Zusammenfassung
Gesetzliche Krankenkassen fordern immer wieder Krankenhausentlassungsberichte von Ärzten in Krankenhäusern oder Praxen an. Sie wollen sich nicht mit der Angabe der Befunde oder anderer Informationen zufriedengeben, auch wenn diese für die Überprüfung der Leistungspflicht ausreichen würden (1). Sie stützen sich auf die Bestimmungen des Sozialgesetzbuches V, das durch das Gesundheitsreformgesetz zustande kam (2).