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DOI: 10.1055/s-0030-1253689
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York
Widerruf der Approbation wegen Steuerhinterziehung
Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen vom 04.12.2009Withdrawal of the licence to practice because of tax evasionPublication History
Publication Date:
05 May 2010 (online)
![](https://www.thieme-connect.de/media/dmw/201019/lookinside/thumbnails/10.1055-s-0030-1253689-1.jpg)
Problem
In einer Zeit, in der sich Berichte in den Medien über strafrechtliche Ermittlungsverfahren und Verurteilungen wegen Steuerhinterziehung häufen, wecken Gerichtsverfahren auch gegen Ärzte wegen steuerlicher Verfehlungen verstärkt Aufmerksamkeit. Dies nicht zuletzt deshalb, weil es bei ihnen im Falle einer Verurteilung nicht nur um die Schädigung des guten Rufes des Betroffenen geht, sondern darüber hinaus sogar die berufliche Existenz auf dem Spiel stehen kann.
Nach § 5 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 der Bundesärzteordnung (BÄO) ist die ärztliche Approbation zu widerrufen, wenn der Arzt sich nach ihrer Erteilung eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich seine Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs ergibt. Mit einem solchen Fall hat sich jüngst das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in einem Beschluss vom 4.12.2009 – 8 LA 197/09 – befasst.
Dr. H.-J. Rieger
Fachanwalt für Medizinrecht
Zeppelinstraße
2
76185 Karlsruhe