Zusammenfassung
Durch die Zunahme an Behandlungsfällen, die Reduktion der
Verweilzeit der Patienten, der gestiegenen Anzahl an komplexen
Krankheitsbildern sowie der gestiegenen Anzahl multimorbider Patienten ergibt
sich in den Kliniken eine Erhöhung der Komplexität und Dynamik der
Versorgungsprozesse. Da zeitgleich ein quantitativer wie auch qualitativer
Mangel an pflegerischem und inzwischen auch ärztlichen Personal zu
konstatieren ist, ist es eine Frage der Zeit, wann vermehrt beklagenswerte
rechtliche Konsequenzen auf die Kliniken zukommen.
Literatur
-
01 Weigend T . Strafgesetzbuch (STGB). 47. Aufl. DTV-Beck; München; 2009
-
02 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. www.gesetze-im-internet.de/gg/index.html
-
03 Köhler H. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). 63. Aufl. DTV-Beck; München; 2009
-
04 Großkopf V, Klein H. Recht in Medizin und
Pflege. 3. Aufl. Spitta; Bahlingen; 2007
-
05 Großkopf V. Vorschriften und Gesetze für
das Gesundheitswesen. Spitta; Bahlingen; 2007
-
06 Großkopf V, Schanz M. Arbeitsrechtlicher
Leitfaden für das Gesundheitswesen. Spitta; Bahlingen; 2003
-
07 Höfert R. Von Fall zu Fall – Pflege im Recht. 2. Aufl. Springer; Stuttgart; 2008
-
08 Roth O. Die Beweislastumkehr im Zivilprozess bei Pflege- und
Behandlungsfehlern. Grin; Norderstedt; 2003
-
09 Schell W. Die Delegation von Injektionen, Infusionen und
Blutentnahmen auf nichtärztliches Personal – ein Dauer-Rechtsproblem
im Bereich der vertikalen Arbeitsteilung. Seminarunterlagen www.wernerschell.de/Rechtsalmanach/Diagnostik%20und%20Therapie/delegation.php Zugriff 22.05.2010 2008
-
10 Böhme H. Alles, was Recht ist … –
Haftungsrecht in der Pflege. Seminarunterlagen www.google.de/search?q=delegationsrecht&hl=de&start=10&sa=N Zugriff 22.05.2010 2008
Dietmar Stolecki
St. Johannes-Hospital
Referat Fort- und Weiterbildung
Johannesstr. 9-17
44137 Dortmund
eMail: dietmar.stolecki@joho-dortmund.de