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DOI: 10.1055/s-0028-1085529
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York
Schwangerschaftsultraschall - Evaluationsentlassung!
Publication History
Publication Date:
18 August 2008 (online)
Mit dieser beamtendeutschen Verbalpirouette erhalten wir die erfreuliche Botschaft aus Bern, dass der Schwangerschaftsultraschall - insbesondere auch der Basis-ultraschall im ersten und im zweiten Trimester - nun definitiv in der Krankenpflege-Leistungsverordnung KLV verankert ist. Der Vorsteher des EDI - Herr BR Couchepin - hat das Gesuch der Kommission Schwangerschaftsultraschall - gestützt auf die Anträge des BAG und in Kenntnis der Empfehlungen der Eidgen. Leistungskommission die entsprechende Aenderung vorgenommen.
Art. 13, Bst. b des KLV lautet nun folgendermassen:
#Ultraschallkontrollen
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Massnahme: in der normalen Schwangerschaft eine Routineuntersuchung in der 11.–14. SSW; eine Routineuntersuchung in der 20.–23. SSW
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Voraussetzung: Nach einem umfassenden Aufklärungs- und Beratungsgespräch, das dokumentiert werden muss. Durchführung gemäss den "Empfehlungen zur Ultraschall- Untersuchung in der Schwangerschaft" der Schweizerischen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (SGUM) in der Fassung vom 15. Oktober 2002.
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Nur durch Aerzte oder Aerztinnen mit Fähigkeitsausweis Schwangerschaftsultraschall (SGUM)
Diese Regelung ist ohne Befristung gültig. Die Auflage der Kommunikationsschulung bleibt aufrecht und wird nun nicht mehr in der KLV, sondern im Fähigkeitsprogramm der FMH festgelegt.
Faktisch ändert sich durch diesen Entscheid nichts am Konzept des Schwanger-schaftsultraschalls - ausser dass die Leistungspflicht der Krankenversicherer nun zeitlich unbeschränkt ist. Für die Zulassung als Leistungserbringer bleibt das Fähigkeitsprogramm der FMH massgebend, das den Erwerb des Fähigkeitsaus-weises Schwangerschaftsultraschall regelt (einsehbar unter www.fmh.ch).
Die gemeinsamen Anstrengungen zur Erfüllung der politischen Auflagen sind damit nach 10-jähriger Evaluationsphase honoriert worden.
Für die Kommission Schwangerschaftsultraschall PD Dr. K. Biedermann
Kommission Schwangerschaftsultraschall, Sekretariat c/o Kantonsspital Graubünden, 7000 Chur