Dtsch Med Wochenschr 1991; 116(38): 1448-1450
DOI: 10.1055/s-0029-1235521
Arztrecht

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Einziehung von Arzthonoraren durch praxisfremde Verrechnungsstellen – Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 29. 8. 1990 (27 U 76/90)

W. Bongen, R. Kremer
  • Stuttgart
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Publication Date:
20 August 2009 (online)

Zusammenfassung

Während im Bereich des Kassenarztrechts die Diskussion um die Offenbarungsbefugnisse des Arztes gegenüber Leistungsträgern durch zwei neuere Entscheidungen des Bundessozialge-richts (BSG) (1) vorläufig zum Stillstand gekommen ist, liegt zu der im juristischen Schrifttum kontrovers diskutierten Frage, unter welchen Voraussetzungen die mit der Einschaltung einer externen Verrechnungsstelle verbundene Weitergabe von Patientendaten rechtlich zulässig ist (2), mittlerweile eine beträchtliche Anzahl zum Teil voneinander abweichender untergerichtlicher Entscheidungen vor (3). Gegenstand der nachfolgenden Überlegungen ist das Berufungsurteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln vom 29. 8. 1990 (4) zu dem bereits von Rieger in dieser Wochenschrift dargestellten und besprochenen Urteil des Landesgerichts Köln vom 7. 11. 1989 (4a), mit dem – soweit ersichtlich – die erste obergerichtliche Entscheidung zu diesem Fragenkomplex vorliegt. Thematisch betroffen sind dabei nicht nur Privatliquidationen, sondern auch Vergütungsansprüche der Kassenzahnärzte bei Zahnersatz und Kieferorthopädie nach der in §§ 29, 30 SGB V durch das am 1. 1. 1989 in Kraft getretene Gesundheits-Reformgesetz geschaffenen Neuregelung (5).