Notfall & Hausarztmedizin 2009; 35(3): 122
DOI: 10.1055/s-0029-1220800
Praxismanagement

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Fortbildungspflicht – jetzt wird es ernst – Ohne Punktenachweis droht Honorarabzug

Klaus Schmidt
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Publication Date:
14 April 2009 (online)

Denken Sie daran: Am 30. Juni 2009 wird es ernst für Vertragsärzte, die dann länger als 5 Jahre zugelassen sind: An diesem Stichtag müssen sie mindestens 250 Fortbildungspunkte aus den letzten 5 Jahren vorweisen. Wer dies nicht kann, muss mit drastischen Sanktionen rechnen. Zunächst geht es „nur“ um eine Honorarkürzung, wer dann nicht reagiert, dem droht sogar ein Entzug der Zulassung.

Klaus Schmidt

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