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DOI: 10.1055/s-0029-1237287
© 1998 by Georg Thieme Verlag, Stuttgart
Nachweis erfolgter Patientenaufklärung bei unterlassener Dokumentation – Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 2. 12. 1997
Publication History
Publication Date:
12 August 2009 (online)

Zusammenfassung
Anders als beim Vorwurf eines Behandlungsfehlers, bei dem der Patient die Sorgfaltspflichtverletzung des Arztes beweisen muß, hat bei der Geltendmachung einer Aufklärungspflichtverletzung bekanntlich der Arzt die hinreichende Aufklärung des Patienten im Prozeß zu beweisen. Die Behauptung unzulänglicher Aufklärung bringt den Patienten also leichter ans Ziel. Deshalb gehen Patienten im Arzthaftpflichtprozeß nach einem Mißlingen des Nachweises eines Behandlungsfehlers nicht selten dazu über, den Klageanspruch mit versäumter Aufklärung zu begründen. Diese im Arzthaftpflichtprozeß geltende Beweislastregel macht die Aufklärungspflichtverletzung geradezu zum «Auffangtatbestand» (1). Diese für den Arzt nachteilige Beweissituation hat die Rechtsprechung immer wieder in verschiedener Hinsicht abzumildern versucht (2). In einem Urteil vom 2. 12. 1997-5U 53/97 – hat das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg diese Rechtsprechung weiterentwickelt.