22]). Die hier beschriebene Studie ist
lokalisiert in einem Teilprojekt im Verbundprojekt „Gesundheitliche Langzeitfolgen
der SED-Diktatur“, in dem vielfältige Folgen eines durch Repression gekennzeichneten
Regimes untersucht werden (Förderung durch den Beauftragten der Bundesregierung für
Ostdeutschland; Az. 411-AS05/2021).
Eine Grundlage des Verbundes waren auch Erfahrungen in der Opferberatung, aus der
sich einige, wenn auch noch unscharfe Hinweise auf GOG im Kontext von Strukturen
ergaben die unter staatlicher Kontrolle standen (z. B. Jugendwerkhöfe). In dem
Verbund sollten auch DDR-spezifische Hintergründe zum Phänomen GOG ausgeleuchtet
werden. Dabei wurde in einer Studie bislang die Perspektive von Akteur:innen aus dem
Hilfesystem untersucht [7]. Etwaige
DDR-Spezifika beschränkten sich neben dem Wunsch der Betroffenen, dass Helfende
historisches Wissen haben sollten, auf die Nennung verschiedener Kontexte, die sich
mit den oben genannten Kontexten sexualisierter Gewalt gegen Minderjährige deckten.
Dementsprechend war nicht auszuschließen, dass benachbarte Gewaltphänomene
(GOG/Gewalt in Institutionen) evtl. vermengt wurden. Die Ausführungen der
professionellen Helfer:innen bilden zudem nur sekundär (als sog. „berichteter
Bericht“) die Betroffenenperspektive ab, womit die Spezifikationen individueller
Gewalterfahrungen nur bedingt ersichtlich gemacht wurden. Die vorliegende Studie
strebt an, diese Lücke mittels qualitativer Auswertung von Betroffenenberichten aus
dem Archiv der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs
zu schließen[2]. Im Wesentlichen
sollten folgende Fragen anhand des Materials geklärt werden:
-
Wie stellte sich die Gewalt für die Betroffenen dar?
-
Was berichten die Betroffenen über die Eigenschaften der Gewaltstruktur?
-
Welche Folgen haben die Gewalterfahrungen für die Betroffenen?
Material und Methoden
Mittels einer Sekundäranalyse analysiert die vorliegende Studie qualitative Daten.
Die Daten wurden von der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen
Kindesmissbrauchs zur Verfügung gestellt. Die Kommission arbeitet seit 2016 Ausmaß,
Art und Folgen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, sowohl in der BRD
als auch der DDR, auf. Ziel ist dabei unter anderem, Betroffenen derartiger
Gewalterfahrungen eine Möglichkeit zu geben, über das erlebte Unrecht zu berichten
und Anerkennung erfahren. Neben der Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt im
Kindes- und Jugendalter liegt ein Schwerpunkt auch in der wissenschaftlichen
Forschung von z. B. Bedingungen für die Gewalterfahrung und die anhaltende
Tabuisierung etc. Aus der Forschung werden politische Forderungen für den besseren
Schutz vor sexualisierten Gewalterfahrungen und Empfehlungen füreine gelungenere
Aufarbeitung erarbeitet und an die Öffentlichkeit gebracht. Zu einem nicht
unwesentlichen Anteil berichten Betroffene auch von Gewaltformen, die die Kommission
dem Kontext „organisierte rituelle Gewalt“ (ORG) zuordnete (Stand Juli 2023: 14.3%,
vgl. [29]). Zudem liegt ein
Schwerpunkt der Arbeit der Kommission in der Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt
im Kindes- und Jugendalter in der DDR (Stand Juli 2023: 15.0% vgl. [30]). Aufgrund der Menge an
aufgearbeiteten Fällen der jeweiligen Kontexte (ORG: 292; DDR: 305) erschien es
naheliegend, dass ein betrachtenswerte Schnittmenge der Kontexte im Archiv der
Kommission existiert (zur Stichprobenauswahl s. unten).
Im Zuge der Zusammenarbeit mit der Kommission wurden sowohl datenschutzrechtliche wie
ethische Herausforderungen bzgl. der Bereitstellung und Verwendung der Daten
besprochen und vertraglich geklärt. Für die vorliegende Studie wurden zwei Arten von
Daten zur Verfügung gestellt. Diese orientieren sich an den beiden Formaten, mittels
derer die Kommission die Aufarbeitung ermöglicht: Vertrauliche Anhörungen (im
Folgenden Anhörungen), sowie schriftliche Betroffenenberichte (im Folgenden
Berichte).
Anhörungen. Die Anhörungen wurden mit Betroffenen sexualisierter Gewalt im Kindes-
und Jugendalter geführt. Dabei durften die Betroffenen ihre Geschichte frei
erzählen. Die Interviewenden regten die Erzählung durch sowohl in einem Leitfaden
vorstrukturierte als auch spontane Fragen an. Die Anhörungen lagen in bereits von
der Kommission transkribierter und anonymisierter Version vor.
Berichte. Ebenfalls können Betroffene Gewalterfahrungen auf schriftlichem Wege
einreichen. Interessierten stehen dafür Kataloge mit Orientierungsfragen zur
Verfügung [31]. Umfang und
Ausführlichkeit der Berichte sind den Betroffenen freigestellt. Die Berichte lagen
in bereits von der Kommission pseudonymisierter Version vor.
Stichprobenauswahl. Um eine gezielte, auf die Fragestellungen abgestimmte Vorauswahl
der Daten zu gewährleisten, wurden den Verantwortlichen bei der Kommission
grundlegende Auswahlkriterien für die Daten mitgeteilt. So waren Anhörungen und
Berichte erbeten,
-
in denen Gewalterfahrungen im historischen, ideologischen sowie geografischen
Kontext der DDR zu verorten waren,
-
von Betroffenen sexualisierter Gewalt in Institutionen und Organisationen der
DDR (z. B. Kinderheime, Sporteinrichtungen),
-
von Betroffenen sexualisierter Gewalt, die konkrete Bezüge zu staatlichen
oder institutionellen Organen der DDR aufweisen (bspw. durch
Parteizugehörigkeit der Eltern/anderer Familienmitglieder).
N=39 Datensätze wurden unter Berücksichtigung dieser Kriterien pseudonymisiert
zur Verfügung gestellt, davon 26 Anhörungen sowie 13 Berichte. In einem weiteren
Schritt wurden die Datensätze gescreent, um unzutreffende Fälle herauszufiltern[3]. So fanden sich zwei Interviews, in
welchen die betroffenen Personen selbst keine Gewalterfahrungen in der DDR gemacht
haben oder es in der Erzählung unklar geblieben ist, ob sich die Gewalterfahrung im
zeitlichen Rahmen der DDR zugetragen hatte. Des Weiteren wurde in einem Fall eine
sog. „Zeitzeugin“ angehört, die verschiedene Betroffenenberichte in ihrer Arbeit als
Beraterin anreißt. Zudem fand sich in den Berichten eine Dopplung. So blieben 23
Anhörungen und 12 Berichte übrig. Ein zweites Screening vollzog sich anhand der
Kriterien von Gewalt in organisierten Gewaltstrukturen. So wurde in allen Fällen (a)
sexualisierte Gewalt gegen (b) Kinder und Jugendliche berichtet. Ausgeschlossen
wurden 11 Anhörungen und 6 Berichte, da in ihnen keine (c) agierende
Täter:innengruppe beschrieben wurden oder ihr Vorhandensein nicht eindeutig
formuliert wurde. Für die weitere Auswertung wurden somit 12 Anhörungen und sechs
Berichte berücksichtigt. Im dritten Screening wurde eine Unterscheidung zwischen GOG
und RG vollzogen. Die Zuordnung zu RG bemaß sich daran, ob (a) die Betroffenen
selbst von der Gewalt als „rituell“ sprachen, (b) die Betroffenen Begriffe, die im
Kontext RG wiederholt auftreten (z. B. mind control) bzw. Ereignisse schildern,
deren Gehalt rituelle Gewalt nahelegen (z. B. Gewalt durch Kulte), oder (c) die
Zuordnung zu ritueller Gewalt durch die Kommission stattfand. Dementsprechend ließen
sich acht Anhörungen und zwei Berichte GOG, vier Anhörungen und vier Berichte RG
zuordnen. Für die vorliegende Studie wurden lediglich die als GOG erfassten Fälle
eingebunden. Eine Übersicht über die Fallauswahl gibt [Abb. 1].
Abb. 1 Umsetzung des Screenings zur Auswahl relevanter Fälle.
Stichprobe. Die Stichprobe umfasst letztlich Daten von N=10 Personen, davon
acht Personen weiblich und zwei männlich waren. Die Altersverteilung kann aus
Gründen der Anonymisierung nur anhand der Geburtskohorten berichtet werden. Zwei
Personen wurden zwischen 1961 und 1965, sechs Personen zwischen 1966 und 1970, und
jeweils eine Person zwischen 1971 und 1975 respektive 1976 und 1980 geboren worden.
Die acht transkribierten Anhörungen haben im Mittel eine Länge von M=85
Normseiten[4] (Range: 49–150).
Die zwei schriftlichen Berichte hatten eine Länge von 15 respektive 25 Seiten.
Auswertung. Die Anhörungen und Berichte wurden entsprechend den methodischen
Vorgehensweisen der inhaltlich strukturierenden qualitativen Inhaltsanalyse nach
Kuckartz [32] ausgewertet und in ein
Kategoriensystem überführt (siehe Online-Tab. S1). Dabei wurde ein
mehrschrittiger deduktiv-induktiver Ansatz verfolgt. Anhand von theoretischen
Erkenntnissen und den vorliegenden Fragestellungen wurden deduktiv zunächst
Hauptkategorien erstellt. Z. B. war Formen der Gewalt als Kategorie durch die
erste Forschungsfrage aus inhaltlichem Interesse vorgegeben. Die Gliederung dieser
Hauptkategorie in sexualisierte, physische und psychische Gewalt wurde ebenfalls
deduktiv begründet, da diese Gewaltformen in der Definition von GOG integriert sind.
In einem zweiten Schritt wurden sich die codierten Textelemente der Hauptkategorien
systematisch betrachtet und induktiv (anhand des Materials) weiter aufgegliedert.
Bspw. konnten in der Betrachtung der psychosozialen Folgen (deduktive
Hauptkategorie durch Fragestellung 3) verschiedene Formen des Umgangs mit der
Gewalterfahrung auf psychosozialer Ebene gefunden werden, die dann in neue
Subkategorien (z. B. Suche nach Hilfe als Kind, Widerstand gegen Täter:innen) ihren
Ausdruck fanden. Wurde eine Kategorie induktiv definiert, wurde das Material erneut
gesichtet und ggf. umkodiert. Dieser zirkuläre Prozess der Auswertung wurde durch
den Erstautor mithilfe von QualCoder (Version 3.3) umgesetzt.
Ergebnisse
Im Folgenden werden die Ergebnisse entlang der Fragestellungen berichtet. Die in
Klammern gestellten Nummern entsprechen dabei der Anzahl der genannten Fälle. Dabei
ist darauf hinzuweisen, dass nicht von der Gesamtzahl der eingebundenen
Berichte/Anhörungen auszugehen ist, sondern von der Gesamtzahl der verschiedenen
Kontexte, denn einzelne Betroffene haben Gewalterfahrungen in mehr als einem Kontext
gemacht (siehe Unterpunkt c. Tatkontexte).
Frage 1. Wie stellte sich die Gewalt für die Betroffenen dar?
Sexualisierte Gewalt. Alle zehn Personen berichteten von sexualisierter Gewalt. Acht
Betroffene beschrieben Vergewaltigungen. Zudem wurden demütigende Maßnahmen mit
sexualisierter Konnotation (3) genannt (z. B. Zwang, sich nackt auszuziehen und
Sport machen vor fremden Erwachsenen; Zwang zur Selbstbefriedigung vor Peers). Die
sexuelle Stimulation ohne Penetration wurde von zwei Personen geschildert. Eine
Person wurde von einem Erwachsenen mit pornografischem Material konfrontiert. Eine
weitere Person wurde wiederholt gezwungen, andere Personen zu vergewaltigen. Eine
Person benennt die gynäkologischen Untersuchungen in der venerologischen Station,
eine weitere Betroffene die Hygienerituale im Heim unter den Augen der männlichen
Erzieher (sich duschen, Hygieneprodukte erfragen), die jeweils als demütigend und
beschämend empfunden wurden.
Physische Gewalt. Die Anwendung physischer Gewalt wurde von acht Personen
geschildert. Dabei wurde grundlegend Prügel als Maßnahme genannt (6), sowie diese
spezifiziert anhand expliziter Taten (Ohrfeigen) oder durch Instrumente (z. B.
Gürtel). Zwei Personen beschrieben, ohne Grund Medikation erhalten zu haben. Zudem
waren zwei Betroffene selbst und gezwungenermaßen als Täter:innen in Erscheinung
getreten (z. B. durch Festhalten oder Prügeln von Personen). Vier Personen gaben
Szenen des Eingesperrtwerdens wieder. Zwei Personen stellten dar, wie sie in der
Kälte allein gelassen worden sind. Eine weitere beschrieb sich und die Geschwister
als unterernährt.
Psychische Gewalt. Sieben Betroffene haben zudem über psychische Gewalterfahrungen
im Kontext GOG gesprochen. So wurden neben Bedrohung bzw. Androhung von Strafe (2)
vor allem die Anwendung von Zwang (5, z. B. Schweigen, Zusehen bei sexualisierter
Gewalt, Dinge zu tun), und Erniedrigungen und Spott (5, z. B. Kommentare über
Körpergewicht) wiedergegeben. Eine Person sah ihre Bedürfnisse von Erwachsenen als
nachrangig oder nicht erfüllt.
-
Dauer und Häufigkeit der Gewalt
Die Dauer und Häufigkeit der Gewalt wurde in unterschiedlicher
Ausführlichkeit berichtet. So beschrieben die Personen, die im
Heim/Jugendwerkhof sowie in der venerologischen Station GOG erlebt haben,
dass sich die Erfahrungen auf die Zeitspanne des Aufenthalts in der
jeweiligen Institution beschränkten, und in den meisten Fällen regelmäßig
bzw. wiederholt stattfanden. Ebenfalls wird die Gewalterfahrung auf der
Party als einmaliges Ereignis geschildert. Für den Kontext Familie ergibt
sich ein differenziertes Bild. In vier Fällen wurde die Häufigkeit als
wiederholt bzw. regelmäßig beschrieben. Bei in einem Fall (01 in [Tab. 1]) bleibt diese Angabe
unklar, da die betroffene Person auch von sexualisierter Gewalt durch
Einzeltäter berichtet, und eine konkrete Trennung beider Phänomene in der
Anhörung nicht deutlich wird. Bei zwei Fällen wird zudem nicht ersichtlich,
wann die Gewalt endete. [Tab.
1] fasst die Fälle dahingehen zusammen.
Frage 2. Was berichten die Betroffenen über die Eigenschaften der
Gewaltstruktur?
-
Tatkontexte
Acht Personen berichteten von einem Kontext, zwei Personen von zwei
Kontexten, in denen sie Gewalterfahrungen gemacht haben. So wurden der
Kontext Familie und Heim/Jugendwerkhof in jeweils fünf Fällen (je 41.7%)
genannt. Zudem wurden je einmal eine venerologische Station und ein
Party-Setting genannt (je 8.3%).
-
Tatpersonen
Die Tatpersonen wurden für die jeweiligen Kontexte separat aufgeschlüsselt.
Im Kontext Familie wurden verschiedene Bezugspersonen als Täter:innen
genannt: in vier Fällen der Vater, in drei Fällen die Mutter, in je zwei
Fällen Brüder bzw. der Großvater, einmal die Großmutter. In allen Fällen
wurde der Kreis der Täter:innen mit zunehmender Zeit auf etwa Freunde oder
Bekannte von Familienmitglieder oder fremde Personen bzw. Dorfbewohner
erweitert. Diese Personen wurden in alle Fällen als männlich markiert. Im
Kontext Familie beschreiben Betroffene zudem verschiedene Rollen: aktiv
Handelnde (3), Vermittler:innen (3), und Täter:innen Schützende (1). In
Heimen kam es in drei Fällen zu GOG-Erfahrungen durch Peers, wobei in einem
Fall die Peers zu sexualisierter Gewalt an der betroffenen Person durch die
Heimleitung gezwungen worden seien. In zwei Fällen wurden die Täter:innen im
Personal verortet, wobei eine Betroffene berichtet, diese Erfahrungen in
mehreren Heimen erlebt zu haben. Auf der venerologischen Station waren
Täter:innen Ärzt:innen und Pflegepersonal; im Kontext der Party waren die
Täter Unbekannte. Weitere Merkmale der Tatpersonen, die DDR-spezifisch sein
könnten, fanden keine Erwähnung.
-
Gewaltmotive
Aus den Berichten konnten Motive für die Gewaltanwendung gefiltert werden. So
beschrieben Betroffene, dass Gewalt von Täter:innen als Strafmaßnahme (4)
markiert wurde (aufgrund von z. B. Ungehorsam, schlechten schulischen
Leistungen, Flucht aus dem Heim). Dies betraf unterschiedliche Kontexte.
Zudem wurden kontextspezifische Motive herausgearbeitet. Im Kontext Familie
wurde sexualisierte Gewalt mitunter zur finanziellen Bereicherung (2)
angewandt (z. B. im Austausch für Geld oder Waren, oder direkt benannt als
Prostitution). In einem anderen Fall wurde die Frage nach finanzieller
Bereicherung konkret gestellt, worauf die betroffene Person antwortete, sie
hätte darüber kein Wissen. Für den Kontext DDR-Heime wurde Gewalt durch
Langeweile oder die Notwendigkeit der vorherrschenden Peer-Hierarchie
begründet bzw. als Spiel untereinander beschrieben. In einem Fall fand
Gewalt statt, um die Sauberkeit der Heimkinder zu überprüfen. Im Fall der
venerologischen Station wurde Gewalt ebenfalls als Gesundheitsmaßnahme
gerahmt.
Wenngleich kontextspezifische Gewaltmotive ersichtlich wurden, wurden diese
von den Betroffenen nicht als DDR-spezifisch beschrieben.
Frage 3. Welche Folgen haben die Gewalterfahrungen für die
Betroffenen?
-
Gesundheitliche Langzeitfolgen
Die gesundheitlichen Folgen wurden von den Befragten v. a. auf langfristige
Sicht geschildert. So benannten sie verschiedene psychische Störungsbilder,
die ihnen im Laufe ihres Lebens diagnostiziert worden seien. Diese sind in
[Tab. 2] aufgelistet.
Über somatische Folgen wurde kaum geredet. Lediglich wurden blaue Flecken
kurz nach Gewaltakten (3) berichtet, sowie langfristig Probleme mit den
Zähnen, sowie Appetitlosigkeit und Übelkeit (je einmal).
-
Psychosoziale Folgen
Tab. 1 Häufigkeit und Dauer der Gewalt (fallweise
Betrachtung).
Fall
|
Kontext
|
Häufigkeit
|
Alter Beginn
|
Alter Ende
|
Dauer
|
01
|
Familie
|
NA
|
0a
|
17a
|
17 Jahrea
|
02
|
Familie
|
mehrfach
|
5
|
9
|
4 Jahre
|
03
|
Familie
|
regelmäßig
|
12
|
NA
|
NA
|
04
|
Familie
|
mehrfach
|
Vorschulalterb
|
Grundschulalterb
|
2 Jahreb
|
05
|
Familie
|
mehrfach
|
4
|
NA
|
NA
|
06
|
Heim
|
zweimal
|
13–14
|
13–14
|
Wenige Monate
|
07
|
Heim
|
Regelmäßig, mehrfach in der Woche
|
14
|
16
|
2 Jahre
|
08
|
Heim
|
Regelmäßig
|
8
|
18
|
10 Jahre
|
09
|
Heim
|
täglich
|
9
|
15
|
6 Jahre
|
10
|
Jugendwerkhof
|
mehrfach
|
15
|
15
|
Wenige Monate
|
11
|
Party
|
einmalig
|
14
|
14
|
–
|
12
|
Venerologische Station
|
täglich
|
13
|
13
|
Wenige Wochen
|
Anmerkungen. NA: keine Angabe in den Daten; a: Werte
beziehen sich in diesem Fall grundsätzlich auf die geschilderte Gewalt im
entsprechenden Kontext. In diesem Zeitraum fand auch GOG statt, wenngleich
nicht deutlich wurde, ob dies auch den gesamten Zeitraum betrifft.;
b: Keine konkreten Angaben für Anfang und Ende der Gewalt,
jedoch wurde der Zeitraum numerisch benannt.
Tab. 2 Übersicht über genannte langfristige Störungsbilder
und Symptome.
Störungsbild/Symptom
|
N
|
(k)PTBS (z. B. Flashbacks)
|
4
|
Schlafstörungen (z. B. Alpträume)
|
4
|
Panikstörungen
|
3
|
Angststörungen
|
3
|
Suizidales Verhalten oder Gedanken
|
3
|
Dissoziative Symptome (z. B. Derealisation,
Depersonalisation)
|
2
|
Borderline Persönlichkeitsstörung
|
2
|
Substanzgebundene Sucht
|
2
|
Depression
|
2
|
Burn-out
|
1
|
Sexuelle Funktionsstörung
|
1
|
Selbstverletzendes Verhalten
|
1
|
Anmerkung. N: Anzahl der nennenden Personen.
In vielerlei Hinsicht traten bei Betroffenen psychosoziale Folgen auf. Diese sind in
den meisten Fällen nicht disjunkt voneinander zu betrachten, weshalb der
Ergebnisbericht sich entlang einer möglichen Chronologie psychosozialer Folgen
erstreckt. So soll exemplarisch gezeigt werden, wie die verschiedenen Versuche, mit
der Gewalt umzugehen, aufeinander aufbauen.
Suche nach Hilfe als Kind. Alle Betroffene haben im zeitlichen Zusammenhang der
Taten bei verschiedenen Personen Hilfe gesucht. Im Kindes- und Jugendalter haben
sich Personen aus der Kernfamilie (3, z. B. Mutter oder Großmutter), Lehrerinnen
(2), sog. Ersatzfamilien (z. B. Kirchengemeinde oder Familie von Freund:innen),
Erzieher oder stärkere Peers im Heim den Betroffenen angenommen. Dabei gaben vier
Personen an, dass lange Zeit gebraucht hätten, um sich Vertrauenspersonen zu öffnen.
In verschiedenen Fällen wurden die Hilfe jedoch als ambivalent wahrgenommen. So
konnten sich Familienmitglieder fallweise nur schlecht von dem Täter (in Form eines
anderen Familienmitglieds) abgrenzen oder diesen anzeigen. Auch im Heim kam es zu
durch Erzieher moderierte Aussprachen zwischen jugendlichen Täter:innen und
Betroffenen, die jedoch zur Folge hatten, dass das „Petzen“ wiederum durch Gewalt
bestraft wurde. In drei Fällen gaben Personen an, dass die Mutter als Hilfsperson
abwesend war, zwei Personen fehlte überhaupt eine Person zum Anvertrauen. Eine
Person schildert zudem, dass es im Schulunterricht keine Sexualaufklärung gegeben
hätte, anhand derer das Gewaltverhalten besser als nicht normal eingeschätzt hätte
werden können.
Widerstand gegen Täter:innen. Als Form der Selbsthilfe waren acht Personen zumindest
zeitweise widerständisch den Täter:innen gegenüber. Dies wurde sowohl verbal (4,
z. B. Bitte um Gewaltende, oder selbst bedrohen), sowie physisch (4, z. B.
Gegengewalt, Selbst- und Fremdschutz) angestrebt. In zwei Fällen wurde die Flucht
aus den Gewaltstrukturen, einmal sogar mehrfach versucht. Erfolg boten diese Formen
des Widerstands nur in einem Fall.
Schweigen. Alle Betroffenen haben in unterschiedlichem Ausmaß davon berichtet, dass
sie im Kontext der ihnen angetane Gewalt mit eigenem Schweigen konfrontiert waren.
So haben zwei Personen geschildert, dass sie ihre Emotionen verschwiegen haben.
Sechs Personen geben an, im Kindes- und Jugendalter die Taten nicht angezeigt zu
haben. Dabei wurden verschiedene Gründe für das Schweigen genannt. So schämten sich
die Betroffenen für die Erzählung und hatten Angst vor den Folgen (4). Eine Person
stellte heraus, dass sie schwieg, weil vorherige Versuche des Sich-Anvertrauens
scheiterten. Auch wurde die Wahrscheinlichkeit, dass sich das Sichöffnen lohne, als
gering eingeschätzt (4, z. B. weil Betroffene das Gefühl hatten, der Erzählung würde
nicht geglaubt). Zwei Personen wurde nicht erlaubt, darüber zu sprechen, zwei
weiteren wurde mit Strafe gedroht, sollten sie darüber sprechen. Eine Person
äußerte, dass sie damals das Gefühl hatte, die Gewalt wäre gerechtfertigt.
Einsamkeit und Misstrauen. Fünf Personen beschrieben Einsamkeit als Folge der
Gewalt, der einhergehenden erfolglosen Hilfesuche und der wahrgenommenen
Unumgänglichkeit des Schweigens. Eine Person beschreibt, wie sie im Kindesalter
schon misstrauisch geworden ist gegenüber anderen Kindern und Erwachsenen.
Suche nach Hilfe im Erwachsenenalter. Die Suche nach Hilfe ist für die Betroffenen
auch im Erwachsenenalter von Bedeutung. Vorrangig ist sie an der Behandlung
psychopathologischer Folgen ausgerichtet. So waren neun Personen mind. einmal
psychotherapeutisch angebunden, mitunter auch im stationären Setting (3) oder in
spezialisierten Verfahren wie Traumatherapie (4) oder EMDR (2). Die Beantragung von
Rehabilitierungsgeldern (4) wurde beschrieben, wobei zumindest in einem Fall eine
Beratungsstelle zur Unterstützung aufgesucht wurde. Das Ausüben von Glauben und
Religiosität (6), die Teilnahme an Selbsthilfegruppen (3), sportliche Aktivität (2)
und Arbeiten (1) wurden auch als unterstützend wahrgenommen.
Mit der Hilfe einher gehen verschiedene Herausforderungen. Im therapeutischen Kontext
wurden Therapeut:innen mitunter als wenig kompetent wahrgenommen (3, z. B. wenig
sensibel, klären nicht gut auf, nutzen keine traumasensiblen Screenings). Zudem sind
Betroffene (2) enttäuscht, wenn sie nicht die Therapie bekommen, die sie sich
wünschten bzw. diese ihnen nicht guttut. Für zwei Personen war es herausfordernd,
eine spezielle Therapie am Wohnort zu finden. Zudem werden therapeutische
Kontingente bemängelt (2, nur zeitlich begrenzt möglich, lange Wartezeiten).
Selbsthilfegruppen würden nur sehr schwerlich unterstützt werden, bräuchten sowohl
finanzielle wie räumliche Ressourcen, deren Akquise viel von Eigeninitiative der
Betroffenen bedingt sei. Auch die Rehabilitierung wird als herausfordernd
wahrgenommen (5, z. B. Antragstellung kompliziert, Ablehnung von Anträgen, weil
Personen trotz Gewalterfahrung nicht rehabilitierungsberechtigt sind). Etwaige
Gerichtsverfahren zur Strafverfolgung der Täter:innen können aufgrund von
Verjährungsfristen nicht durchgeführt werden; zudem seien juristisch Tätige mitunter
nicht geschult in traumasensibler Befragung (2). Zwei Personen nahmen von
institutioneller Seite zudem Unglauben ihrer Geschichte gegenüber wahr.
Zudem berichteten Betroffene von Problemen im Aufbau von Beziehungen (3, z. B. mit
Partner:innen oder Kindern) und Misstrauen (3, z. B. Institutionen oder
Psychotherapeut:innen gegenüber), deren Ursache sie in den Gewalterfahrungen in der
Kindheit und Jugend sahen.
Diskussion
Die vorliegende Studie sollte durch qualitative Auswertung von Anhörungen und
schriftlichen Berichten das Gewaltphänomen GOG im historischen und geografischen
Rahmen der DDR erstmalig aus Betroffenenperspektive ausleuchten.
Der inhaltlichen Diskussion vorausgehen soll eine kritische Reflexion methodischer
Aspekte, um die Tragweite der Ergebnisse in Relation dazu zu setzen.
Die Bereitstellung der Daten durch die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung
sexuellen Kindesmissbrauchs verhalf zu einem ersten Einblick in die Materie von GOG
in der DDR. Die Grenzen von Sekundäranalysen sind jedoch nicht außer Acht zu lassen.
Zwar können Daten in zweiter Hand nochmal oder anders ausgewertet werden, die
sekundär Forschenden sind jedoch an die Gegebenheiten der primären Datengenese
gebunden. Demgemäß fußten die eingangs formulierten Fragestellungen auf dem
Forschungsinteresse am spezifischen Phänomen GOG. Dieses war jedoch nicht Inhalt des
Materials im expliziten Sinne, sondern ist vielmehr als Nebenprodukt der Daten zu
deklarieren, die das „globalere“ Phänomen der sexualisierten Gewalt im Kindes- und
Jugendalter umfassten.
Die Gestaltung der vertraulichen Anhörungen folgte den Erzählungen der Betroffenen.
Leitfäden lagen zwar bei, diese waren jedoch weder strukturiert noch für
Interviewende bindend. Die Parallelisierung der Anhörungen und damit ihre
Vergleichbarkeit kann so als eingeschränkt bewertet werden. Dies betrifft
folgerichtig auch die Vollständigkeit der Angaben der sekundäranalytisch
betrachteten Kategorien über die betrachteten Fälle hinweg (die fehlenden bzw.
mitunter divers ausfallenden Angaben in [Tab. 1] zeugen exemplarisch davon). Ähnlich verhält es sich mit den
schriftlichen Berichten, bei denen Betroffene durch Orientierungsfragen zwar eine
Vorstruktur für die zu schildernden Erlebnisse erhielten, diese jedoch nicht bindend
war. Eine weiterführende Primäranalyse sollte die interindividuelle Vergleichbarkeit
stärker in den Fokus rücken, etwa durch die Strukturierung von Interviewleitfäden
oder Schulung von Interviewenden.
Zudem ist die finale Stichprobengröße sehr gering. Dies ist darauf zurückzuführen,
dass grundlegende Auswahlkriterien für das Screening durch die Kommission recht
breit angelegt waren, die Autoren jedoch viele Fälle filterten, um zu gewährleisten,
dass GOG als trennscharfes Phänomen Betrachtung findet. Fragen der Repräsentativität
sollten also bedacht werden, wenngleich durch die Umsetzung „harter“ Kriterien
zumindest eindeutige Fälle von GOG ausgewertet wurden.
Im Folgenden werden die Ergebnisse anhand der Forschungsfragen diskutiert.
Frage 1. Die Betroffenen stellten die erlebte Gewalt als langanhaltend und oftmals
regelmäßig dar, wobei jedenfalls verschiedene Formen sexualisierter, physischer und
psychischer Gewalt benannt wurden. Die Nennung verschiedener Gewaltarten repliziert
Erkenntnisse verschiedener anderer Studien zu GOG [7]
[33]
[34], wobei die Einlassungen der
Befragten auch hier von Schilderungen sexualisierter Gewalt geprägt sind. Dies liegt
durch die Definition von GOG sowie die inhaltliche Fokussierung des Datenmaterials
nahe.
Die retrospektive Natur der Daten erlaubt zudem, darüber nachzudenken, wie die Gewalt
spätere psychosoziale Folgen begünstigen konnte: Bspw. suchten die Betroffenen nach
den konkreten Gewalttaten nach Hilfe, die sie nicht bekommen haben, und darauf
langfristig mit Schweigen antworteten. Hierbei könnte die ausgebliebene Hilfe als
subtile Form emotionaler und physischer Misshandlungen bzw. Vernachlässigungen
verstanden werden, auch wenn sie sich erst der Gewalt nachträglich konstituiert.
Wenngleich vergangene Taten nicht aufzuheben sind, erschließt sich das Potenzial
künftiger Betrachtungen von verschiedenen Gewaltarten von GOG dennoch dahingehend,
dass in dieser Studie Momente ableitbar wurden, in denen eine Hinwendung zu den
Betroffenen hätte helfen können, z. B. die Dauer der Gewalt verkürzen, die
Aufklärung beschleunigen bzw. im besten Fall den Gewalttaten präventiv begegnen zu
können.
Die Regelmäßigkeit und Dauer der Gewalterfahrungen waren bestimmt durch die Dauer in
der jeweiligen Institution. Diesbezügliche Angaben (vgl. [Tab. 1]) wurden unverändert aus dem
Material entnommen, sodass eine gewisse Heterogenität entsteht. Für eine gelungene
Quantifizierbarkeit dieser Kategorien kann es helfen, qualitative Erhebungsverfahren
zu standardisieren und mit quantitativen Fragebögen zu ergänzen.
Frage 2. Die Betroffenen beschrieben verschiedene Eigenschaften der Gewaltstrukturen.
Dabei scheinen die Rollen der Tatpersonen sowie Gewaltmotive vom jeweiligen
Tatkontext abhängig zu sein. Bei den Tatpersonen zeigte sich, dass sie Rollen
einnahmen, die grundsätzlich als Bezugspersonen zu verstehen sind (z. B.
Familienmitglieder in Familie, Personal in Institutionen). Aufgrund der Taten
konnten sich Betroffenen diesen Personen nicht öffnen, von ihnen war keine Hilfe zu
erwarten. Zudem waren die Kontexte durch ihre Beschaffenheit (entweder als
tatsächliche Institution oder als „Institution Familie“) nach außen hin relativ
stark abgeschirmt [18]
[24]
[26]. Die Betroffenen waren auf sich
allein gestellt, was in dieser Studie verschiedene mittel- bis langfristige Folgen
mit sich brachte (siehe unten).
Macht stellte sich als kontextübergreifendes Gewaltmotiv dar, wenngleich
verschiedentlich ausgedrückt (z. B. Strafmaßnahme, Hierarchiestabilisierung,
Gesundheitskontrollen). Die finanzielle Bereicherung, die ebenfalls ein
langfristiges Ziel von GOG sei (vgl. [3]), wurde jedoch nur im familiären Kontext benannt. Dabei wurde nur zwei
Betroffenen die Transaktion bewusst; eine weitere Person verneinte das Wissen um die
finanziellen Komponenten ihrer Erlebnisse. Hieraus ergibt sich die Frage, inwiefern
den Betroffenen (z. B. aufgrund von Alter oder Rolle innerhalb der Gewaltstruktur)
Wissen um die Motive von Täter:innengruppen überhaupt bewusst sein konnte.
Denkbar ist zudem, dass der Umstand des „erlebten“ und damit „begrenzten“
Betroffenenwissens weitere Kriterien von GOG betrifft (z. B. Merkmale der Struktur,
Beziehungen der Täter:innen). Dieses Argument kommt womöglich v. a. bei erwachsenen
(und spezifischer: fremden oder „professionell“ auftretenden) Täter:innen zum Tragen
– zumindest deutete sich eine Wissenshierarchie bei Gewalt unter Peers im Heim nicht
an. Somit war die Rekonstruktion der Gewaltstrukturen aus dem Material nur bedingt
und anhand der Perspektive der Betroffenen möglich. Damit reiht sich diese Studie in
andere Untersuchungen ein, bei denen sich die Betrachtung von GOG auf die
Perspektive von Betroffenen bzw. Akteur:innen aus dem Hilfesystem beschränkt (vgl.
[7]), wobei das Wissen um
Strukturen, Ziele und Wirkungsweisen innerhalb der Täter:innengruppe zumeist nur als
„erlebtes“ bzw. als „berichtetes Wissen“ deutlich wird. Dies kann als grundlegende
Limitation in der Forschung von Gewalterfahrungen (und hier speziell GOG) gesehen
werden. Eine Perspektiverweiterung um ehemalige Täter:innen als „Insider:innen“ böte
sich hierbei an, sollte jedoch methodisch wie moralisch äußerst sensibel und unter
besonderer Berücksichtigung der langfristigen Vulnerabilität der Betroffenen
umgesetzt werden [35].
Frage 3. Die Folgen der Gewalterfahrungen schildern Betroffene sowohl auf somatischer
wie psychopathologischer Ebene als langfristig. Ebenfalls werden anhaltende und
lebensübergreifende psychosoziale Folgen geschildert. Die Folgen für die Betroffenen
zeigten sich auf kurz- wie langfristiger Ebene und durchzogen mitunter das Leben bis
in die Gegenwart hinein. Dies entspricht Ergebnissen anderer Studien über
sexualisierte Gewalt im Kindesalter in der DDR [18]
[19]
[21]
[22]. Die Bedeutung von sequenziellen
Traumatisierungen, wie sie bspw. Gahleitner et al. [19] für Gewalt in DDR-Heimen
herausgearbeitet haben, wird hier bzgl. der Vielfalt gesundheitlicher und
psychosozialer Vulnerabilitäten impliziert. Jedoch ist festzustellen, dass die
vorliegende Studie nur die von Betroffenen selbstberichteten Diagnosen
aufschlüsselt. Diese Eigenberichte könnten in weiteren Untersuchungen durch die
zusätzliche Durchführung von klinischen Interviews erweitert und objektiviert
werden.
Lassen die Erkenntnisse DDR-spezifische Ergebnisse zu? Anknüpfend an die für Frage 2
eröffnete Diskussion des „erlebten“/„berichteten Wissens“ ist in ähnlicher Weise zu
diskutieren, weshalb mögliche DDR-Spezifitäten bzgl. der Gewalterfahrungen und ihrer
Entstehungsbedingungen nur bruchstückhaft erkennbar wurden. Durch die Auswahl der
Daten ist zwar vorausgesetzt, dass die Erzählungen der Betroffenen sich auf den
zeitlichen und geografischen Kontext der DDR beziehen. In der Hälfte der Fälle
wurden Kontexte (Heime/Jugendwerkhof, venerologische Station) geschildert, die in
ihren jeweiligen Formen der DDR eigen sind, und aus deren „Eigenlogik“ heraus sich
kontextspezifische Merkmale ergeben. Zudem sind Rehabilitierungsgesuche, die
vereinzelte Betroffene als Hilfe benannten, notwendigerweise an DDR-spezifisches
Unrecht geknüpft.
Die Betroffenen verknüpften dies nicht mit übergeordneten Merkmalen historischer
Verhältnisse bzw. Ziele politisch-ideologischer Akteur:innen in der DDR, wenngleich
diese für die hier genannten Institutionen der Heime bzw. venerologischen Stationen
mitunter bereits herausgearbeitet wurden (z. B. [20]
[24]). Auch für die Fälle von GOG in der
Familie findet sich keine Erwähnung der Familie als erste Instanz bei der
Entwicklung einer sozialistischen Persönlichkeit (vgl. [18]), die zur Begründung von Gewalt
durchaus Geltung gefunden hätte. Dies könnte jeweils durch das relative Wissen der
damals minderjährigen Betroffenen begründet werden (siehe oben). Gleichzeitig liegt
nahe, dass in den Kontexten die Wahrscheinlichkeit einer unentdeckten Gewaltausübung
durch ihre schlechte Einsehbarkeit und Transparenz grundsätzlich erhöht war (vgl.
[25]). Somit ist unklar, ob in
diesen Kontexten aus Sicht der Betroffenen wirklich z. B. politische Ziele durch die
Gewalt verfolgt werden sollten, oder ob die Kontexte lediglich als sog.
Gelegenheitsstrukturen (vgl. [26]) zum
Vorschein traten. Dahingehend ist zu hinterfragen, anhand welcher
Definitionskriterien Fälle von GOG ausgewählt werden. Die Autoren haben sich
aufgrund der geringen Stichprobengröße dafür entschieden, nur die Aktivität einer
Gruppe als notwendiges Kriterium, und andere Merkmale von GOG (finanzielle
Ausbeutung als Ziel; anhaltende Gewaltausübung) als Kann-Kriterien zu betrachten. Um
die Grenzen zu anderen Phänomenen (z. B. Gewalt in Institutionen) weiterführend zu
verdeutlichen, ist für künftige Forschung die Betrachtung von Fällen notwendig, für
die mehrere bis alle Definitionskriterien von GOG gelten, um sie bspw. von anderen
Gewaltphänomenen (z. B. Gewalt in Institutionen) klar zu trennen. Für die Umsetzung
dieses Vorschlags erscheint eine vorangestellte, grundsätzliche Systematisierung von
unterschiedlichen Phänomenen auf theoretischer Basis sinnfällig.
Insbesondere ist dahingehend die Rolle von Ritueller Gewalt (RG) zu bedenken. Fälle,
die von diesem Gewaltphänomen berichteten, wurden hier aktiv ausgeschlossen.
Methodisch war dies für die Autoren dieser Studie notwendig, um eine trennscharfe
Analyse des Phänomens GOG zu gewährleisten, die sich aus dem eingangs dargelegten
Definitionsproblem verschiedener Gewaltphänomene ergab (vgl. [6]).
Dass eine Ideologie genutzt wird, um Gewalt zu rechtfertigen, ist grundsätzlich
naheliegend und vorstellbar. Zudem ist nicht auszuschließen, dass durch den
generellen Ausschluss von RG in dieser Studie Informationen verloren gegangen sein
könnten. In früheren Studien, die Betroffenenberichte der UKASK auswerteten, jedoch
nicht zwischen GOG und RG unterschieden, wurde politische Ideologie zur Begründung
von Gewalt in der DDR als eigenständige Kategorie beschrieben (z. B. [36]
[37]). Darin fanden sich eher
Benennungen von Gewalt Ausführenden (z. B. Stasi) als explizite Ideologieinhalte.
Abzuwägen ist dabei in jedem Fall, ob die Betrachtung von Gewaltphänomenen unter
Zuhilfenahme der kontroversen Nomenklatur RG sinnvoll bzw. im Zweifelsfall dem
Erkenntnisgewinn und der praxisnahen Unterstützung von Betroffenen abträglich sein
könnte [11]. Denn ursprünglich wurde
der Begriff RG für die Betrachtung der sog. satanic panic genutzt und damit
eineindeutig einer spezifischen Ideologie zugeordnet, deren Tatbestände juristisch
als ambivalent zu verzeichnen sind [38]. Mittlerweile ist er als ein umbrella term zu verstehen, unter
dem die verschiedensten Ideologien gefasst werden (vgl. bspw. [36]). Durch die inhaltliche
Verbreiterung dieses Begriffs über die Zeit bei gleichzeitiger Beibehaltung der
Nomenklatur, die kontrovers diskutiert wurde und wird, ergibt sich hierbei auch
wieder die Gefahr, dass sich Phänomene innerhalb des Begriffs RG vermischen und
dabei hinterfragt werden, was sich auch in seit 2023 wieder aufgeflammten sog.
RG-Debatte zeigt [10]. Gerade mit
Blick auf das Ziel der Studie – ein gegenwärtiges Phänomen (GOG) in einem
historischen Kontext (DDR) zu untersuchen – mussten die Autoren abwägen, ob sie ihre
Argumentation und Ergebnisse auch auf einem kontroversen und diskutablen Begriff
(RG) aufbauen. Die durch den Ausschluss der RG-Daten entstandenen inhaltlichen
Lücken bei der Rekonstruktion DDR-spezifischer Verhältnisse und Bedingungen von GOG
(insb. der möglichen ideologischen Faktoren), können bei einer zukünftigen Forschung
dennoch betrachten werden. Jedoch schlagen die Autoren hierbei (und auch bei der
grundsätzlichen Betrachtung von GOG) einen Kurswechsel in der Nomenklatur vor, um
die innerhalb der RG-Debatte von vielen Diskutant:innen geforderte Versachlichung
der Debatte voranzutreiben [39]
[40]
[41]
[42].
Schlussfolgerung
In dieser Studie wurde das Phänomen Gewalt in organisierten Gewaltstrukturen (GOG) in
einem ersten Schritt für den historischen Kontext der DDR ausgeleuchtet.
DDR-spezifische Aspekte fanden sich lediglich in einzelnen Gewaltkontexten, -motiven
und dem Umgang einzelner Betroffenen mit dem geschehenen Unrecht (z. B.
Rehabilitierungsgesuche). Diese Besonderheiten waren nicht GOG inhärent, sondern
vielmehr sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Allgemeinen bzw. den
betrachteten Kontexten (z. B. Heime), was dem Umstand der sekundären Datenanalyse
geschuldet ist.
Ebenfalls ließen sich die Gewaltstrukturen nur anhand der Wahrnehmungen von
Betroffenen rekonstruieren. Durch den Umstand, Rituelle Gewalt explizit nicht zu
betrachten, können die Ergebnisse grundsätzlich eindeutig GOG als „ideologiefreiem“
Phänomen zugeordnet werden. Durch diese methodischen Entscheidungen und
Notwendigkeiten konnte die Bedeutung historischer Verhältnisse als Bedingung für die
Gewalterfahrungen nur geringfügig beleuchtet werden. Zu untersuchen ist also
weiterhin, ob jenseits der obigen Kontextfaktoren weitere DDR-spezifische Aspekte
bei Erfahrungen von GOG bedeutsam waren (z. B. hinsichtlich etwaiger politischer
Entscheidungen, oder struktureller Bedingungen verschiedener Kontexte). Die künftige
Betrachtung von Ideologie als Rechtfertigung von Gewalt erscheint dabei naheliegend,
setzt jedoch eine kritische Auseinandersetzung mit verschiedenen Gewaltphänomenen
und deren Demarkationslinien voraus (z. B. GOG und Rituelle Gewalt, vgl. [6]). Ebenso muss der aktuelle Diskurs
(vgl. [10]
[11]
[12]) sowohl bei der Definition
einzelner Phänomene als auch bei der Überführung in wissenschaftliche Untersuchungen
unbedingt berücksichtigt werden. Künftige Untersuchungen von GOG in der DDR
benötigen sowohl weitere methodische Blickwinkel (z. B. Archivanalysen oder
Befragungen von Täter:innen) als auch die Zusammenarbeit verschiedener
wissenschaftlicher Akteur:innen (Historiker:innen, Sozialwissenschaftler:innen,
Rechtswissenschaftler:innen etc.). Darin liegt das Potenzial, die grundsätzliche
Möglichkeit sowie eventuelle Bedingungen und Faktoren der Gewaltausübung eines
historisch bisher kaum betrachteten Phänomens stichfest einzubetten.
Fazit für die Praxis
-
Personen, die Gewalt in organisierten Gewaltstrukturen (GOG) in der DDR
ausgesetzt waren, litten kurz- bis langfristig unter gesundheitlichen und
psychosozialen Problemen .
-
Eine bessere Versorgung sollte damit einhergehen, das Hilfesystem für
Besonderheiten von GOG zu schulen. Dem geht die Notwendigkeit trennscharfer
Definitionen verschiedener Gewaltphänomene voraus, deren erste Schritte
empirisch weitergeführt werden sollte.
-
Für weitere Erkenntnisse über die historische Relevanz von GOG im Kontext DDR
ist es ratsam, weitere methodische Blickwinkel einzunehmen (z. B. mittels
Aktenanalyse oder Interviews mit Tatpersonen), und entsprechende Ergebnisse
durch verschiedene wissenschaftliche Professionen einzubetten.