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DOI: 10.1055/s-0029-1235031
© 1994 by Georg Thieme Verlag, Stuttgart
Frage nach der Schwangerschaft vor Einstellung einer Arzthelferin – Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 1. 7. 1993
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
17. Juli 2009 (online)

Zusammenfassung
Nach der früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) (1) war die Frage nach einer Schwangerschaft bei der Einstellung dann zulässig, wenn sich um einen Arbeitsplatz nur Frauen bewarben, da in diesem Fall ein Verstoß gegen die Geschlechtsdiskriminierung (§ 611a BGB) nach Auffassung des Gerichts nicht in Betracht kommt. Im Jahr 1992 rückte das BAG von dieser Rechtsprechung ab (2) und befand, daß die Befragung in der Regel gegen das Diskriminierungsverbot verstoße und daher unzulässig sei, gleichgültig, ob sich um den Arbeitsplatz nur Frauen oder auch Männer bewarben. Gleichzeitig hatte das Gericht jedoch angedeutet, daß es an einer Geschlechterbenachteiligung dann fehle, wenn die angestrebte Tätigkeit von einer Schwangeren überhaupt nicht aufgenommen werden könne, weil der zu besetzende Arbeitsplatz beispielsweise dem Katalog der Beschäftigungsverbote nach § 4 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) unterliegt. In einem solchen Fall sei die Frage nach einer bestehenden Schwangerschaft sachlich gerechtfertigt.