Der Bundesgerichtshof erlaubt die Ausübung einer gewerblich-unternehmerischen Tätigkeit auf dem Gebiet des Heilwesens unter bestimmten Voraussetzungen: Ist eine Ernährungsberatung von der ärztlichen Tätigkeit in zeitlicher, organisatorischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht getrennt, ist eine solche Leistung weder eine Verletzung des Berufs- noch des Wettbewerbsrechts. Gesonderte Räume muss der Arzt laut einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs nicht vorhalten.