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Dtsch Med Wochenschr 1981; 106(11): 343-344
DOI: 10.1055/s-0029-1236862
DOI: 10.1055/s-0029-1236862
Arztrecht
© 1981 by Georg Thieme Verlag, Stuttgart
Ärztliche Dokumentationspflicht und Einsichtsrecht des Patienten in Krankenunterlagen
Weitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
26. August 2009 (online)

Zusammenfassung
Der Arzt ist zur Dokumentation des ärztlichen Geschehens verpflichtet. Die Dokumentation muß vollständig sein. Sie fällt, von Krankenscheinsammlungen abgesehen, nicht unter die Datenschutzgesetze, da sie nicht zur Weitergabe an Dritte bestimmt ist. Der Patient hat zwar Anspruch auf Aufklärung über das, was mit ihm geschieht oder geschehen ist, ein unmittelbares Einsichtsoder gar Herausgaberecht muß ihm aber in seinem eigenen Interesse versagt werden.