Suchttherapie 2010; 11(4): 155
DOI: 10.1055/s-0030-1269772
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Für Sie gelesen – Suchtbehandlung verringert medizinische Kosten bei Angehörigen

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Publication Date:
29 November 2010 (online)

 

Erfolgreiche Suchtbehandlung führt zu reduzierten medizinischen Behandlungskosten bei den Angehörigen der Suchtkranken. Die Effekte sind auch über 5 Jahre hinweg stabil. Zu diesem Ergebnis kam eine Forschergruppe um C. Weisner von der University of California. Addiction 2010; 105: 1226–1234

Verschiedene Studien aus dem angloamerikanischen Raum konnten zeigen, dass Familienangehörige Alkohol- oder Drogenabhängiger (AOD) gegenüber Angehörigen nicht suchtkranker Menschen erhöhte medizinische Kosten verursachen. Analysen, inwiefern sich diese Kosten nach erfolgreicher Behandlung reduzieren, liegen bislang kaum vor und weisen methodische Probleme auf, wie z. B. fehlende Kontrollgruppen oder hoch selektive Patientenstichproben. Die Autoren dieser Studie untersuchten anhand von Daten eines großen kalifornischen Gesundheitsversicherungsunternehmen (dem 41 % aller krankenversicherten Personen des Studiengebietes angehörten) die Auswirkungen einer suchtspezifischen Behandlung bei AOD auf die monatlichen Behandlungskosten Angehöriger. Demgegenüber stand eine soziodemografisch vergleichbare Kontrollgruppe Angehöriger ambulant behandelter nicht abhängiger Patienten. Die Studie umfasste einen Zeitraum von 2-5 Jahren. Für das Jahr nach der Behandlung wurde der Abstinenzstatus der AOD erfasst und die Gruppe der Angehörigen unterteilt in Angehörige abstinenter (62 % der Stichprobe) und nicht abstinenter Patienten. Über die Versicherungsdatenbanken konnten die medizinischen Daten der Angehörigen zu Diagnosen, Medikation, Behandlungen und Laboruntersuchungen zugeordnet werden. Für die vorgelegte Analyse wurden die Daten von 1983 AOD-Angehörigen und 7336 Kontrollpersonen ausgewertet. Im Jahr vor Behandlungsbeginn wiesen die AOD-Angehörigen gegenüber der Kontrollgruppe deutlich höhere Raten körperlicher und psychiatrischer Erkrankungen auf. Entsprechend höher waren auch die psychiatrischen und die nicht psychiatrischen Behandlungskosten. Die durch Angehörige abstinenter AOD verursachten nicht psychiatrischen Behandlungskosten glichen sich in der Folgezeit denjenigen der Kontrollgruppe an, während die Behandlungskosten Angehöriger nicht abstinenter AOD gegenüber der Baseline weiter anstiegen. Damit blieben sie deutlich über denjenigen der Kontrollgruppe. Die psychiatrischen Behandlungskosten der AOD-Angehörigen blieben gegenüber den Kontrollpersonen jedoch erhöht.