Ultraschall Med 2010; 31(1): 107
DOI: 10.1055/s-0030-1248981
SGUM/SSUM-Bulletin

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Publication Date:
17 February 2010 (online)

 
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    Nach wie vor ist für das "Problem" der Verrechnung des sonografischen Seitenvergleiches keine Einigung mit den Kassenvertretern zustande gekommen. Es ist schlichtweg unverständlich, dass zwar bei Röntgenbildern ein medizinisch notwendiger Seitenvergleich bezahlt wird, bei analoger Situation aber ein vergleichender Ultraschall hingegen nicht. Der Schreibende ist sich zwar von vielen Dutzend Verhandlungen her gewohnt, dass Vernunft und Logik im Gesundheitswesen einen immer kleineren Stellenwert angenommen haben, aber ein solches Missverhältnis bleibt bisher unerreicht. Wir werden natürlich weiter dafür kämpfen. Wer uns unterstützen kann mit entsprechender Literatur und/oder wissenschaftlichen Arbeiten, ist willkommen (Email: beat.dubs@sono-bethanien.ch). Nicht zuletzt wäre auch ein Musterprozess denkbar...

    Im Tarifwesen sind aber momentan andere Probleme in den Vordergrund gerückt, welche mit Ultraschall nichts zu tun haben (Streichung der Besuchs-Inkonvenienz-Pauschale). In Sachen Tarifwesen ist momentan eine Eiszeit angebrochen...

    Beat Dubs