Zusammenfassung
In einem bemerkenswerten Beschluß vom 19.11.1996 – L 5 Ka 256696eA-D – hat das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg im Rahmen eines Eilverfahrens zu Fragen der in § 103 Abs. 4 Sozialgesetzbuch V (SGB V) geregelten Zulassung eines Nachfolgers auf einen freigewordenen Vertragsarztsitz in Gebieten mit Zulassungsbeschränkungen Stellung genommen. Es handelt sich um eine der wenigen Gerichtsentscheidungen, die zu diesem für die Praxis wichtigen Fragenkomplex bisher ergangen sind (1).