Rehabilitation (Stuttg) 2011; 50(2): 73
DOI: 10.1055/s-0031-1275264
Originalarbeit

© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Stufenweise Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess

Stepwise Reintegration into Work
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Publication Date:
18 April 2011 (online)

Das Instrument der stufenweisen Wiedereingliederung soll dazu beitragen, arbeitsunfähige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach längerer Krankheit wieder in den Arbeitsprozess bzw. in das Erwerbsleben voll zu integrieren. Die stufenweise Wiedereingliederung, die in der Vergangenheit in erster Linie eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung war, soll nach § 28 SGB IX (in der Fassung von 2004) aber auch von anderen Trägern der medizinischen Rehabilitation erbracht werden, wenn Betroffene dadurch voraussichtlich wieder besser in das Erwerbsleben eingegliedert werden können. Sie dient vor allem dazu, die eigene berufliche Leistungsfähigkeit an dem bisherigen Arbeitsplatz zu erproben und zu trainieren.

An der Umsetzung sind eine Reihe von Akteuren beteiligt: niedergelassene Ärzte, sozialmedizinische Dienste, verschiedene Rehabilitationsträger sowie Einrichtungen der Rehabilitation und nicht zuletzt die Arbeitgeber. Um die Zusammenarbeit aller Beteiligten zu unterstützen und zu fördern, hatte die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation bereits in den 90er Jahren eine Arbeitshilfe für die Beteiligten entwickelt, die sie nach Erweiterung des Trägerkreises 2004 aktualisierte [1]. Die dort entwickelten Grundsätze dienen vor allem dazu, eine breite und gleichartige Anwendung des Instruments zu gewährleisten. Für das Verständnis der stufenweisen Wiedereingliederung ist es wichtig zu wissen, dass sie freiwillig erfolgt und immer der Zustimmung des Versicherten, aber auch des Arbeitgebers bedarf. Ihre praktische Anwendung und Umsetzung ist somit stark abhängig von der Einschätzung der beteiligten Akteure. Die stufenweise Wiedereingliederung wird auf der Grundlage einer ärztlichen Beurteilung des Leistungsvermögens „individuell geplant und flexibel gestaltet” und ist während der Durchführung laufend medizinisch zu überprüfen. Nach der genannten Arbeitshilfe soll die Dauer der stufenweisen Wiedereingliederung zwischen 6 Wochen und 6 Monaten liegen. Die Leistung der Rehabilitationsträger besteht vor allem darin, Entgeltersatzleistungen (Krankengeld, Übergangsgeld) zu zahlen, ggf. unter Anrechnung von beitragspflichtigem Arbeitsentgelt.

Ausführliche wissenschaftliche Untersuchungen zu diesem Thema liegen bereits länger zurück. In der vorliegenden Ausgabe können wir unseren Lesern nun eine aktuelle Studie zur stufenweisen Wiedereingliederung der gesetzlichen Rentenversicherung als relativ neuer Träger dieser Leistung vorstellen. Dabei geht es um Versicherte, die arbeitsunfähig aus der medizinischen Rehabilitation entlassen werden und bei denen die Leistung kurzfristig danach (14-Tage-Regelung) zur Anwendung kommt. In der Studie wurde ein umfangreicher Routinedatensatz (über 140 000 Versicherte) ausgewertet und zusätzlich eine Befragung von Versicherten (über 6000) durchgeführt. Diese war Grundlage eines Vergleichs von Versicherten mit und ohne Inanspruchnahme der Leistung. Damit kann die Studie nicht nur einen differenzierten Überblick über den Umfang durchgeführter Maßnahmen bieten, sondern auch Aussagen zur Inanspruchnahme aus der Sicht der Versicherten treffen. Die Studie kommt insgesamt zu einer positiven Bewertung, hebt insbesondere die Rolle der Rehabilitationseinrichtungen hervor und konstatiert große Unterschiede im Empfehlungsverhalten der Einrichtungen. Die Autoren plädieren dafür, das Instrument zukünftig noch stärker zu nutzen (vgl. Bürger u. a. in diesem Heft).

Das Thema soll im nächsten Heft weiter vertieft werden.

Weitere Beiträge in diesem Heft betreffen eine kontrollierte Studie zur integrierten Versorgung bei Knie- und Hüftgelenksersatz, die therapeutische Pflege in der neurologischen Frührehabilitation (Elzacher Konzept), ein multimodales Kompetenztraining in der kardiologischen Rehabilitation, die Analyse von Rahmenbedingungen für ein ambulantes Schulungsprogramm sowie den Versuch, die körperliche Leistungsfähigkeit von älteren Patienten zu objektivieren.

Ihre Herausgeber

Literatur

  • 1 Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, .Hrsg. Arbeitshilfe für die stufenweise Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess. Frankfurt/Main: BAR; 2004