Zeitschrift für Palliativmedizin 2025; 26(02): 63
DOI: 10.1055/a-2496-1158
Forum

Mitteilungen der Österreichischen Palliativgesellschaft

Nach VfGH-Erkenntnis: Änderungen im Sterbeverfügungsgesetz umgesetzt

Am 12. Dezember 2024 entschied der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in Bezug auf das Sterbeverfügungsgesetz (StVfG) und das Strafgesetzbuch (§ 78 StGB). Das Verbot der „Mitwirkung an der Selbsttötung“ bleibt verfassungskonform und weiterhin gültig. Auch das StVfG, das die Bedingungen für die Inanspruchnahme von Suizidhilfe regelt, wurde grundsätzlich bestätigt. Der VfGH erklärte jedoch die Regelung in § 10 Abs. 2 StVfG für verfassungswidrig, die nach Ablauf eines Jahres eine erneute Durchführung des gesamten Verfahrens zur Sterbeverfügung vorschreibt. Diese Vorschrift wurde aufgehoben, und die Änderung tritt ab dem 1. Juni 2026 in Kraft. Weiterhin wurde das Werbeverbot für Suizidhilfe gemäß § 12 Abs. 1 StVfG teilweise als verfassungswidrig erklärt. Es ist zulässig, dass das Gesetz Werbung für die Hilfe zur Selbsttötung nur dann verbietet, wenn diese in Form des „Anpreisens“ erfolgt. Die Formulierungen „anbietet, ankündigt oder“ wurden jedoch als unvereinbar mit dem Recht auf Meinungsfreiheit aufgehoben.

Handreichungen zum Thema Sterbewunsch und Suizidwunsch auf www.palliativ.at

Im Urteil des österreichischen Verfassungsgerichtshofs vom 11. Dezember 2020 wurde das bisherige ausnahmslose Verbot der Beihilfe zum Suizid aufgehoben, während die Tötung auf Verlangen weiterhin strafbar bleibt. Pflegekräfte und Ärzt:innen im Palliativbereich sind wiederholt mit Sterbewünschen von Patient:innen konfrontiert, und es werden auch konkrete Anfragen zur Beihilfe zum Suizid gestellt wurden. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass sich alle betreuenden Teams – nicht nur im Hospiz- und Palliative-Care-Bereich – auf solche Wünsche vorbereiten und in der Lage sind, angemessen zu reagieren. Zudem sollten die Träger von Institutionen ihre Haltung zum assistierten Suizid klar kommunizieren und ihren Mitarbeitenden Leitlinien sowie Reflexionsmöglichkeiten bieten, um die komplexe Thematik angemessen zu adressieren. Zum Download stehen auf www.palliativ.at unter „Aktuelles“ zwei Handreichungen der OPG als Living Documents zur Verfügung.

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3. ASCIRS Online-Webinar am 21.01.2025

Auch das 3. ASCIRS Online-Webinar rief großes Interesse hervor, österreichische Spezialist:innen nahmen in gewohnt objektiver und professioneller Art und Weise zu Problemfeldern, die die geänderte Gesetzeslage mit sich bringt, Stellung.

Österreichischer Krebsreport 2024 www.krebsreport.at

Der am 14. Jänner 2025 vorgestellte Report beleuchtet umfassend die aktuelle Krebsversorgung und -forschung in Österreich. Es wurde aber auch auf Palliative Care explizit eingegangen: Das Kapitel „Ausbau Palliative Care und Hospizversorgung“ beschreibt die Fortschritte und Herausforderungen beim Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung in Österreich. Seit der Einführung des Hospiz- und Palliativfondsgesetzes (HosPalFG) im Jahr 2022 werden zweckgebundene Fördermittel des Bundes an die Länder ausgeschüttet, um eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Versorgung sicherzustellen. Der Fonds ist mit insgesamt 108 Millionen Euro dotiert, die in den Jahren 2022 bis 2024 verteilt wurden. Diese Mittel sind speziell für den Ausbau mobiler Palliativteams, Palliativkonsiliardienste, Hospizteams, Tageshospize sowie stationärer Hospize vorgesehen.

Die Österreichische Krebshilfe hat im April 2024 eine Anfrage an alle Gesundheitslandesrät:innen der Bundesländer gestellt, um Informationen über die Verwendung dieser Mittel zu erhalten. Sechs Bundesländer haben geantwortet und ihre Fortschritte beschrieben. Beispielsweise werden stationäre Hospize eröffnet und ausgebaut, mobile Hospiz- und Palliativteams sind im Einsatz oder werden etabliert. Aber auch Herausforderungen wurden genannt: Die drohende Personalknappheit, die auch unser Fach betrifft, wurde ebenso beschrieben wie die im Vergleich zum deutschen Raum niedrige Anzahl an Palliativbetten.

Ihre
Univ. Prof.in PDin Dr.in Dr.in Eva Katharina Masel, MSc
Dr. Ralph Simanek, MSc
Dr. Dietmar Weixler, MSc
www.palliativ.at

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Publication History

Article published online:
04 March 2025

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