Ultraschall Med 2008; 29(6): 681
DOI: 10.1055/s-0028-1104680
SGUM/SSUM-Bulletin

© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Fähigkeitsausweis Sonografie

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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
19. Dezember 2008 (online)

 
Inhaltsübersicht

Anleitung zur Erteilung beziehungsweise Verweigerung des FA-Ausweises (FA). Entscheidungshilfen für die Ausbildungskommission

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Allgemeine Voraussetzungen für den Erwerb des FA

  1. Eidgenössisches oder gleichwertiges Diplom sowie

  2. Eidgenössischer oder anerkannter Facharzttitel sowie

  3. Sonografische Weiterbildung im Rahmen des jeweiligen Moduls

  4. Mitgliedschaft bei der FMH

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Spezialfälle:

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FA Sonografie JA

Ärzte aus einem Land der EU mit dem Weiterbildungstitel "Praktischer Arzt" und mit einem fünfjährigen "Facharzt für Allgemeinmedizin" erhalten einen "Äquivalenz-Ausweis der FMH" und bekommen den FA Sonografie.

(Die Liste dieser Ärzte muss der FMH abgegeben werden).

Nota bene: "Facharzt für Allgemeinmedizin" aus Deutschland ist so zu verstehen, dass das heutige Curriculum 5 Jahre Weiterbildung umfassen muss. Wer übergangsrechtlich mit weniger Weiterbildung den gleichen Titel erhalten hat, muss keine Weiterbildungsjahre "nachholen". Auch bei uns haben praktizierende Ärzte übergangsrechtlich einen 5-jährigen Facharzttitel erhalten, obschon sie nicht 5 Jahre Weiterbildung absolviert hatten. Nicht erfasst von dieser Regelung sind beispielsweise Österreicher, die nur ein 3-järiges Curriculum für den "Arzt für Allgemeinmedizin" kennen.

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FA Sonografie NEIN

Gesuchsteller, die der FMH nicht beitreten wollen, aber alle übrigen Voraussetzungen für den FA Sonografie besitzen, erhalten folgende "Bestätigung":

Wir bestätigen, dass Sie alle für den FA Sonografie geforderten fachlichen Voraussetzungen erfüllen. Für die Erteilung des FA Sonografie müssen Sie lediglich noch Mitglied der FMH werden. Wir stellen Ihnen diese Bestätigung aus, damit Sie die entsprechenden Tarmed-Positionen abrechnen können. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Sie zur Rezertifizierung gemäss des Fortbildungsprogrammes verpflichtet sind.

(Die Liste dieser Ärzte muss der FMH abgegeben werden)

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FA Sonografie NEIN

Für Ärzte, die eine gute Aus- bzw. Weiterbildung in Ultraschall haben (fachliche Voraussetzungen), aber denen die übrigen (administrativen) Voraussetzungen fehlen, können wir folgendes Zertifikat erteilen:

Wir bestätigen Ihnen, dass Sie die im Fähigkeitsausweis Sonografie geforderten fachlichen Voraussetzungen erfüllen. Um den FA-Ausweis zu erlangen brauchen Sie noch ein eidgenössisches oder gleichwertiges Diplom, sowie einen eidgenössischen oder anerkannten Facharzttitel und die Mitgliedschaft bei der FMH.

(Die SGUM gibt keine Liste dieser Ärzte der FMH ab und kontrolliert deren Rezertifizierung nicht).

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FA Sonografie JA

Folgende Inhaber der Ausweise, die in der Krankenleistungsverordnung (KLV) verankert sind, erhalten den FA Sonografie:

  1. Hüftsonografie nach Graf, bei Neugeborenen und Säugling

  2. Schwangerschafts-Ultraschall

    (Die Liste dieser Ärzte muss der FMH abgegeben werden)

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FA Sonografie NEIN

Alle Ärzte, welche Ultraschall-Untersuchungen bereits während mindestens drei Jahren vor dem 1.1. 2004 durchgeführt haben, können ihre "Besitzstandwahrung" geltend machen, bekommen aber keinen FA Sonografie Ausweis.

(Die SGUM gibt keine Liste dieser Ärzte der FMH ab und kontrolliert deren Rezertifizierung nicht)

Luciano Braun

Ombudsmann SGUM/SSUM

09.11.2008