CC BY-NC-ND 4.0 · Psychother Psychosom Med Psychol
DOI: 10.1055/a-2422-0496
Originalarbeit

Gewalt in organisierten Gewaltstrukturen in der DDR – Eine Sekundäranalyse von Anhörungen und Berichten aus Betroffenenperspektive

Organised abuse in the GDR – A Secondary Analysis of the Victims‘ Perspective
Philipp Laue
1   Institut für Psychosoziale Medizin, Psychotherapie und Psychoonkologie, Universitätsklinikum Jena
,
Bernhard Strauß
1   Institut für Psychosoziale Medizin, Psychotherapie und Psychoonkologie, Universitätsklinikum Jena
› Author Affiliations
 

Zusammenfassung

Ziel der Studie Gewalt in organisierten Gewaltstrukturen (GOG) wird als Form lang anhaltender, wiederholter, häufig sexualisierter Gewalt vor allem gegenüber Kindern, Jugendlichen oder Frauen durch vernetzte Täter:innen zur finanziellen und machtbezogenen Bereicherung verstanden. Nachdem vereinzelte Betroffenenberichte und historische Analysen die Möglichkeit dieses Gewaltphänomens vor dem zeitlichen und geografischen Hintergrund der DDR implizierten, beleuchtet diese Studie erstmalig GOG in der DDR aus Sicht der Betroffenen.

Methodik N=10 pseudonymisierte Anhörungen und schriftliche Berichte von Betroffenen sexualisierter Gewalt im Kindes- und Jugendalter in der DDR, die durch die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs zur Verfügung gestellt waren, wurden mittels inhaltlich strukturierender qualitativer Inhaltsanalyse sekundäranalytisch ausgewertet.

Ergebnisse Es fanden sich Berichte sexualisierter, physischer und psychischer Gewaltanwendung. Die Betroffenen beschreiben GOG in verschiedenen Kontexten, wobei weitere Kategorien (Täter:innen, Dauer/Häufigkeit der Gewalt, Gewaltmotive) mitunter von diesen abhängig waren. Die Folgen für Betroffene sind sowohl kurz- wie langfristiger Natur und zeigen sich verlaufen sowohl auf gesundheitlicher (v. a. psychopathologischer) wie psychosozialer Ebene bis in die Gegenwart. Abgesehen vom historischen Hintergrund fanden sich keine Hinweise auf DDR-spezifische Merkmale des Gewaltphänomens.

Diskussion Die Erlebnisberichte von Betroffenen ermöglichen die Perspektive des „erlebten Wissens“, welche ihre Grenze dort hat, wo Beschreibungen das Wissen von Täter:innen (z. B. Gewaltmotive, Merkmale der Gewaltstruktur) voraussetzen. Mögliche politisch-ideologische Merkmale der Gewalt finden auch aufgrund der Betrachtung von GOG als „ideologiefreies“ Phänomen (im Gegensatz zu Ritueller Gewalt) keine Erörterung. Für eine geschichtssensible Weiterführung von Forschung bedarf es neben definitorischer Grenzziehungen unterschiedlicher Phänomene v. a. einer multiperspektivischen sowie multiprofessionellen Herangehensweise.


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Abstract

Objective Organiszed abuse (OA) is a form of long-lasting, mostly sexualized violence against children, youth, or women by networked perpetrators for financial and power-related enrichment. Individual reports and historical analyses imply this violence could have taken place in the German Democratic Republic (GDR). This study is the first to shed light on OA in the GDR from the perspective of those affected.

Methods N=10 confidential hearings and written reports of victims of sexualized violence in childhood and adolescence in the GDR, which were made available by the Independent Inquiry into Child Sexual Abuse in Germany, were analyzed using content-structuring qualitative content analysis.

Results OA was described with multiple forms of sexualized, physical and psychological violence. Those affected place OA in different contexts, with other categories (perpetrators, duration/frequency of violence, motives) sometimes dependent on these. The consequences for victims are both short- and long-term in nature and occur on both health (especially psychopathological) and psychosocial levels up to the present. There were no indications of further GDR-specific characteristics of OA.

Discussion The reports of victims enable the perspective of "experienced knowledge", which has its limit where descriptions presuppose the knowledge of perpetrators (e. g., motives for violence, characteristics of violence structure). Possible political-ideological features of violence could not be discussed due to considering OA as an "ideology-free" phenomenon (in contrast to e. g. ritual abuse). In addition to definitional distinctions between different phenomena of violence, a multiperspective and multiprofessional approach is necessary to guarantee a historically sensitive continuation of research.


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Einleitung

Gewalt in organisierten Gewaltstrukturen (GOG, als Synonym zu organisierter Gewalt) kann als anhaltende Gewaltanwendung durch eine Täter:innengruppe verstanden werden, wobei finanzielle und machtbezogene Ausbeutung von Betroffenen (oftmals Kinder, Jugendliche, Frauen) langfristige Ziele darstellen [1] [2]. Diese werden v. a. durch sexualisierte Gewalt erreicht, während physische und psychische Gewalt zur Einschüchterung und Bindung der Betroffenen an die Gruppe genutzt werden (vgl. [3]). Angesichts jüngster Berichte aus dem Feld der Kinderpornographie lassen sich die Tragweite etwaiger Taten und die Vernetzung der Täter:innen nur erahnen (z. B. [4] [5]).

Mit Blick auf die Definition von GOG (als Überblick siehe [3]) lässt sich feststellen, dass Trennlinien zu anderen Phänomen mitunter noch nicht eindeutig gezogen wurden. Überschneidungen finden sich bspw. mit Ritueller Gewalt (RG), kommerzieller sexueller Ausbeutung, oder sexuellem Missbrauch durch mehrere Täter:innen (vgl. [6]). Dies ließ sich auch bei einer Befragung von Akteur:innen aus dem Hilfesystem feststellen, die z. B. GOG und RG oft zusammen nannten und nur in Einzelfällen als zwar zusammenhängende, aber doch voneinander zu unterscheidende Phänomen beschrieben [7]. Die Verzahnung liegt nahe, wird RG mitunter als eine schwerere Form von GOG beschrieben, in der die Gewalt durch Ideologien begründet wird – an anderer Stelle wird RG jedoch als bloße Methode von GOG verstanden (vgl. [6]). Damit einhergehende Fragen nach Glaubwürdigkeit, juristischer Verfolgbarkeit und empirischem Fundament sind durch die 2023 neu begonnene RG-Debatte wieder aktuell, wobei auch eine der wohl umfassendsten Studien zur rituellen Gewalt [8] sehr kritisch u. a. aus gedächtnis- und rechtspsychologischer Sicht diskutiert wird [9]. Dementsprechend scheint es notwendig, die definitorische Trennschärfe zu erhöhen. Den Blick an dieser Stelle auf das Phänomen GOG zu beschränken, kann als Instrument zur in der Debatte geforderten Versachlichung verstanden werden, um aber gleichzeitig die bedarfsgerechte Unterstützung von Betroffenen sicherzustellen (vgl. [10] [11] [12]).

Anhaltende Gewalterfahrungen können prinzipiell als traumatogener Faktor eines Typ-II-Traumas interpersoneller Art verstanden werden (vgl. [13]). In einer von den Autoren erstellten Befragung berichteten professionelle Helfende z. B. v. a. dissoziative Symptome in Folge andauernder Gewalt in Bezug auf das Phänomen GOG [7]. Eine weitere Studie befragte Akteur:innen aus dem Hilfesystem nach dem Begriff „organisierte rituelle Gewalt“ (ORG)[1], bei dieser zu einem großen Prozentsatz Traumafolgestörungen im Fokus der Behandlung standen [14]. Ähnliche psychopathologische Folgen gaben selbst-identifizierte Betroffene von ORG an [15] [16]. Wenngleich in den erwähnten Studien nicht deutlich wird, anhand welcher Kriterien diese Selbst- bzw. Fremdklassifikation als Betroffene erfolgt, sollten Besonderheiten und Herausforderungen in der Unterstützung, die sich aus Störungsbildern und Merkmalen des Gewaltphänomens ergeben, mitbedacht werden [17].

Zwar wird GOG vorrangig als gegenwärtiges Phänomen betrachtet, Merkmale dieser Gewaltform sind aber auch in historischen Kontexten bedeutsam. Für den hier zu betrachtenden Rahmen der DDR kommt erschwerend hinzu, dass sexualisierte Gewalt gegen Minderjährige (als „globaleres“ Phänomen) auf empirischer Ebene erst in den letzten Jahren an Bedeutung gewann. So wurden sowohl familiäre [18] als auch verschiedene institutionelle Kontexte betrachtet, in denen Minderjährige sexualisierte Gewalt erfahren haben (z. B. Heime und Jugendwerkhöfe [19] [20] [21]; Kirche in der DDR [22]; Leistungssport [23]; venerologische Stationen [24]). Gemein ist diesen Institutionen, die im Sinne Goffmans [25] als totale Institutionen gelten können, dass sie von außen wenig einsehbar waren und mitunter streng hierarchischen Strukturen folgten, was den Boden für sog. „Gelegenheitsstrukturen“ [26] bereitete. Daneben wurde die Entwicklung der Schutzbefohlenen zu „sozialistischen Persönlichkeiten“ als ein politisches Ziel geltend gemacht, und damit einhergehende sexualisierte Gewalt in diesen Kontexten zumindest teilweise gerechtfertigt. In Heimen wurde z. B. der Schutz der Intimsphäre alltäglich gebrochen, da sexualisierte Grenzverletzungen (z. B. Sauberkeitskontrollen) Teil erzieherischer Arbeitsabläufe darstellten [19] [21]. Für venerologische Stationen wird sexualisierte Gewalt gegen Frauen als unmittelbare Folge des „auf Zwang und Terror aufbauende[n] Disziplinarsystem[s]“ eingestuft [13, S. 8]. Mithin waren Übergriffe auch dem individuellen Machtmissbrauch zuzuschreiben (z. B. in Familien oder unter Peers in Heimstrukturen).

Juristisch war sexueller Missbrauch von Kindern (§148) bzw. Jugendlichen (§149) im Strafgesetzbuch der DDR verankert [27]. Jedoch verdeutlicht Sachse in einer umfassenden Untersuchung der historischen Aspekte sexuellen Missbrauchs gegen Minderjährige in der DDR [26], dass zwischen den Jahren 1960 bis 1980 im Durchschnitt nur rund 43% der Anzeigen zu Verurteilungen gemäß §148 StGB-DDR führten. Zudem lassen Ergebnisse einer 1978 publizierten Studie von Fikentscher et al. (zitiert aus [26], S. 67) erkennen, dass die Dunkelziffer als hoch einzuschätzen sei. Personen, die von strafbaren sexuellen Handlungen nach §148 StGB-DDR betroffen waren, haben demnach nur in jedem dritten Fall die Eltern über die Tat informiert (86/244). Nur jede siebte Tat wurde angezeigt (33/244).

Entsprechend schildern Betroffene oft, dass ihre Berichte nicht geglaubt wurden, wenn sie sich an erwachsene Bezugspersonen wandten (z. B. [18] [21] [26]). Auch die Angst der Eltern vor Sanktionen aufgrund eines möglichen „mangelnden erzieherischen Verhaltens“ (vgl. [18], S. 72) könnte ein Grund für die geringe Anzeigenquote sein. Zudem zeigen Berichte, dass Täter:innen ihre berufliche Positionen ausnutzten, um Betroffene einzuschüchtern (z. B. [26], S. 98ff.). Auch sei die Sonderrolle des Ministeriums für Volksbildung bei der Überwachung und strafrechtlichen Verfolgung etwaiger Straftaten erwähnt, wobei Fälle zumeist intern bearbeitet wurden und von der Eröffnung eines Verfahrens in nicht wenigen Fällen abgesehen wurde (vgl. [26], S. 80ff.). Grundsätzlich ergibt sich daraus ein Bild, dass sexueller Missbrauch gegen Kinder und Jugendliche in der DDR gesellschaftlich tabusiert wurde [23]. Ein daraus sich ergebendes Schweigen der Betroffenen führte zudem oft dazu, dass diese den Taten in eskalierender Weise ausgesetzt waren (vgl. [21]). Offen blieb dabei die Betrachtung von Täter:innen speziell als agierende Gruppe, was als wesentliches Merkmal von GOG zu betrachten ist. Die finanzielle Ausbeutung als Kernziel von GOG wurde lediglich im familiären Kontext durch zwei Einzelfälle impliziert ([18] S. 80; [28] S. 30 f.).

Dass sexualisierte Gewalttaten sowohl unmittelbar als auch langfristig vielfältige Schäden auf psychosozialer, physiologischer und psychosomatischer Ebene zur Folge hatten, stellen die Betroffenen in den zitierten Übersichtsarbeiten heraus. Durch Tabuisierung und jahrzehntelanges Verschweigen der erlebten Übergriffe besteht auch beinahe fünfunddreißig Jahre nach der Wiedervereinigung großer und spezialisierter Unterstützungsbedarf für die Betroffenen (z. B. [18] [19] [22]). Die hier beschriebene Studie ist lokalisiert in einem Teilprojekt im Verbundprojekt „Gesundheitliche Langzeitfolgen der SED-Diktatur“, in dem vielfältige Folgen eines durch Repression gekennzeichneten Regimes untersucht werden (Förderung durch den Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland; Az. 411-AS05/2021).

Eine Grundlage des Verbundes waren auch Erfahrungen in der Opferberatung, aus der sich einige, wenn auch noch unscharfe Hinweise auf GOG im Kontext von Strukturen ergaben die unter staatlicher Kontrolle standen (z. B. Jugendwerkhöfe). In dem Verbund sollten auch DDR-spezifische Hintergründe zum Phänomen GOG ausgeleuchtet werden. Dabei wurde in einer Studie bislang die Perspektive von Akteur:innen aus dem Hilfesystem untersucht [7]. Etwaige DDR-Spezifika beschränkten sich neben dem Wunsch der Betroffenen, dass Helfende historisches Wissen haben sollten, auf die Nennung verschiedener Kontexte, die sich mit den oben genannten Kontexten sexualisierter Gewalt gegen Minderjährige deckten. Dementsprechend war nicht auszuschließen, dass benachbarte Gewaltphänomene (GOG/Gewalt in Institutionen) evtl. vermengt wurden. Die Ausführungen der professionellen Helfer:innen bilden zudem nur sekundär (als sog. „berichteter Bericht“) die Betroffenenperspektive ab, womit die Spezifikationen individueller Gewalterfahrungen nur bedingt ersichtlich gemacht wurden. Die vorliegende Studie strebt an, diese Lücke mittels qualitativer Auswertung von Betroffenenberichten aus dem Archiv der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs zu schließen[2]. Im Wesentlichen sollten folgende Fragen anhand des Materials geklärt werden:

  • Wie stellte sich die Gewalt für die Betroffenen dar?

  • Was berichten die Betroffenen über die Eigenschaften der Gewaltstruktur?

  • Welche Folgen haben die Gewalterfahrungen für die Betroffenen?


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Material und Methoden

Mittels einer Sekundäranalyse analysiert die vorliegende Studie qualitative Daten. Die Daten wurden von der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs zur Verfügung gestellt. Die Kommission arbeitet seit 2016 Ausmaß, Art und Folgen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, sowohl in der BRD als auch der DDR, auf. Ziel ist dabei unter anderem, Betroffenen derartiger Gewalterfahrungen eine Möglichkeit zu geben, über das erlebte Unrecht zu berichten und Anerkennung erfahren. Neben der Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt im Kindes- und Jugendalter liegt ein Schwerpunkt auch in der wissenschaftlichen Forschung von z. B. Bedingungen für die Gewalterfahrung und die anhaltende Tabuisierung etc. Aus der Forschung werden politische Forderungen für den besseren Schutz vor sexualisierten Gewalterfahrungen und Empfehlungen füreine gelungenere Aufarbeitung erarbeitet und an die Öffentlichkeit gebracht. Zu einem nicht unwesentlichen Anteil berichten Betroffene auch von Gewaltformen, die die Kommission dem Kontext „organisierte rituelle Gewalt“ (ORG) zuordnete (Stand Juli 2023: 14.3%, vgl. [29]). Zudem liegt ein Schwerpunkt der Arbeit der Kommission in der Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt im Kindes- und Jugendalter in der DDR (Stand Juli 2023: 15.0% vgl. [30]). Aufgrund der Menge an aufgearbeiteten Fällen der jeweiligen Kontexte (ORG: 292; DDR: 305) erschien es naheliegend, dass ein betrachtenswerte Schnittmenge der Kontexte im Archiv der Kommission existiert (zur Stichprobenauswahl s. unten).

Im Zuge der Zusammenarbeit mit der Kommission wurden sowohl datenschutzrechtliche wie ethische Herausforderungen bzgl. der Bereitstellung und Verwendung der Daten besprochen und vertraglich geklärt. Für die vorliegende Studie wurden zwei Arten von Daten zur Verfügung gestellt. Diese orientieren sich an den beiden Formaten, mittels derer die Kommission die Aufarbeitung ermöglicht: Vertrauliche Anhörungen (im Folgenden Anhörungen), sowie schriftliche Betroffenenberichte (im Folgenden Berichte).

Anhörungen.  Die Anhörungen wurden mit Betroffenen sexualisierter Gewalt im Kindes- und Jugendalter geführt. Dabei durften die Betroffenen ihre Geschichte frei erzählen. Die Interviewenden regten die Erzählung durch sowohl in einem Leitfaden vorstrukturierte als auch spontane Fragen an. Die Anhörungen lagen in bereits von der Kommission transkribierter und anonymisierter Version vor.

Berichte.  Ebenfalls können Betroffene Gewalterfahrungen auf schriftlichem Wege einreichen. Interessierten stehen dafür Kataloge mit Orientierungsfragen zur Verfügung [31]. Umfang und Ausführlichkeit der Berichte sind den Betroffenen freigestellt. Die Berichte lagen in bereits von der Kommission pseudonymisierter Version vor.

Stichprobenauswahl.  Um eine gezielte, auf die Fragestellungen abgestimmte Vorauswahl der Daten zu gewährleisten, wurden den Verantwortlichen bei der Kommission grundlegende Auswahlkriterien für die Daten mitgeteilt. So waren Anhörungen und Berichte erbeten,

  • in denen Gewalterfahrungen im historischen, ideologischen sowie geografischen Kontext der DDR zu verorten waren,

  • von Betroffenen sexualisierter Gewalt in Institutionen und Organisationen der DDR (z. B. Kinderheime, Sporteinrichtungen),

  • von Betroffenen sexualisierter Gewalt, die konkrete Bezüge zu staatlichen oder institutionellen Organen der DDR aufweisen (bspw. durch Parteizugehörigkeit der Eltern/anderer Familienmitglieder).

N=39 Datensätze wurden unter Berücksichtigung dieser Kriterien pseudonymisiert zur Verfügung gestellt, davon 26 Anhörungen sowie 13 Berichte. In einem weiteren Schritt wurden die Datensätze gescreent, um unzutreffende Fälle herauszufiltern[3]. So fanden sich zwei Interviews, in welchen die betroffenen Personen selbst keine Gewalterfahrungen in der DDR gemacht haben oder es in der Erzählung unklar geblieben ist, ob sich die Gewalterfahrung im zeitlichen Rahmen der DDR zugetragen hatte. Des Weiteren wurde in einem Fall eine sog. „Zeitzeugin“ angehört, die verschiedene Betroffenenberichte in ihrer Arbeit als Beraterin anreißt. Zudem fand sich in den Berichten eine Dopplung. So blieben 23 Anhörungen und 12 Berichte übrig. Ein zweites Screening vollzog sich anhand der Kriterien von Gewalt in organisierten Gewaltstrukturen. So wurde in allen Fällen (a) sexualisierte Gewalt gegen (b) Kinder und Jugendliche berichtet. Ausgeschlossen wurden 11 Anhörungen und 6 Berichte, da in ihnen keine (c) agierende Täter:innengruppe beschrieben wurden oder ihr Vorhandensein nicht eindeutig formuliert wurde. Für die weitere Auswertung wurden somit 12 Anhörungen und sechs Berichte berücksichtigt. Im dritten Screening wurde eine Unterscheidung zwischen GOG und RG vollzogen. Die Zuordnung zu RG bemaß sich daran, ob (a) die Betroffenen selbst von der Gewalt als „rituell“ sprachen, (b) die Betroffenen Begriffe, die im Kontext RG wiederholt auftreten (z. B. mind control) bzw. Ereignisse schildern, deren Gehalt rituelle Gewalt nahelegen (z. B. Gewalt durch Kulte), oder (c) die Zuordnung zu ritueller Gewalt durch die Kommission stattfand. Dementsprechend ließen sich acht Anhörungen und zwei Berichte GOG, vier Anhörungen und vier Berichte RG zuordnen. Für die vorliegende Studie wurden lediglich die als GOG erfassten Fälle eingebunden. Eine Übersicht über die Fallauswahl gibt [Abb. 1].

Zoom Image
Abb. 1 Umsetzung des Screenings zur Auswahl relevanter Fälle.

Stichprobe. Die Stichprobe umfasst letztlich Daten von N=10 Personen, davon acht Personen weiblich und zwei männlich waren. Die Altersverteilung kann aus Gründen der Anonymisierung nur anhand der Geburtskohorten berichtet werden. Zwei Personen wurden zwischen 1961 und 1965, sechs Personen zwischen 1966 und 1970, und jeweils eine Person zwischen 1971 und 1975 respektive 1976 und 1980 geboren worden. Die acht transkribierten Anhörungen haben im Mittel eine Länge von M=85 Normseiten[4] (Range: 49–150). Die zwei schriftlichen Berichte hatten eine Länge von 15 respektive 25 Seiten.

Auswertung. Die Anhörungen und Berichte wurden entsprechend den methodischen Vorgehensweisen der inhaltlich strukturierenden qualitativen Inhaltsanalyse nach Kuckartz [32] ausgewertet und in ein Kategoriensystem überführt (siehe Online-Tab. S1). Dabei wurde ein mehrschrittiger deduktiv-induktiver Ansatz verfolgt. Anhand von theoretischen Erkenntnissen und den vorliegenden Fragestellungen wurden deduktiv zunächst Hauptkategorien erstellt. Z. B. war Formen der Gewalt als Kategorie durch die erste Forschungsfrage aus inhaltlichem Interesse vorgegeben. Die Gliederung dieser Hauptkategorie in sexualisierte, physische und psychische Gewalt wurde ebenfalls deduktiv begründet, da diese Gewaltformen in der Definition von GOG integriert sind. In einem zweiten Schritt wurden sich die codierten Textelemente der Hauptkategorien systematisch betrachtet und induktiv (anhand des Materials) weiter aufgegliedert. Bspw. konnten in der Betrachtung der psychosozialen Folgen (deduktive Hauptkategorie durch Fragestellung 3) verschiedene Formen des Umgangs mit der Gewalterfahrung auf psychosozialer Ebene gefunden werden, die dann in neue Subkategorien (z. B. Suche nach Hilfe als Kind, Widerstand gegen Täter:innen) ihren Ausdruck fanden. Wurde eine Kategorie induktiv definiert, wurde das Material erneut gesichtet und ggf. umkodiert. Dieser zirkuläre Prozess der Auswertung wurde durch den Erstautor mithilfe von QualCoder (Version 3.3) umgesetzt.


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Ergebnisse

Im Folgenden werden die Ergebnisse entlang der Fragestellungen berichtet. Die in Klammern gestellten Nummern entsprechen dabei der Anzahl der genannten Fälle. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass nicht von der Gesamtzahl der eingebundenen Berichte/Anhörungen auszugehen ist, sondern von der Gesamtzahl der verschiedenen Kontexte, denn einzelne Betroffene haben Gewalterfahrungen in mehr als einem Kontext gemacht (siehe Unterpunkt c. Tatkontexte).

Frage 1. Wie stellte sich die Gewalt für die Betroffenen dar?

  • Gewaltformen

Sexualisierte Gewalt.  Alle zehn Personen berichteten von sexualisierter Gewalt. Acht Betroffene beschrieben Vergewaltigungen. Zudem wurden demütigende Maßnahmen mit sexualisierter Konnotation (3) genannt (z. B. Zwang, sich nackt auszuziehen und Sport machen vor fremden Erwachsenen; Zwang zur Selbstbefriedigung vor Peers). Die sexuelle Stimulation ohne Penetration wurde von zwei Personen geschildert. Eine Person wurde von einem Erwachsenen mit pornografischem Material konfrontiert. Eine weitere Person wurde wiederholt gezwungen, andere Personen zu vergewaltigen. Eine Person benennt die gynäkologischen Untersuchungen in der venerologischen Station, eine weitere Betroffene die Hygienerituale im Heim unter den Augen der männlichen Erzieher (sich duschen, Hygieneprodukte erfragen), die jeweils als demütigend und beschämend empfunden wurden.

Physische Gewalt.  Die Anwendung physischer Gewalt wurde von acht Personen geschildert. Dabei wurde grundlegend Prügel als Maßnahme genannt (6), sowie diese spezifiziert anhand expliziter Taten (Ohrfeigen) oder durch Instrumente (z. B. Gürtel). Zwei Personen beschrieben, ohne Grund Medikation erhalten zu haben. Zudem waren zwei Betroffene selbst und gezwungenermaßen als Täter:innen in Erscheinung getreten (z. B. durch Festhalten oder Prügeln von Personen). Vier Personen gaben Szenen des Eingesperrtwerdens wieder. Zwei Personen stellten dar, wie sie in der Kälte allein gelassen worden sind. Eine weitere beschrieb sich und die Geschwister als unterernährt.

Psychische Gewalt.  Sieben Betroffene haben zudem über psychische Gewalterfahrungen im Kontext GOG gesprochen. So wurden neben Bedrohung bzw. Androhung von Strafe (2) vor allem die Anwendung von Zwang (5, z. B. Schweigen, Zusehen bei sexualisierter Gewalt, Dinge zu tun), und Erniedrigungen und Spott (5, z. B. Kommentare über Körpergewicht) wiedergegeben. Eine Person sah ihre Bedürfnisse von Erwachsenen als nachrangig oder nicht erfüllt.

  • Dauer und Häufigkeit der Gewalt

    Die Dauer und Häufigkeit der Gewalt wurde in unterschiedlicher Ausführlichkeit berichtet. So beschrieben die Personen, die im Heim/Jugendwerkhof sowie in der venerologischen Station GOG erlebt haben, dass sich die Erfahrungen auf die Zeitspanne des Aufenthalts in der jeweiligen Institution beschränkten, und in den meisten Fällen regelmäßig bzw. wiederholt stattfanden. Ebenfalls wird die Gewalterfahrung auf der Party als einmaliges Ereignis geschildert. Für den Kontext Familie ergibt sich ein differenziertes Bild. In vier Fällen wurde die Häufigkeit als wiederholt bzw. regelmäßig beschrieben. Bei in einem Fall (01 in [Tab. 1]) bleibt diese Angabe unklar, da die betroffene Person auch von sexualisierter Gewalt durch Einzeltäter berichtet, und eine konkrete Trennung beider Phänomene in der Anhörung nicht deutlich wird. Bei zwei Fällen wird zudem nicht ersichtlich, wann die Gewalt endete. [Tab. 1] fasst die Fälle dahingehen zusammen.

    Frage 2. Was berichten die Betroffenen über die Eigenschaften der Gewaltstruktur?

  • Tatkontexte

    Acht Personen berichteten von einem Kontext, zwei Personen von zwei Kontexten, in denen sie Gewalterfahrungen gemacht haben. So wurden der Kontext Familie und Heim/Jugendwerkhof in jeweils fünf Fällen (je 41.7%) genannt. Zudem wurden je einmal eine venerologische Station und ein Party-Setting genannt (je 8.3%).

  • Tatpersonen

    Die Tatpersonen wurden für die jeweiligen Kontexte separat aufgeschlüsselt. Im Kontext Familie wurden verschiedene Bezugspersonen als Täter:innen genannt: in vier Fällen der Vater, in drei Fällen die Mutter, in je zwei Fällen Brüder bzw. der Großvater, einmal die Großmutter. In allen Fällen wurde der Kreis der Täter:innen mit zunehmender Zeit auf etwa Freunde oder Bekannte von Familienmitglieder oder fremde Personen bzw. Dorfbewohner erweitert. Diese Personen wurden in alle Fällen als männlich markiert. Im Kontext Familie beschreiben Betroffene zudem verschiedene Rollen: aktiv Handelnde (3), Vermittler:innen (3), und Täter:innen Schützende (1). In Heimen kam es in drei Fällen zu GOG-Erfahrungen durch Peers, wobei in einem Fall die Peers zu sexualisierter Gewalt an der betroffenen Person durch die Heimleitung gezwungen worden seien. In zwei Fällen wurden die Täter:innen im Personal verortet, wobei eine Betroffene berichtet, diese Erfahrungen in mehreren Heimen erlebt zu haben. Auf der venerologischen Station waren Täter:innen Ärzt:innen und Pflegepersonal; im Kontext der Party waren die Täter Unbekannte. Weitere Merkmale der Tatpersonen, die DDR-spezifisch sein könnten, fanden keine Erwähnung.

  • Gewaltmotive

    Aus den Berichten konnten Motive für die Gewaltanwendung gefiltert werden. So beschrieben Betroffene, dass Gewalt von Täter:innen als Strafmaßnahme (4) markiert wurde (aufgrund von z. B. Ungehorsam, schlechten schulischen Leistungen, Flucht aus dem Heim). Dies betraf unterschiedliche Kontexte.

    Zudem wurden kontextspezifische Motive herausgearbeitet. Im Kontext Familie wurde sexualisierte Gewalt mitunter zur finanziellen Bereicherung (2) angewandt (z. B. im Austausch für Geld oder Waren, oder direkt benannt als Prostitution). In einem anderen Fall wurde die Frage nach finanzieller Bereicherung konkret gestellt, worauf die betroffene Person antwortete, sie hätte darüber kein Wissen. Für den Kontext DDR-Heime wurde Gewalt durch Langeweile oder die Notwendigkeit der vorherrschenden Peer-Hierarchie begründet bzw. als Spiel untereinander beschrieben. In einem Fall fand Gewalt statt, um die Sauberkeit der Heimkinder zu überprüfen. Im Fall der venerologischen Station wurde Gewalt ebenfalls als Gesundheitsmaßnahme gerahmt.

    Wenngleich kontextspezifische Gewaltmotive ersichtlich wurden, wurden diese von den Betroffenen nicht als DDR-spezifisch beschrieben.

    Frage 3. Welche Folgen haben die Gewalterfahrungen für die Betroffenen?

  • Gesundheitliche Langzeitfolgen

    Die gesundheitlichen Folgen wurden von den Befragten v. a. auf langfristige Sicht geschildert. So benannten sie verschiedene psychische Störungsbilder, die ihnen im Laufe ihres Lebens diagnostiziert worden seien. Diese sind in [Tab. 2] aufgelistet. Über somatische Folgen wurde kaum geredet. Lediglich wurden blaue Flecken kurz nach Gewaltakten (3) berichtet, sowie langfristig Probleme mit den Zähnen, sowie Appetitlosigkeit und Übelkeit (je einmal).

  • Psychosoziale Folgen

Tab. 1 Häufigkeit und Dauer der Gewalt (fallweise Betrachtung).

Fall

Kontext

Häufigkeit

Alter Beginn

Alter Ende

Dauer

01

Familie

NA

0a

17a

17 Jahrea

02

Familie

mehrfach

5

9

4 Jahre

03

Familie

regelmäßig

12

NA

NA

04

Familie

mehrfach

Vorschulalterb

Grundschulalterb

2 Jahreb

05

Familie

mehrfach

4

NA

NA

06

Heim

zweimal

13–14

13–14

Wenige Monate

07

Heim

Regelmäßig, mehrfach in der Woche

14

16

2 Jahre

08

Heim

Regelmäßig

8

18

10 Jahre

09

Heim

täglich

9

15

6 Jahre

10

Jugendwerkhof

mehrfach

15

15

Wenige Monate

11

Party

einmalig

14

14

12

Venerologische Station

täglich

13

13

Wenige Wochen

Anmerkungen. NA: keine Angabe in den Daten; a: Werte beziehen sich in diesem Fall grundsätzlich auf die geschilderte Gewalt im entsprechenden Kontext. In diesem Zeitraum fand auch GOG statt, wenngleich nicht deutlich wurde, ob dies auch den gesamten Zeitraum betrifft.; b: Keine konkreten Angaben für Anfang und Ende der Gewalt, jedoch wurde der Zeitraum numerisch benannt.

Tab. 2 Übersicht über genannte langfristige Störungsbilder und Symptome.

Störungsbild/Symptom

N

(k)PTBS (z. B. Flashbacks)

4

Schlafstörungen (z. B. Alpträume)

4

Panikstörungen

3

Angststörungen

3

Suizidales Verhalten oder Gedanken

3

Dissoziative Symptome (z. B. Derealisation, Depersonalisation)

2

Borderline Persönlichkeitsstörung

2

Substanzgebundene Sucht

2

Depression

2

Burn-out

1

Sexuelle Funktionsstörung

1

Selbstverletzendes Verhalten

1

Anmerkung. N: Anzahl der nennenden Personen.

In vielerlei Hinsicht traten bei Betroffenen psychosoziale Folgen auf. Diese sind in den meisten Fällen nicht disjunkt voneinander zu betrachten, weshalb der Ergebnisbericht sich entlang einer möglichen Chronologie psychosozialer Folgen erstreckt. So soll exemplarisch gezeigt werden, wie die verschiedenen Versuche, mit der Gewalt umzugehen, aufeinander aufbauen.

Suche nach Hilfe als Kind.  Alle Betroffene haben im zeitlichen Zusammenhang der Taten bei verschiedenen Personen Hilfe gesucht. Im Kindes- und Jugendalter haben sich Personen aus der Kernfamilie (3, z. B. Mutter oder Großmutter), Lehrerinnen (2), sog. Ersatzfamilien (z. B. Kirchengemeinde oder Familie von Freund:innen), Erzieher oder stärkere Peers im Heim den Betroffenen angenommen. Dabei gaben vier Personen an, dass lange Zeit gebraucht hätten, um sich Vertrauenspersonen zu öffnen. In verschiedenen Fällen wurden die Hilfe jedoch als ambivalent wahrgenommen. So konnten sich Familienmitglieder fallweise nur schlecht von dem Täter (in Form eines anderen Familienmitglieds) abgrenzen oder diesen anzeigen. Auch im Heim kam es zu durch Erzieher moderierte Aussprachen zwischen jugendlichen Täter:innen und Betroffenen, die jedoch zur Folge hatten, dass das „Petzen“ wiederum durch Gewalt bestraft wurde. In drei Fällen gaben Personen an, dass die Mutter als Hilfsperson abwesend war, zwei Personen fehlte überhaupt eine Person zum Anvertrauen. Eine Person schildert zudem, dass es im Schulunterricht keine Sexualaufklärung gegeben hätte, anhand derer das Gewaltverhalten besser als nicht normal eingeschätzt hätte werden können.

Widerstand gegen Täter:innen. Als Form der Selbsthilfe waren acht Personen zumindest zeitweise widerständisch den Täter:innen gegenüber. Dies wurde sowohl verbal (4, z. B. Bitte um Gewaltende, oder selbst bedrohen), sowie physisch (4, z. B. Gegengewalt, Selbst- und Fremdschutz) angestrebt. In zwei Fällen wurde die Flucht aus den Gewaltstrukturen, einmal sogar mehrfach versucht. Erfolg boten diese Formen des Widerstands nur in einem Fall.

Schweigen.  Alle Betroffenen haben in unterschiedlichem Ausmaß davon berichtet, dass sie im Kontext der ihnen angetane Gewalt mit eigenem Schweigen konfrontiert waren. So haben zwei Personen geschildert, dass sie ihre Emotionen verschwiegen haben. Sechs Personen geben an, im Kindes- und Jugendalter die Taten nicht angezeigt zu haben. Dabei wurden verschiedene Gründe für das Schweigen genannt. So schämten sich die Betroffenen für die Erzählung und hatten Angst vor den Folgen (4). Eine Person stellte heraus, dass sie schwieg, weil vorherige Versuche des Sich-Anvertrauens scheiterten. Auch wurde die Wahrscheinlichkeit, dass sich das Sichöffnen lohne, als gering eingeschätzt (4, z. B. weil Betroffene das Gefühl hatten, der Erzählung würde nicht geglaubt). Zwei Personen wurde nicht erlaubt, darüber zu sprechen, zwei weiteren wurde mit Strafe gedroht, sollten sie darüber sprechen. Eine Person äußerte, dass sie damals das Gefühl hatte, die Gewalt wäre gerechtfertigt.

Einsamkeit und Misstrauen.  Fünf Personen beschrieben Einsamkeit als Folge der Gewalt, der einhergehenden erfolglosen Hilfesuche und der wahrgenommenen Unumgänglichkeit des Schweigens. Eine Person beschreibt, wie sie im Kindesalter schon misstrauisch geworden ist gegenüber anderen Kindern und Erwachsenen.

Suche nach Hilfe im Erwachsenenalter.  Die Suche nach Hilfe ist für die Betroffenen auch im Erwachsenenalter von Bedeutung. Vorrangig ist sie an der Behandlung psychopathologischer Folgen ausgerichtet. So waren neun Personen mind. einmal psychotherapeutisch angebunden, mitunter auch im stationären Setting (3) oder in spezialisierten Verfahren wie Traumatherapie (4) oder EMDR (2). Die Beantragung von Rehabilitierungsgeldern (4) wurde beschrieben, wobei zumindest in einem Fall eine Beratungsstelle zur Unterstützung aufgesucht wurde. Das Ausüben von Glauben und Religiosität (6), die Teilnahme an Selbsthilfegruppen (3), sportliche Aktivität (2) und Arbeiten (1) wurden auch als unterstützend wahrgenommen.

Mit der Hilfe einher gehen verschiedene Herausforderungen. Im therapeutischen Kontext wurden Therapeut:innen mitunter als wenig kompetent wahrgenommen (3, z. B. wenig sensibel, klären nicht gut auf, nutzen keine traumasensiblen Screenings). Zudem sind Betroffene (2) enttäuscht, wenn sie nicht die Therapie bekommen, die sie sich wünschten bzw. diese ihnen nicht guttut. Für zwei Personen war es herausfordernd, eine spezielle Therapie am Wohnort zu finden. Zudem werden therapeutische Kontingente bemängelt (2, nur zeitlich begrenzt möglich, lange Wartezeiten). Selbsthilfegruppen würden nur sehr schwerlich unterstützt werden, bräuchten sowohl finanzielle wie räumliche Ressourcen, deren Akquise viel von Eigeninitiative der Betroffenen bedingt sei. Auch die Rehabilitierung wird als herausfordernd wahrgenommen (5, z. B. Antragstellung kompliziert, Ablehnung von Anträgen, weil Personen trotz Gewalterfahrung nicht rehabilitierungsberechtigt sind). Etwaige Gerichtsverfahren zur Strafverfolgung der Täter:innen können aufgrund von Verjährungsfristen nicht durchgeführt werden; zudem seien juristisch Tätige mitunter nicht geschult in traumasensibler Befragung (2). Zwei Personen nahmen von institutioneller Seite zudem Unglauben ihrer Geschichte gegenüber wahr.

Zudem berichteten Betroffene von Problemen im Aufbau von Beziehungen (3, z. B. mit Partner:innen oder Kindern) und Misstrauen (3, z. B. Institutionen oder Psychotherapeut:innen gegenüber), deren Ursache sie in den Gewalterfahrungen in der Kindheit und Jugend sahen.


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Diskussion

Die vorliegende Studie sollte durch qualitative Auswertung von Anhörungen und schriftlichen Berichten das Gewaltphänomen GOG im historischen und geografischen Rahmen der DDR erstmalig aus Betroffenenperspektive ausleuchten.

Der inhaltlichen Diskussion vorausgehen soll eine kritische Reflexion methodischer Aspekte, um die Tragweite der Ergebnisse in Relation dazu zu setzen.

Die Bereitstellung der Daten durch die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs verhalf zu einem ersten Einblick in die Materie von GOG in der DDR. Die Grenzen von Sekundäranalysen sind jedoch nicht außer Acht zu lassen. Zwar können Daten in zweiter Hand nochmal oder anders ausgewertet werden, die sekundär Forschenden sind jedoch an die Gegebenheiten der primären Datengenese gebunden. Demgemäß fußten die eingangs formulierten Fragestellungen auf dem Forschungsinteresse am spezifischen Phänomen GOG. Dieses war jedoch nicht Inhalt des Materials im expliziten Sinne, sondern ist vielmehr als Nebenprodukt der Daten zu deklarieren, die das „globalere“ Phänomen der sexualisierten Gewalt im Kindes- und Jugendalter umfassten.

Die Gestaltung der vertraulichen Anhörungen folgte den Erzählungen der Betroffenen. Leitfäden lagen zwar bei, diese waren jedoch weder strukturiert noch für Interviewende bindend. Die Parallelisierung der Anhörungen und damit ihre Vergleichbarkeit kann so als eingeschränkt bewertet werden. Dies betrifft folgerichtig auch die Vollständigkeit der Angaben der sekundäranalytisch betrachteten Kategorien über die betrachteten Fälle hinweg (die fehlenden bzw. mitunter divers ausfallenden Angaben in [Tab. 1] zeugen exemplarisch davon). Ähnlich verhält es sich mit den schriftlichen Berichten, bei denen Betroffene durch Orientierungsfragen zwar eine Vorstruktur für die zu schildernden Erlebnisse erhielten, diese jedoch nicht bindend war. Eine weiterführende Primäranalyse sollte die interindividuelle Vergleichbarkeit stärker in den Fokus rücken, etwa durch die Strukturierung von Interviewleitfäden oder Schulung von Interviewenden.

Zudem ist die finale Stichprobengröße sehr gering. Dies ist darauf zurückzuführen, dass grundlegende Auswahlkriterien für das Screening durch die Kommission recht breit angelegt waren, die Autoren jedoch viele Fälle filterten, um zu gewährleisten, dass GOG als trennscharfes Phänomen Betrachtung findet. Fragen der Repräsentativität sollten also bedacht werden, wenngleich durch die Umsetzung „harter“ Kriterien zumindest eindeutige Fälle von GOG ausgewertet wurden.

Im Folgenden werden die Ergebnisse anhand der Forschungsfragen diskutiert.

Frage 1.  Die Betroffenen stellten die erlebte Gewalt als langanhaltend und oftmals regelmäßig dar, wobei jedenfalls verschiedene Formen sexualisierter, physischer und psychischer Gewalt benannt wurden. Die Nennung verschiedener Gewaltarten repliziert Erkenntnisse verschiedener anderer Studien zu GOG [7] [33] [34], wobei die Einlassungen der Befragten auch hier von Schilderungen sexualisierter Gewalt geprägt sind. Dies liegt durch die Definition von GOG sowie die inhaltliche Fokussierung des Datenmaterials nahe.

Die retrospektive Natur der Daten erlaubt zudem, darüber nachzudenken, wie die Gewalt spätere psychosoziale Folgen begünstigen konnte: Bspw. suchten die Betroffenen nach den konkreten Gewalttaten nach Hilfe, die sie nicht bekommen haben, und darauf langfristig mit Schweigen antworteten. Hierbei könnte die ausgebliebene Hilfe als subtile Form emotionaler und physischer Misshandlungen bzw. Vernachlässigungen verstanden werden, auch wenn sie sich erst der Gewalt nachträglich konstituiert. Wenngleich vergangene Taten nicht aufzuheben sind, erschließt sich das Potenzial künftiger Betrachtungen von verschiedenen Gewaltarten von GOG dennoch dahingehend, dass in dieser Studie Momente ableitbar wurden, in denen eine Hinwendung zu den Betroffenen hätte helfen können, z. B. die Dauer der Gewalt verkürzen, die Aufklärung beschleunigen bzw. im besten Fall den Gewalttaten präventiv begegnen zu können.

Die Regelmäßigkeit und Dauer der Gewalterfahrungen waren bestimmt durch die Dauer in der jeweiligen Institution. Diesbezügliche Angaben (vgl. [Tab. 1]) wurden unverändert aus dem Material entnommen, sodass eine gewisse Heterogenität entsteht. Für eine gelungene Quantifizierbarkeit dieser Kategorien kann es helfen, qualitative Erhebungsverfahren zu standardisieren und mit quantitativen Fragebögen zu ergänzen.

Frage 2. Die Betroffenen beschrieben verschiedene Eigenschaften der Gewaltstrukturen. Dabei scheinen die Rollen der Tatpersonen sowie Gewaltmotive vom jeweiligen Tatkontext abhängig zu sein. Bei den Tatpersonen zeigte sich, dass sie Rollen einnahmen, die grundsätzlich als Bezugspersonen zu verstehen sind (z. B. Familienmitglieder in Familie, Personal in Institutionen). Aufgrund der Taten konnten sich Betroffenen diesen Personen nicht öffnen, von ihnen war keine Hilfe zu erwarten. Zudem waren die Kontexte durch ihre Beschaffenheit (entweder als tatsächliche Institution oder als „Institution Familie“) nach außen hin relativ stark abgeschirmt [18] [24] [26]. Die Betroffenen waren auf sich allein gestellt, was in dieser Studie verschiedene mittel- bis langfristige Folgen mit sich brachte (siehe unten).

Macht stellte sich als kontextübergreifendes Gewaltmotiv dar, wenngleich verschiedentlich ausgedrückt (z. B. Strafmaßnahme, Hierarchiestabilisierung, Gesundheitskontrollen). Die finanzielle Bereicherung, die ebenfalls ein langfristiges Ziel von GOG sei (vgl. [3]), wurde jedoch nur im familiären Kontext benannt. Dabei wurde nur zwei Betroffenen die Transaktion bewusst; eine weitere Person verneinte das Wissen um die finanziellen Komponenten ihrer Erlebnisse. Hieraus ergibt sich die Frage, inwiefern den Betroffenen (z. B. aufgrund von Alter oder Rolle innerhalb der Gewaltstruktur) Wissen um die Motive von Täter:innengruppen überhaupt bewusst sein konnte.

Denkbar ist zudem, dass der Umstand des „erlebten“ und damit „begrenzten“ Betroffenenwissens weitere Kriterien von GOG betrifft (z. B. Merkmale der Struktur, Beziehungen der Täter:innen). Dieses Argument kommt womöglich v. a. bei erwachsenen (und spezifischer: fremden oder „professionell“ auftretenden) Täter:innen zum Tragen – zumindest deutete sich eine Wissenshierarchie bei Gewalt unter Peers im Heim nicht an. Somit war die Rekonstruktion der Gewaltstrukturen aus dem Material nur bedingt und anhand der Perspektive der Betroffenen möglich. Damit reiht sich diese Studie in andere Untersuchungen ein, bei denen sich die Betrachtung von GOG auf die Perspektive von Betroffenen bzw. Akteur:innen aus dem Hilfesystem beschränkt (vgl. [7]), wobei das Wissen um Strukturen, Ziele und Wirkungsweisen innerhalb der Täter:innengruppe zumeist nur als „erlebtes“ bzw. als „berichtetes Wissen“ deutlich wird. Dies kann als grundlegende Limitation in der Forschung von Gewalterfahrungen (und hier speziell GOG) gesehen werden. Eine Perspektiverweiterung um ehemalige Täter:innen als „Insider:innen“ böte sich hierbei an, sollte jedoch methodisch wie moralisch äußerst sensibel und unter besonderer Berücksichtigung der langfristigen Vulnerabilität der Betroffenen umgesetzt werden [35].

Frage 3. Die Folgen der Gewalterfahrungen schildern Betroffene sowohl auf somatischer wie psychopathologischer Ebene als langfristig. Ebenfalls werden anhaltende und lebensübergreifende psychosoziale Folgen geschildert. Die Folgen für die Betroffenen zeigten sich auf kurz- wie langfristiger Ebene und durchzogen mitunter das Leben bis in die Gegenwart hinein. Dies entspricht Ergebnissen anderer Studien über sexualisierte Gewalt im Kindesalter in der DDR [18] [19] [21] [22]. Die Bedeutung von sequenziellen Traumatisierungen, wie sie bspw. Gahleitner et al. [19] für Gewalt in DDR-Heimen herausgearbeitet haben, wird hier bzgl. der Vielfalt gesundheitlicher und psychosozialer Vulnerabilitäten impliziert. Jedoch ist festzustellen, dass die vorliegende Studie nur die von Betroffenen selbstberichteten Diagnosen aufschlüsselt. Diese Eigenberichte könnten in weiteren Untersuchungen durch die zusätzliche Durchführung von klinischen Interviews erweitert und objektiviert werden.

Lassen die Erkenntnisse DDR-spezifische Ergebnisse zu?  Anknüpfend an die für Frage 2 eröffnete Diskussion des „erlebten“/„berichteten Wissens“ ist in ähnlicher Weise zu diskutieren, weshalb mögliche DDR-Spezifitäten bzgl. der Gewalterfahrungen und ihrer Entstehungsbedingungen nur bruchstückhaft erkennbar wurden. Durch die Auswahl der Daten ist zwar vorausgesetzt, dass die Erzählungen der Betroffenen sich auf den zeitlichen und geografischen Kontext der DDR beziehen. In der Hälfte der Fälle wurden Kontexte (Heime/Jugendwerkhof, venerologische Station) geschildert, die in ihren jeweiligen Formen der DDR eigen sind, und aus deren „Eigenlogik“ heraus sich kontextspezifische Merkmale ergeben. Zudem sind Rehabilitierungsgesuche, die vereinzelte Betroffene als Hilfe benannten, notwendigerweise an DDR-spezifisches Unrecht geknüpft.

Die Betroffenen verknüpften dies nicht mit übergeordneten Merkmalen historischer Verhältnisse bzw. Ziele politisch-ideologischer Akteur:innen in der DDR, wenngleich diese für die hier genannten Institutionen der Heime bzw. venerologischen Stationen mitunter bereits herausgearbeitet wurden (z. B. [20] [24]). Auch für die Fälle von GOG in der Familie findet sich keine Erwähnung der Familie als erste Instanz bei der Entwicklung einer sozialistischen Persönlichkeit (vgl. [18]), die zur Begründung von Gewalt durchaus Geltung gefunden hätte. Dies könnte jeweils durch das relative Wissen der damals minderjährigen Betroffenen begründet werden (siehe oben). Gleichzeitig liegt nahe, dass in den Kontexten die Wahrscheinlichkeit einer unentdeckten Gewaltausübung durch ihre schlechte Einsehbarkeit und Transparenz grundsätzlich erhöht war (vgl. [25]). Somit ist unklar, ob in diesen Kontexten aus Sicht der Betroffenen wirklich z. B. politische Ziele durch die Gewalt verfolgt werden sollten, oder ob die Kontexte lediglich als sog. Gelegenheitsstrukturen (vgl. [26]) zum Vorschein traten. Dahingehend ist zu hinterfragen, anhand welcher Definitionskriterien Fälle von GOG ausgewählt werden. Die Autoren haben sich aufgrund der geringen Stichprobengröße dafür entschieden, nur die Aktivität einer Gruppe als notwendiges Kriterium, und andere Merkmale von GOG (finanzielle Ausbeutung als Ziel; anhaltende Gewaltausübung) als Kann-Kriterien zu betrachten. Um die Grenzen zu anderen Phänomenen (z. B. Gewalt in Institutionen) weiterführend zu verdeutlichen, ist für künftige Forschung die Betrachtung von Fällen notwendig, für die mehrere bis alle Definitionskriterien von GOG gelten, um sie bspw. von anderen Gewaltphänomenen (z. B. Gewalt in Institutionen) klar zu trennen. Für die Umsetzung dieses Vorschlags erscheint eine vorangestellte, grundsätzliche Systematisierung von unterschiedlichen Phänomenen auf theoretischer Basis sinnfällig.

Insbesondere ist dahingehend die Rolle von Ritueller Gewalt (RG) zu bedenken. Fälle, die von diesem Gewaltphänomen berichteten, wurden hier aktiv ausgeschlossen. Methodisch war dies für die Autoren dieser Studie notwendig, um eine trennscharfe Analyse des Phänomens GOG zu gewährleisten, die sich aus dem eingangs dargelegten Definitionsproblem verschiedener Gewaltphänomene ergab (vgl. [6]).

Dass eine Ideologie genutzt wird, um Gewalt zu rechtfertigen, ist grundsätzlich naheliegend und vorstellbar. Zudem ist nicht auszuschließen, dass durch den generellen Ausschluss von RG in dieser Studie Informationen verloren gegangen sein könnten. In früheren Studien, die Betroffenenberichte der UKASK auswerteten, jedoch nicht zwischen GOG und RG unterschieden, wurde politische Ideologie zur Begründung von Gewalt in der DDR als eigenständige Kategorie beschrieben (z. B. [36] [37]). Darin fanden sich eher Benennungen von Gewalt Ausführenden (z. B. Stasi) als explizite Ideologieinhalte. Abzuwägen ist dabei in jedem Fall, ob die Betrachtung von Gewaltphänomenen unter Zuhilfenahme der kontroversen Nomenklatur RG sinnvoll bzw. im Zweifelsfall dem Erkenntnisgewinn und der praxisnahen Unterstützung von Betroffenen abträglich sein könnte [11]. Denn ursprünglich wurde der Begriff RG für die Betrachtung der sog. satanic panic genutzt und damit eineindeutig einer spezifischen Ideologie zugeordnet, deren Tatbestände juristisch als ambivalent zu verzeichnen sind [38]. Mittlerweile ist er als ein umbrella term zu verstehen, unter dem die verschiedensten Ideologien gefasst werden (vgl. bspw. [36]). Durch die inhaltliche Verbreiterung dieses Begriffs über die Zeit bei gleichzeitiger Beibehaltung der Nomenklatur, die kontrovers diskutiert wurde und wird, ergibt sich hierbei auch wieder die Gefahr, dass sich Phänomene innerhalb des Begriffs RG vermischen und dabei hinterfragt werden, was sich auch in seit 2023 wieder aufgeflammten sog. RG-Debatte zeigt [10]. Gerade mit Blick auf das Ziel der Studie – ein gegenwärtiges Phänomen (GOG) in einem historischen Kontext (DDR) zu untersuchen – mussten die Autoren abwägen, ob sie ihre Argumentation und Ergebnisse auch auf einem kontroversen und diskutablen Begriff (RG) aufbauen. Die durch den Ausschluss der RG-Daten entstandenen inhaltlichen Lücken bei der Rekonstruktion DDR-spezifischer Verhältnisse und Bedingungen von GOG (insb. der möglichen ideologischen Faktoren), können bei einer zukünftigen Forschung dennoch betrachten werden. Jedoch schlagen die Autoren hierbei (und auch bei der grundsätzlichen Betrachtung von GOG) einen Kurswechsel in der Nomenklatur vor, um die innerhalb der RG-Debatte von vielen Diskutant:innen geforderte Versachlichung der Debatte voranzutreiben [39] [40] [41] [42].


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Schlussfolgerung

In dieser Studie wurde das Phänomen Gewalt in organisierten Gewaltstrukturen (GOG) in einem ersten Schritt für den historischen Kontext der DDR ausgeleuchtet. DDR-spezifische Aspekte fanden sich lediglich in einzelnen Gewaltkontexten, -motiven und dem Umgang einzelner Betroffenen mit dem geschehenen Unrecht (z. B. Rehabilitierungsgesuche). Diese Besonderheiten waren nicht GOG inhärent, sondern vielmehr sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Allgemeinen bzw. den betrachteten Kontexten (z. B. Heime), was dem Umstand der sekundären Datenanalyse geschuldet ist.

Ebenfalls ließen sich die Gewaltstrukturen nur anhand der Wahrnehmungen von Betroffenen rekonstruieren. Durch den Umstand, Rituelle Gewalt explizit nicht zu betrachten, können die Ergebnisse grundsätzlich eindeutig GOG als „ideologiefreiem“ Phänomen zugeordnet werden. Durch diese methodischen Entscheidungen und Notwendigkeiten konnte die Bedeutung historischer Verhältnisse als Bedingung für die Gewalterfahrungen nur geringfügig beleuchtet werden. Zu untersuchen ist also weiterhin, ob jenseits der obigen Kontextfaktoren weitere DDR-spezifische Aspekte bei Erfahrungen von GOG bedeutsam waren (z. B. hinsichtlich etwaiger politischer Entscheidungen, oder struktureller Bedingungen verschiedener Kontexte). Die künftige Betrachtung von Ideologie als Rechtfertigung von Gewalt erscheint dabei naheliegend, setzt jedoch eine kritische Auseinandersetzung mit verschiedenen Gewaltphänomenen und deren Demarkationslinien voraus (z. B. GOG und Rituelle Gewalt, vgl. [6]). Ebenso muss der aktuelle Diskurs (vgl. [10] [11] [12]) sowohl bei der Definition einzelner Phänomene als auch bei der Überführung in wissenschaftliche Untersuchungen unbedingt berücksichtigt werden. Künftige Untersuchungen von GOG in der DDR benötigen sowohl weitere methodische Blickwinkel (z. B. Archivanalysen oder Befragungen von Täter:innen) als auch die Zusammenarbeit verschiedener wissenschaftlicher Akteur:innen (Historiker:innen, Sozialwissenschaftler:innen, Rechtswissenschaftler:innen etc.). Darin liegt das Potenzial, die grundsätzliche Möglichkeit sowie eventuelle Bedingungen und Faktoren der Gewaltausübung eines historisch bisher kaum betrachteten Phänomens stichfest einzubetten.


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Fazit für die Praxis

  • Personen, die Gewalt in organisierten Gewaltstrukturen (GOG) in der DDR ausgesetzt waren, litten kurz- bis langfristig unter gesundheitlichen und psychosozialen Problemen .

  • Eine bessere Versorgung sollte damit einhergehen, das Hilfesystem für Besonderheiten von GOG zu schulen. Dem geht die Notwendigkeit trennscharfer Definitionen verschiedener Gewaltphänomene voraus, deren erste Schritte empirisch weitergeführt werden sollte.

  • Für weitere Erkenntnisse über die historische Relevanz von GOG im Kontext DDR ist es ratsam, weitere methodische Blickwinkel einzunehmen (z. B. mittels Aktenanalyse oder Interviews mit Tatpersonen), und entsprechende Ergebnisse durch verschiedene wissenschaftliche Professionen einzubetten.


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Interessenkonflikt

Die Autorinnen/Autoren geben an, dass kein Interessenkonflikt besteht.

1 Die Ergebnisse werden hier phänomenspezifisch aufgeschlüsselt, da GOG und ORG als inhaltsnahe, jedoch nicht deckungsgleiche Phänomene zu verstehen sind. Während in unserer Definition von GOG Aspekte ritueller Gewalt nicht inkludiert sind, werden diese bei ORG mitgedacht. Dass es dabei Unterschiede in den gesundheitlichen Folgen zwischen beiden Phänomenen geben könnte (z. B. im Schweregrad der Symptome), wird angenommen, ist bislang jedoch noch nicht ausreichend beforscht. Bzgl. der Debatte der Definitionen und möglichen Problemen bei der Übertragbarkeit von Ergebnissen von einem Phänomen auf ein anderes sei auf [6] verwiesen.


2 Wir danken der Bundesministerin a.D. Christine Bergmann für die Idee zur und die Organisation der Kontaktaufnahme mit der Kommission


3 Den Forschenden ist bewusst, dass bei der Definition von GOG auch weitere Ein-/Ausschlusskriterien zum Tragen kommen als die hier betrachteten. So wird die Gewalt oft als langanhaltend beschrieben. Zudem wird die finanzielle Ausbeutung der Betroffenen durch die Gewalt oftmals als Ziel verstanden, und auch von den Autoren andernorts [3] so definiert. Auf Grundlage der kleinen Stichprobe und der Neuheit des Studienthemas – im Sinne einer Historisierung eines bislang gegenwärtig betrachteten Phänomens – entschieden wir, jenes Kriterium beim Screening außer Acht zu lassen. Finanzielle Ausbeutung sowie langanhaltende Gewaltausübung sind für diese Studie also als Kann-Kriterien, während die hier angewandten Filter (Rituelle Gewalt und Täter:innengruppen) als Muss-Kriterien zu verstehen sind.


4 Die Formatierung einer Normseite ist dergestalt, dass jede Seite 30 Zeilen, jede Zeile 60 Zeichen beinhalten kann.


Zusätzliches Material

  • Literatur

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  • 4 Beuth P. »Boystown«- Betreiber müssen lange in Haft. Spiegel. 2022
  • 5 Weidenhausen F. Kinderporno-Razzia in 104 Wohnungen. hessenschau. 2023
  • 6 Gerke J, Mattstedt F-K, Rassenhofer M. et al. Wovon sprechen wir eigentlich? Begriffsabgrenzungen zwischen organisierter sexualisierter Gewalt, kommerzieller Ausbeutung und ritueller Gewalt. Trauma Gewalt 2024; 18: 100-111
  • 7 Laue P, Strauß B. Gewalt in organisierten Gewaltstrukturen in der DDR: Eine Erhebung im Hilfesystem. Trauma Gewalt 2024; 18: 130-145
  • 8 Nick S, Schröder J, Briken P. et al. Organisierte und rituelle Gewalt in Deutschland: Organisierte und rituelle Gewalt in Deutschland. Trauma Gewalt 2018; 12: 244-261
  • 9 Mokros A, Schemmel J, Körner A. et al. Rituelle sexuelle Gewalt. Eine kritische Auseinandersetzung mit fragwürdigen empirischen Belegen für ein fragliches Phänomen. Psychol Rundsch 2024; 75: 216-228
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  • 26 Sachse C. Historische Aspekte sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen in der DDR. In: Sachse C, Knorr S, Baumgart B, Hrsg. Sexueller Missbrauch in der DDR: Historische, rechtliche und psychologische Hintergründe des sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen in der DDR. Wiesbaden: Springer Fachmedien; 2018: 9-131
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  • 31 Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs. Schriftlicher Bericht. Im Internet https://www.aufarbeitungskommission.de/ihre-geschichte/schriftlicher-bericht/ Stand: 14.05.2024
  • 32 Kuckartz U. Qualitative Inhaltsanalyse: Methoden, Praxis, Computerunterstützung. 4. Auflage. Beltz Juventa; 2018
  • 33 Schröder J, Behrendt P, Nick S. et al. Was erschwert die Aufdeckung organisierter und ritueller Gewaltstrukturen?: Eine qualitative Inhaltsanalyse der Erlebnisberichte von Betroffenen und Zeitzeug_innen. Psychiatr Prax 2020; 47: 249
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  • 39 UKASK. Stellungnahme zur pauschalen Infragestellung von Betroffenen. Berlin; 2023
  • 40 Betroffenenrat bei der UBSKM. Stellungnahme des Betroffenenrates bei der UBSKM zum Thema organisierte und rituelle sexualisierte Gewalt. 2023
  • 41 Fachgruppe Rechtspsychologie der DGPs. Stellungnahme der Fachgruppe Rechtspsychologie innerhalb der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs e.V.) zu Forschung und Beratung im Kon-text ritueller sexueller Gewalt. Berlin; 2023
  • 42 Sektion Rechtspsychologie im BDP. Stellungnahme der Sektion Rechtspsychologie im BDP im Kontext sexueller ritueller Gewalt. Berlin; 2023

Korrespondenzadresse

Prof. Dr. Bernhard Strauß
Universitätsklinikum Jena
Institut für Psychosoziale Medizin, Psychotherapie und Psychoonkologie
Stoystraße 3
07743 Jena
Deutschland   

Publication History

Received: 14 May 2024

Accepted: 23 August 2024

Article published online:
05 November 2024

© 2024. The Author(s). This is an open access article published by Thieme under the terms of the Creative Commons Attribution-NonDerivative-NonCommercial-License, permitting copying and reproduction so long as the original work is given appropriate credit. Contents may not be used for commercial purposes, or adapted, remixed, transformed or built upon. (https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/).

Georg Thieme Verlag KG
Rüdigerstraße 14, 70469 Stuttgart, Germany

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Zoom Image
Abb. 1 Umsetzung des Screenings zur Auswahl relevanter Fälle.