Zusammenfassung
Seitdem der Computer auch in der Arztpraxis Einzug gehalten hat, stellen sich für den Arzt auch im organisatorischen Bereich immer neue Rechtsfragen. Wo die medizinische Dokumentation, Arztbriefe, Patientenkartei, Privatliquidationen und Rezepte mittels EDV gefertigt werden, tauchen vor allem folgende Fragen auf: Ist die Herstellung dieser Dokumente mittels EDV überhaupt zulässig? Wer haftet für die Folgen, die sich aus fehlerhaften oder bewußt verfälschten Daten ergeben? Kann bei Dokumenten, die herkömmlich vom Arzt unterzeichnet werden, bei Verwendung eines Computers auf die Unterschrift verzichtet werden, ohne daß das Dokument dadurch wertlos wird?