Allgemein- und Viszeralchirurgie up2date 2010; 4(5): 313-324
DOI: 10.1055/s-0030-1250364
Recht, Begutachtung, Qualitätssicherung

© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Krankenhaushygiene – Teil der modernen Patienten- und Personalsicherheit

K. Thurau1 , A. W. Friedrich2 , C. Schleicher1 , N. Senninger1
  • 1Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie, Universitätsklinikum Münster
  • 2Institut für Hygiene, Universitätsklinikum Münster
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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
15. Oktober 2010 (online)

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In Deutschland herrscht keine bundeseinheitliche Hygienegesetzgebung. Allerdings sind die Krankenhäuser nach § 36 des IfSG verpflichtet, eigene Hygienepläne zu erstellen, die regelmäßig aktualisiert werden sollten.

Aufgabe der Krankenhaushygiene ist der Schutz der Gesundheit der Patienten und des Personals. Dies beinhaltet zum einen die Dokumentation nosokomialer Infektionen, Antibiotikaanwendungen und Antibiotikaresistenzen, infektionspräventive Maßnahmen wie die Erarbeitung von Richtlinien, Weiterbildung und Beratung des Krankenhauspersonals sowie die fortlaufende Kontrolle der Arbeits- und Funktionsabläufe.