Zusammenfassung
Fehlleistungen von Ärzten und Angehörigen der nichtärztlichen Heilberufe beim arbeitsteiligen Zusammenwirken im Medizinbetrieb haben seit jeher die Rechtsprechung beschäftigt. Eine Fallkonstellation aus diesem Bereich ist die Über-weisung eines Patienten durch den behandelnden Arzt an einen Facharzt zur Konsiliaruntersuchung. Mit einem solchen Sachverhalt hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil vom 29.06.1999 – VI ZR 24/98 – befasst.