Dtsch Med Wochenschr 1985; 110(3): 112-114
DOI: 10.1055/s-0029-1236236
Arztrecht

© 1985 by Georg Thieme Verlag, Stuttgart

Aufklärung über erhebliche Schmerzen bei diagnostischen Eingriffen[1]

Matthias Teichner
  • Hamburg
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Publication Date:
03 August 2009 (online)

Zusammenfassung

In einer Entscheidung vom 7. 2. 1984 nahm der Bundesgerichtshof (BGH) zu der Frage Stellung, inwieweit der Arzt bei einem geplanten diagnostischen Eingriff (hier: Rektoskopie) den Patienten auf unter Umständen zu erduldende erhebliche Schmerzen hinweisen muß, um seiner Aufklärungspflicht Genüge zu leisten (1). Bei dieser Gelegenheit stellte der VI. Zivilsenat des BGH Überlegungen dahingehend an, ob die grundsätzliche Aufklärungsbedürftigkeit eines mit einem Eingriff verbundenen «;typischen»; Risikos (Hier: Sigmaperforation) im Einzelfall deshalb entfallen kann, weil der betreffende Arzt bereits eine sehr hohe Anzahl vergleichbarer Eingriffe (hier: 8000) ohne jegliche Komplikation durchgeführt hat. Die BGH-Entscheidung bedarf der Erläuterung sowie einiger Anmerkungen. Hierzu sind einige grundsätzliche Ausführungen zu Fragen der ärztlichen Aufklärungspflicht bei diagnostischen Eingriffen erforderlich.

3 Professor Dr. Janssen, Direktor des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Hamburg, zum 60. Geburtstag

3 Professor Dr. Janssen, Direktor des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Hamburg, zum 60. Geburtstag