Der Klinikarzt 2010; 39(2): 66
DOI: 10.1055/s-0030-1249724
Medizin & Management

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Ärzteversorgung übersteht Finanzkrise

Arzt-Renten sind nicht in Gefahr
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Publication Date:
01 March 2010 (online)

 
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Die berufsständischen Versorgungswerke der Angehörigen der verkammerten Freien Berufe, also auch die ärztlichen Versorgungswerke, haben die Finanzmarktkrise aufgrund ihrer diversifizierten Anlagestrategie gut überstanden. Es zahlt sich aus, dass sie nie in sogenannte Subprime-Anlagen investiert hatten, registrierte der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV), Rechtsanwalt Dr. Ulrich Kirchhoff auf der letzten Mitgliederversammlung. Allerdings stellen das gegenwärtig niedrige Zinsniveau und die deutlich verlängerte Lebenserwartung der Mitglieder diese vor erhebliche Herausforderungen.

Beispielhaft weist der Vorsitzende des Verwaltungsausschusses der Bayerischen Ärzteversorgung, Dr. Lothar Wittek, in seinem Geschäftsbericht Ende letzten Jahres darauf hin, dass das Versorgungswerk dank breit gestreuter Vermögensanlagen von unmittelbaren Ausfällen verschont geblieben ist. Hauptbestandteil der Kapitalanlagen bildeten schon immer festverzinsliche Papiere bester Bonität. Dieses Segment wurde durch den Erwerb der Titel von Bundesländern, staatsnahen Emittenten sowie gedeckten Anlagen zusätzlich ausgebaut.

Die ohnehin niedrige Aktienquote des bayerischen Versorgungswerks wurde bereits 2007 sowie in den Monaten Februar und Mai 2008, also vor dem Börsencrash, aktiv reduziert. Die weiterhin hohe Sicherheitsorientierung zeigt sich auch im Portfolio, das sich derzeit zu 81 % aus festverzinslichen Rentenanlagen und Immobilien sowie zu 19 % aus breit gestreuten Wertpapier-Spezialfonds zusammensetzt. Ähnlich sieht es bei den meisten ärztlichen Versorgungswerken aus.

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"Problem": Lebenserwartung steigt

Der erfreuliche Anstieg der Lebenserwartung hat für alle Träger der Altersversorgung eine Kehrseite. Wie ABV-Geschäftsführer Michael Jung versichert, werden Freiberufler im Schnitt 4 Jahre älter als der Durchschnitt der Bevölkerung. In Zukunft ist daher mit einem zusätzlichen Finanzierungsbedarf zu rechnen. Nach eingehenden Beratungen wurde ein Konzept entwickelt, das die neuen sogenannten biometrischen Richttafeln zur demografischen Entwicklung berücksichtigt und durch eine stufenweise Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre den Großteil der Finanzierung sicherstellt.

Diese Option nutzen die meisten Versorgungswerke. Bei der Umsetzung folgt die Ärzteversorgung den Beschlüssen der gesetzlichen Rentenversicherung.

Die Möglichkeit freiwilliger Mehrzahlungen ist gerade in diesen unruhigen Zeiten wieder stark gefragt. Zusätzliche Zahlungen an das Versorgungswerk sind ein geeignetes Mittel, um die individuelle Altersversorgung weiter zu optimieren. Das durchschnittliche monatliche Altersruhegeld bei den Bestandsrenten lag in Bayern im Jahre 2008 bei 2 438 Euro.

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Status quo: Rente und Steuern

Seit 1. Januar 2005 regelt das Alterseinkünftegesetz die Besteuerung von Altersvorsorge-Aufwendungen (Beiträgen) und Altersbezügen (Renten etc.).

Im Zuge der sogenannten nachgelagerten Besteuerung sind die Altersvorsorge-Aufwendungen in bestimmtem, jährlich steigenden Umfang steuerlich abzugsfähig (2005: 60 % der tatsächlichen Aufwendungen, maximal 12 000 Euro, ab 2025: 100 %, maximal 20 000 Euro). Die Rente wird in Abhängigkeit vom Kalenderjahr des erstmaligen Rentenbezugs in bestimmtem, jährlich gestaffelten Umfang der Besteuerung unterworfen (2005: 50 %, bei Rentenbeginn ab 2040 zu 100 %). Durch die Zahlung von zusätzlichen Beiträgen, die übrigens zu gleichen Konditionen wie Pflichtbeiträge verrentet werden, können die negativen Auswirkungen der nachgelagerten Besteuerung auf die Nettorente abgemildert werden.

Von der neuen Regierungskoalition erwartet ABV-Vorsitzender Kirchhoff keine Bedrohung des Systems der berufsständischen Versorgung im Sinne einer Einbeziehung in die gesetzliche Rentenversicherung. Die berufsständischen Versorgungswerke repräsentieren einen Versorgungstypus eigener Art, der in den Grundfunktionen eine Mittelstellung zwischen gesetzlicher Rentenversicherung und privater Renten- und Lebensversicherung einnimmt. Sie sind solidarische, gemeinnützige Einrichtungen der jeweiligen Berufsstände, die den Mitgliedern insbesondere im Alter oder bei Berufsunfähigkeit ein ausreichendes finanzielles Existenzniveau sichern sollen. Einbezogen in die Versicherungspflicht sind sowohl selbstständig als auch angestellt tätige Angehörige eines Berufsstandes, weshalb sich Letztere grundsätzlich von der Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen können.

Klaus Schmidt, Planegg

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Bild: creativ collection CD 21

 
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