Dtsch Med Wochenschr 1988; 113(38): 1492
DOI: 10.1055/s-0029-1236116
Arztrecht

© 1988 by Georg Thieme Verlag, Stuttgart

«Drogen-Screening» ohne Wissen des Patienten

H.-J. Rieger
  • Karlsruhe
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Publication Date:
13 August 2009 (online)

Zusammenfassung

Im Zusammenhang mit der Diskussion über die rechtliche Zulässigkeit heimlicher HIV-Tests (1) ist die Frage aufgetaucht, ob der Arzt ohne Wissen des Patienten ein «Drogen-Screening» vornehmen darf, um Krankheitssymptome, die den Verdacht auf Drogenmißbrauch einschließen, differentialdiagnostisch vollständig abklären zu können. Ein solcher Fall kann zum Beispiel gegeben sein, wenn ein Patient mit einer Psychose ins Krankenhaus eingeliefert wird oder wenn der Arzt eine Schädigung der Leber feststellt, die auf chronischen Abusus von Drogen hinweisen könnte. Die Screening-Untersuchung ist hier eine medizinisch indizierte diagnostische Maßnahme, welche die ärztliche Sorgfaltspflicht gebietet und deren Unterlassung gegen den Arzt den Vorwurf eines Behandlungsfehlers mit allen sich daraus ergebenden zivilrechtlichen und strafrechtlichen Konsequenzen begründen kann.